Behinderungsgrad für Zöliakie + Colitis Ulcerosa

Austausch zu medizinischen Aspekten von Morbus Crohn, Colitis ulcerosa und mikroskopischen Kolitiden.
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Gesundes Darm
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Behinderungsgrad für Zöliakie + Colitis Ulcerosa

Beitrag von Gesundes Darm »

Guten Tag zusammen,

Ich bin 34 Jahre alt und habe Maschinenbau studiert. Nach meinem ersten Job wurde ich nach 5 Monaten entlassen.
Im Jobcenter empfahl mein SB, die Anerkennung einer Behinderung zu beantragen. Auf die ich verzichtet habe, weil ich die Verfahren für sehr komplex hielt.
Ich habe also Zöliakie und Colitis Ulcerosa.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen alle meine Einschränkungen irgendwie bekannt sind.
Mit strenger Ernährung und anderen Therapien bin ich jedoch in einem Zustand mit geringen Auswirkungen.
Aber wenn ich einen kleinen Fehler mache, kommen alle Beschwerden zurück. Ich habe kürzlich Antibiotika genommen, weil meine Zähne infiziert waren und operiert werden sollten. Nach 4 Tagen begann mein akuter Anfall mit Vollgas und jeden Tag war ich 6 Mal mit blutigem Durchfall auf der Toilette.

Ich habe im Internet gelesen, dass jemand, der an Zöliakie leidet, hat er einen GdB von 20% und für Colicits Ulcerosa einen GdB von min 20%.
Bedeutet dies, dass ich aufgrund meiner Zöliakie + Colitis Ulcerora jetzt einen GdB von 30-40 habe?
Oder Zöliakie wird ein Teil von Colitis Ulcerosa berechnet und keine separate Erkrankung, wenn so es bleibt bei 20% für Zöliakie+Colitis Ulcerosa.

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Thilo
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Re: Behinderungsgrad für Zöliakie + Colitis Ulcerosa

Beitrag von Thilo »

Hallo,

die versorgungsmedizinischen Grundsätze sehen hier zunächst einmal getrennte Bewertungen vor.

Colitis ulcerosa, Crohn-Krankheit (Enteritis regionalis)

mit geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, selten Durchfälle)
GdB 10-20

mit mittelschwerer Auswirkung (häufig rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufiger Durchfälle)
30-40

mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle)
50-60

mit schwerster Auswirkung (häufig rezidivierende oder anhaltende schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, ausgeprägte Anämie)
70-80

Fisteln, Stenosen, postoperative Folgezustände (z. B. Kurzdarmsyndrom, Stomakomplikationen), extraintestinale Manifestationen (z. B. Arthritiden), bei Kindern auch Wachstums- und Entwicklungsstörungen, sind zusätzlich zu bewerten.

Zöliakie, Sprue

ohne wesentliche Folgeerscheinungen unter diätetischer Therapie
GdB 20

bei andauerndem, ungenügendem Ansprechen auf glutenfreie Kost (selten) sind – je nach Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands – höhere Werte angemessen.


.......Mit strenger Ernährung und anderen Therapien bin ich jedoch in einem Zustand mit geringen Auswirkungen.
Aber wenn ich einen kleinen Fehler mache, kommen alle Beschwerden zurück. Ich habe kürzlich Antibiotika genommen, weil meine Zähne infiziert waren und operiert werden sollten. Nach 4 Tagen begann mein akuter Anfall mit Vollgas und jeden Tag war ich 6 Mal mit blutigem Durchfall auf der Toilette..........

Bei der Feststellung eines Gesamt-GdB wird man in der Gesamtschau betrachten, inwieweit sich einzelne Behinderungen gegenseitig beeinflussen. Du weisst, dass kurzzeitige Krankheitsauswirkungen kaum Beachtung finden? Entscheidend sind dauerhafte Behinderungen und Beeinträchtigungen durch deine Krankheit(en) im gesamten Lebensbereich im Vergleich mit einem gesunden Menschen.

Über die Vor- und Nachteile einer festgestellten Schwerbehinderung hast du dich ausreichend informiert!?

Wenn du das bejahst, solltest du den Feststellungsantrag stellen, einreichen und abwarten wie die Behörde entscheidet. Deine behandelnden Ärzte solltest du im Vorfeld über dein Absicht informieren.

