Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
gelöschter Benutzer

Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Beitrag von gelöschter Benutzer »

Hallo an Alle,

ich werde Anfang Januar nun den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Ich warte bewusst, wegen der Gesetzesänderung ab 2019. Bei mir liegen 50 % Schwerbehinderung vor.

Habt Ihr Tipps für mich, was ich unbedingt beachten sollte? Was bringt eher Erfolg? Wie seid Ihr vorgegangen?

Den Antrag habe ich nun schon mal vorbereitet. Auch eine längere Stellungsnahme von mir bezüglich meiner Einschränkungen habe ich bereits erstellt.

Für viele Tipps wäre ich sehr sehr dankbar.
Leinelchi

gelöschter Benutzer

Re: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Beitrag von gelöschter Benutzer »

Hallo,

das neue Gesetz - Zurechnungszeit ist noch nicht
entgültig beschlossen.
Nach meinem Kennisstand gilt es erst ab 1.2.2019

Zu deinem Rentenantrag solltest Du alle wichtigen Facharztberichte
in Kopie beilegen.
Das beschleunigt das Verfahren.

Gruß
Anja

gelöschter Benutzer

Re: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Beitrag von gelöschter Benutzer »

Danke Anja,

das neue Gesetz gilt ab 01.01.2019. Laut VdK und Rentenversicherung Neuanträge wenn möglich erst im neuen Jahr einreichen. Das mache ich.

Leinelchi

gelöschter Benutzer

Re: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Beitrag von gelöschter Benutzer »

Aus der Gesetzesvorlage:


Zurechnungszeit
(1) Beginnt eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erzie-
hungsrente im Jahr 2018 oder ist bei einer Hinterbliebenenrente die versicherte Person
im Jahr 2018 verstorben, endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 62. Lebens-
jahres und 3 Monaten.
(2) Beginnt eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erzie-
hungsrente im Jahr 2019 oder ist bei einer Hinterbliebenenrente die versicherte Person
im Jahr 2019 verstorben, endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebens-
jahres und 8 Monaten.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2018/0425-18.pdf

Das Gesetz ist zwar im Bundestag verabschiedet, jedoch noch nicht im Bundesrat (Termin ist für den 23.11.2018) angesetzt)

Nacho
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Re: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Nacho »

Hallo Leinelchi,
mir wurde Anfang des Jahres rückwirkend für knapp 3 Jahre sowie jetzt für die kommenden 3 Jahre die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt.
Was mir ungemein und schlussendlich sehr geholfen hat, waren die "Leitlinien zur sozialmedizinischen Begutachtung der DRV in Bezug auf crohnische Darmerkrankungen", einfach mal googeln.
Bei mir ging es bis vor das SG, erst dort bekam ich Recht und ich hatte denkbar schlechte Voraussetzungen :
- nur Hausarzt stimmte für die Rente
- Gastro, Rheumatologe, Orthopäde, Hautarzt etc. Alle waren der Auffassung mir ist eine VZ Stelle zuzumuten unter gewissen Voraussetzungen
- Neurologisches (Psyche und BS- Vorfall) Gutachten sagte das Gleiche
- dazu kam trotz 10x und mehr Durchfall tgl. Leichtes Übergewicht
- Schwanger geworden während der Antragstellung
(Wer ein Kind kriegen kann, kann auch arbeiten, so dachte ich, könnte man über mich denken)
- für die Rente zu jung und zu gut ausgebildet, die lassen wir nicht "einfach so in die Rente"

- schlechter Anwalt (hätte gerne gewechselt, hier hätte auch meine Rechtsschutz zugestimmt, aber ich hatte keine Nerven und Kraft dafür)

Ich bin dann auf die Leitlinien gestoßen, die selbst mein Anwalt nicht kannte und verblüffte, und habe dann vor Gericht meine Argumente entsprechend vorgelegt, zuvor alles was mich betraf akribisch aufgelistet und auch entsprechend andere schon entschiedene Gerichtsurteile rausgesucht.