Gruß

Thilo

Gesundes Darm
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Re: Behinderungsgrad für Zöliakie + Colitis Ulcerosa

Beitrag von Gesundes Darm »

Hallo Thilo,

Danke für deine Antwort.
Ich habe einige Deine Antworten gelesen und finde sie informativ, detailliert und hilfreich.

Ich denke nicht, dass ich genügend Gdb als schwerbehindert bekommen kann, sondern max. 40% GdB für Behinderung.
Nun, was ich weiß und oft gelesen habe, sind die Vorteile einer festgelegten Behinderung, und wir haben immer die Wahl, sie zu vorlegen oder nicht, wenn sie nachteilig ist.
Aber ich bin mir nicht sicher, ob es richtig ist.
Kannst du bitte mir einige der Nachteile nennen, die am häufigsten auftreten und einschränkend sind?

Beste Grüße
V.B
Zuletzt geändert von Gesundes Darm am Sa 17. Okt 2020, 20:54, insgesamt 1-mal geändert.

Gesundes Darm
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Re: Behinderungsgrad für Zöliakie + Colitis Ulcerosa

Beitrag von Gesundes Darm »

Hallo Thilo,

Danke für deine Antwort.
Ich habe einige Deine Antworten gelesen und finde sie informativ, detailliert und hilfreich.
Thilo hat geschrieben:
Sa 17. Okt 2020, 15:13
Bei der Feststellung eines Gesamt-GdB wird man in der Gesamtschau betrachten, inwieweit sich einzelne Behinderungen gegenseitig beeinflussen. Du weisst, dass kurzzeitige Krankheitsauswirkungen kaum Beachtung finden? Entscheidend sind dauerhafte Behinderungen und Beeinträchtigungen durch deine Krankheit(en) im gesamten Lebensbereich im Vergleich mit einem gesunden Menschen.
Solange ich mich auf mein angepasste lebensstill einhalte, sind einiger ausfaltbare Auswirkungen wie Gelenkschmerz und Müdigkeit da. Aber dafür habe ich sehr beschränkte lebensstill und eigentlich keine normales und Meiner Meinung nach das sollte auch berücksichtigt werden.
Thilo hat geschrieben:
Sa 17. Okt 2020, 15:13

Über die Vor- und Nachteile einer festgestellten Schwerbehinderung hast du dich ausreichend informiert!?
Ich denke nicht, dass ich genügend Gdb als schwerbehindert bekommen kann, sondern max. 40% GdB für Behinderung.
Nun, was ich weiß und oft gelesen habe, sind die Vorteile einer festgelegten Behinderung, und wir haben immer die Wahl, sie zu vorlegen oder nicht, wenn sie nachteilig ist.
Aber ich bin mir nicht sicher, ob es richtig ist.
Kannst du bitte mir einige der Nachteile nennen, die am häufigsten auftreten und einschränkend sind?

Beste Grüße
V.B

Kaja
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Re: Behinderungsgrad für Zöliakie + Colitis Ulcerosa

Beitrag von Kaja »

Hallo V.B.,

mit einen GbB von 30 oder 40 kannst Du auch eine Gleichstellung beantragen.

Bitte bedenke für Dich die permanente Einhaltung einer Diät (Therapie) ist ja auch schon eine massive Einschränkung. Kannst z. B. nicht in der Kantine essen, kannst nicht einfach mal in Restaurants gehen und hast evtl. auch massive Einschränkungen bei privaten Einladungen (Geburtstag).

Viele Grüße

Kaja

Gesundes Darm
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Re: Behinderungsgrad für Zöliakie + Colitis Ulcerosa

Beitrag von Gesundes Darm »

Kaja hat geschrieben:
Sa 17. Okt 2020, 21:17

Bitte bedenke für Dich die permanente Einhaltung einer Diät (Therapie) ist ja auch schon eine massive Einschränkung. Kannst z. B. nicht in der Kantine essen, kannst nicht einfach mal in Restaurants gehen und hast evtl. auch massive Einschränkungen bei privaten Einladungen (Geburtstag).
Gruß Dich Katja,
meine Situation Dir gut bekannt ist.
Meine Frage ist, wie werden Sie meine GdB bewerten?
Muss ich z.B. ins Krankenhaus eingeliefert und meinen angepassten Lebensstil für ein paar Tage verlassen, um ihnen zu zeigen, wie schlecht ich gehen kann, wenn ich mich nicht an meinen Lebensstil halte?
oder wie werden sie den Grad meiner Empfindlichkeit beurteilen.

Was denkst du, wie wahrscheinlich ist es mir ein Gdb von 30-40% zu bekommen?
Kaja hat geschrieben:
Sa 17. Okt 2020, 21:17

mit einen GbB von 30 oder 40 kannst Du auch eine Gleichstellung beantragen.
Gibt es uberhaupt Nachteile für solche Anträge für eine Gleichstellung?

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Thilo
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Re: Behinderungsgrad für Zöliakie + Colitis Ulcerosa

Beitrag von Thilo »

Hallo B.T. ,

vor etwa sieben Jahren stellte ich den nachstehenden Eintrag ins Forum, weil es immer wiederkehrend Diskussionen über das Für und Wider eines Feststellungsantrages gab. Die meisten Betroffenen, welche die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft anstrebten, hatten nur die Vorteile (im Schwerbehindertenrecht Nachteilsausgleiche genannt) im Blick.

Nachteile einer Schwerbehinderung

Vorweg: Dieser Eintrag ist absolut einseitig und erhebt ganz bewusst nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Ich möchte damit auch keine erneute Diskussion entfachen, lediglich Einzelne, die vor einer Entscheidung stehen, zum Nachdenken anregen.

Mein Thread beschäftigt sich nicht mit Vorteilen, die es zugegeben auch gibt, sondern nur mit Nachteilen, um es bildlich auszudrücken nur mit der Rückseite einer Medaille.

Über Vorteile einer Schwerbehinderung wird immer viel und gerne geredet und geschrieben. Die Nachteile kennt man meist nicht, möchte man nicht gerne hören, oder sie werden einfach verdrängt.

Mir persönlich erschließt sich in vielen Fällen nicht das starke Begehren, gerade von jungen CED-Betroffenen, nach einem Schwerbehindertenausweis. Für unsere Erkrankung wird als Vorteil meist Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Parkerleichterung und ein steuerlicher Aspekt ins Feld geführt. Das mag im Einzelfall zutreffen. Wo aber liegen die Nachteile ? Alles hat bekanntlich zwei Seiten.

In regelmäßigen Abständen steht dieses Thema immer wieder in der Diskussion. Aus diesem Grund und in der Erwartung, dass es nicht immer wieder Gegenstand von Debatten wird, die unsere Kraft und Zeit verschwenden, möchte ich noch einmal einige grundlegende Gedanken zu den Nachteilen aufschreiben:

Wo liegen eigentlich die Nachteile einer anerkannten Schwerbehinderung ?


1. Neid der Mitmenschen

Bei uns CED-Betroffenen ist meist keine Behinderung sichtbar. Hierdurch reagieren Mitmenschen oft verständnislos oder neidisch, sobald ein/e Schwerbehinderte/r Sonderrechte beansprucht.


2. Wirklich Vorteile im Berufsleben ?

Der Gesetzgeber stellt sich vor, dass die Schwerbehinderteneigenschaft - einmal abgesehen von den gesundheitlichen Einschränkungen - keine Nachteile mit sich bringen darf. Das ist die Theorie.

In der Praxis, d. h. im täglichen Leben ist dies aber leider nicht immer so. Vor allem wer eine Arbeit sucht, sollte sich darüber im Klaren sein, dass private Arbeitgeber wegen des Kündigungsschutzes, besser gesagt wegen dem Verwaltungsaufwand schwerbehinderten Menschen zu kündigen, in der Mehrzahl der Fälle schwerbehinderte Menschen nicht einstellen.

Arbeitgeber dürfen einen Stellenbewerber nicht grundlos fragen, ob er schwerbehindert ist. Wenn trotzdem gefragt wird, müssen Sie nicht angeben, dass er schwerbehindert ist. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Behinderung dazu führt, dass der schwerbehinderte Mensch die angebotene Arbeit gar nicht ausführen kann.

Bedenken muss man allerdings, dass auch dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung irgendwann mitgeteilt werden muss, sobald man Nachteilsausgleiche beansprucht, insbesondere den zusätzlichen Urlaub oder Freistellung von Mehrarbeit.

Häufig wird das Argument vorgebracht, dass man eine Schwerbehinderteneigenschaft nach dem neuen Gleichbehandlungsgesetz nicht mehr offenbaren müsse. Die Frage sei erlaubt: Warum strebt man einen Schwerbehinderten-Ausweis an, wenn man die damit verbundenen Nachteilsausgleiche nicht in Anspruch nehmen will ?