Was auf dich zutrifft, musst du selbst herausfinden.
Bei mir waren es :
- Wegeunfähigkeit(Imperativer, nicht kontrollierbarer Durchfall), Schmerzmittel erlauben es mir nicht sicher mit dem PKW zu fahren -Opiate etc. Bus, zu Fuß.. schieden aus, da kein WC oft innerhalb von max. 2 Minuten erreichbar bzw. Im Bus nicht vorhanden zudem Schmerzen wg. Bandscheibe bei Strecken über ca. 800m

- arbeitsunübliche Pausen :
- wg. Bandscheibe kann ich max. 60 Minuten stehen, sitzen, danach muss ich mich ca. 15 Minuten hinlegen und Beine in 45 Grad Winkel anstellen, das kann ich aber auch nicht unendlich lange am Tag machen
- nach Stuhlgang, der mit Krämpfen einhergeht, brauche ich wenigstens 5 Minuten damit sich der Bauch wieder entspannt, glaube jeder weiß was hiermit gemeint ist bzw. Kennt es. Ggf. Zeit zum waschen oder umziehen notwendig

- Arbeitsmarkt verschlossen :
- ich müsste eine am besten nur für mich zugängliche Toilette in der Nähe haben (das hat wirklich der Neurologe empfohlen)
- kein schweres Heben, kein direkter Kundenkontakt, wechselnde Arbeit im Sitzen, stehen, gehen mit der Möglichkeit Pausen einzulegen (stand auch im Gutachten des Neurologen)
So einen Arbeitsplatz gibt es leider m. E. nicht, daher Markt verschlossen.

Wichtiges Argument :
Summierung einzelner Erkrankungen, die für sich genommen noch nicht zur Arbeitsunfähigkeit führen, aber zusammen gesehen schon.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit mein Krankheitsbild :
Morbus Crohn mittelschwer, fast austherapiert , 3x operiert, Narbenbruch nicht operativ z. Zt. zu verschließen, Galle entfernt, Bandscheiben OP, die erfolglos blieb, Schuppenflechte, Gelenkschmerzen, 30 Grad Behinderung anerkannt.

Hups, soviel wollte ich gar nicht schreiben, aber ich weiß aus eigener Erfahrung wie schwer es war die
Rente zu bekommen ohne dass irgendwer richtig Bescheid wusste und helfen konnte.
Hätte ich die Leitlinien o. ä. vorher gekannt, behaupte ich einfach mal, mir wäre der Gang vor das SG, erspart geblieben.
Denn, wenn die DRV solch Leitlinien erstellt, muss sie sich gefälligst auch daran halten (hab ich auch dem Vertreter der DRV vor Gericht ins Gesicht gesagt)

VG
Nacho

gelöschter Benutzer

Re: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Beitrag von gelöschter Benutzer »

Hallo,
Danke für die sehr ausführliche Antwort. Ich denke das hilft mir weiter werde meine persönliche Einschätzung nochmals durchgehen.

Leinelchi

Kaja
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Re: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Kaja »

Hallo Leinelchi,

ich denke dieser Beitrag ist sehr interessant für Dich:

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... ng_pdf.pdf

Viele Grüße

Kaja

dingld
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Registriert: Mi 13. Jan 2016, 20:42

Re: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Beitrag von dingld »

Hallo Leinelchi, der Grad der Behinderung hilft Dir nur bedingt. Entscheidend sind Deine ärztlichen Einschätzungen. Selbst mit einem Grad der Behinderung von 100% hast Du keine Garantie auf Verrentung. Bereite Dich gut vor, der Weg ist sehr lang und kräftezehrend, der Erfolg eher unwahrscheinlich. Gruss

Kaja
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Registriert: Mo 5. Okt 2015, 13:39
Diagnose: MC

Re: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Kaja »

Hallo Leinelchi,

gerade was dingld Dir schreibt hat Hand und Fuß.

Ein GdB hilft wirklich nur bedingt!!

Ich hatte einen Kollegen mit GdB 100 und allen Merkzeichen!

Im Rollstuhl und höchster Pfegestufe inkl. Pflegedienst und an der Arbeit mit persönl. Assistenz.

Sprich er dachte und die Assistenz schrieb die Mails.

Andere Mitarbeiter haben ihn vom Rollstuhl auf die Toilette umgesetzt.
Auch wenn es sich jetzt sehr böse anhört, ein Geist der noch funktionierte, aber die Hülle nix mehr konnte.
Kein Einkauf, keine Wohnung reinigen, kein Kochen, KEIN UMSETZEN! TOILETTE In Rollstuhl oder auf wc UND ZURÜCK;**

Nur der Geist ging leider noch

Viele Grüße

KAJA

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Thilo
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Registriert: Sa 22. Dez 2012, 21:17

Re: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Thilo »

Hallo Leinelchi, hallo in die Runde,

Schwerbehindertenrecht und Rentenversicherungsrecht sind zwei vollkommen unterschiedliche Rechtsgebiete.

So kann bspw. ein Mensch mit einem GdB von 100 noch voll berufstätig und ein Mensch ohne einen GdB voll erwerbsgemindert und berentet sein. Allerdings wird ein hoher GdB meist als Indiz für einen angeschlagenen Gesundheitszustand gesehen.

Eine volle Erwerbsminderung ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bei Wegeunfähigkeit, bei Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder schweren spezifischen Leistungseinschränkungen und dem Erfordernis betriebsunüblicher Pausen. Als Wegeunfähig gilt, wer keinen eigenen PKW hat, und zusätzlich nicht viermal täglich 500 Meter innerhalb von 20 Minuten zurücklegen kann, oder außerstande ist, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Unter Summierung ungewöhnlicher Einschränkungen versteht die Rechtsprechung verschiedene gesundheitliche Beeinträchtigungen, die in ihrer Gesamtheit das mögliche Tätigkeitsfeld erheblich einschränken. Schwere spezifische Leistungseinschränken sind beispielsweise Einarmigkeit oder Einäugigkeit. Betriebsunübliche Pausen sind solche, die nach Dauer, Lage und Verteilung nicht in Betrieben üblich sind.

Die Chancen bei einem erheblich angeschlagenen Gesundheitzustand eine Rente zu beziehen, stehen zunächst einmal nicht schlecht, wenn die behandelnden Fachärzte den Rentenantrag voll unterstützen und medizinische Atteste ausstellen, welche die bestehenden Leistungseinschränkungen konkret beschreiben. Die bloße Angabe von Diagnosen ist bei einer Rentenbeantragung eher nicht ausreichend. Atteste von Hausärzte werden wegen der Nähe zum Patienten meist als "Gefälligkeitsatteste" abgetan. Eigene Aufzeichungen und Beschreibungen haben keine Relevanz. So stützt die Rentenversicherung ihre Entscheidung überwiegend auf die Einschätzung "eigenener" Gutachter, die in aller Regel im Vorfeld einer Berentung von den Antragstellern aufgesucht werden müssen.

Manchmal mutet einen die Entscheidungsfindung der Rentenversicherung wie ein Lotteriespiel an. So erhält jemand mit augenscheinlich leichtem Verlauf eine Rente zuerkannt und wiederum andere Betroffene führen bei schwerem Krankheitsverlauf ein langjährigen zähen und zermürbenden Kampf gegen die Rentenversicherung. Letztlich kennt man aber nicht die Details aus der Krankenakte eines Antragstellers, so dass für Außenstehende oft nur ein ungläubiges Kopfschütteln bleibt. Einzelne beharrlich Verweigerungen der Rentenversicherung lassen Betroffene und Außenstehende schier verzweifeln und zwingen sie in lange gerichtliche Auseinandersetzungen vor den Sozialgerichten.

Trotzdem. Beschreiben die dem Rentenantrag beigefügten Facharztatteste Einschränkungen im Sinne der Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes (sh. oben), kann man diese Erwerbshindernisse bei einer Entscheidungsfindung über eine Rentenberechtigung nicht so einfach ignorieren. Klare, eindeutige medizinische Aussagen haben auch eine gute Rechtsposition im Falle eines Widerspruchsverfahrens zur Folge. Nur: die uns behandelnden Ärzte sind keine Sozialmediziner, kennen meist nicht die eindeutigen Bestimmungen und Auslegungen im Sinne des Rentenrechts und tun sich (sehr) schwer zielführende Atteste auszustellen. Und hier beisst sich die Katze wieder in den Schwanz.

Nach meiner Erfahrung sollte man den Weg zur EM-Rente nicht alleine beschreiten. Rentenrecht ist kompliziert. Einmal abgegebene Erklärungen oder Aussagen sind im weiteren Verlauf des Antragsverfahrens schwer korrigierbar. Für kleines Geld leisten hier Sozialverbände oft gute Hilfe und Begleitung. Aber auch spezialierte Fachanwälte können auf Anfragen, Mitteilungen, etc. kundig und gezielt reagieren. Hier gilt: Vorher nach dem Honorar fragen.

Hilfe in Anspruch zu nehmen hilft auch die eigenen Nerven zu schonen. Das ein solches Verfahren mit erheblicher Anspannung einhergeht kann so mancher sicher bestätigen.

Gruß

Thilo

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