Gerade junge CED-Erkrankte, die Arbeit suchen oder am Anfang des Berufslebens stehen, können also durch die Schwerbehinderung erhebliche Nachteile haben, sofern sie zu irgendeinem Zeitpunkt ihren Status offenbaren.


3. Gibt es wirklich echten Kündigungsschutz ?

Der erhöhte Kündigungsschutz bringt eben erst dann etwas, wenn man bereits einen Arbeitsplatz inne hat. Ältere Menschen, die sich beruflich nicht mehr verändern wollen oder denen eine Kündigung droht, können versuchen, durch die Schwerbehinderung ihren Kündigungsschutz etwas auszubauen.

Tatsache ist aber auch, dass die Integrationsämter meist einem Kündigungsbegehren eines Arbeitgebers zustimmen. Der „unkündbare Schwerbehinderte“ entpuppt sich so als „Fata Morgana“; man sieht etwas am Horizont, aber es existiert in Wirklichkeit nicht.

Nur Beamte auf Lebenszeit brauchen keine Nachteile zu fürchten und können sich über den Zusatzurlaub und die Steuerersparnis freuen.


4. Auswirkung auf die eigene Psyche ?

Nicht außer Acht lassen sollte man, daß der Schwerbehindertenausweis durchaus zu Minderwertigkeitskomplexen und/oder Persönlichkeitsproblemen führen kann – vor allem dann, wenn man trotz der Erkrankung noch voll leistungsfähig ist.

Die überwiegende Zahl der CED-Betroffenen kann einer geregelten Erwerbstätigkeit nachgehen und steht im Berufsleben den Mitkonkurrenten in nichts nach.

So traurig es ist: Im Alltags- und Berufsleben werden Schwerbehinderte oft als Menschen zweiter Klasse angesehen und ausgegrenzt.


5. Kann man einen Schwerbehindertenausweises einfach zurückgeben, wenn man erkennt, dass dieser eher hinderlich als förderlich ist ?

Den Ausweis kann man zwar zurückgeben, aber auf eine festgestellte Schwerbehinderung kann man nicht durch einfache Rückgabe des Ausweises verzichten. Die entsprechende Feststellung bleibt als behördlicher Verwaltungsakt weiterhin wirksam. Erst wenn sich der Gesundheitszustand nachhaltig verbessert hat, kann durch einen Neufeststellungsantrag ein GdB von weniger als 30% festgestellt und der Ausweis wieder eingezogen werden.


6. Blick in die Zukunft

Man sollte auch einmal kritisch in die Zukunft blicken. Zwar schließen Gesetze derzeit einen Missbrauch der Daten aus, und es sind von der Politik auch keine Bedrohungen zu erwarten. Trotzdem lesen wir in unregelmäßigen Abständen von Datenskandalen, wo bspw. unsere Bankverbindungen und andere sensible Daten im Internet gehandelt oder gar in Müllsäcken vor einem Amt gefunden werden.

Wie sieht es in einigen Jahren aus? Vielleicht tauschen Behörden später Daten noch stärker als heute untereinander aus. Dann könnten Behörden möglicherweise in den Gesundheitsakten von Schwerbehinderten stöbern.

Womöglich verändern sich auch wieder mal die Werte in unserer Gesellschaft und Schwerbehinderte werden nicht mehr „gefördert“, sondern nicht nur von Mitmenschen ggf. auch noch vom Staat diskriminiert.

Es gab vor nicht allzu langer Zeit ein sehr dunkles Kapitel in unserer deutschen Geschichte, wo Behinderte als „lebensunwertes Leben“ bezeichnet wurden. Die traurigen Folgen sind Geschichtskundigen bekannt. Vereinzelte Tendenzen in unserer heutigen Gesellschaft, die soweit gehen, dass Körperbehinderte attackiert werden, sind leider wieder traurige Realität geworden und machen zumindest nachdenklich.


7. Fazit:

Jede/r Betroffene ist gut beraten, vor einem Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung die Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander abzuwägen und dann zu entscheiden.

Ich habe die Überlegung zu einem Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft bereits in der Vergangenheit auf die einfache Formel gebracht:

- Älter und zur Arbeitsplatzabsicherung – Ja
- Jung und am Beginn des Berufslebens – Hände weg.

Völlig unbedachte Anträge können sich im Nachhinein schnell als „klassisches Eigentor“ erweisen und die vermeintlichen Vorteile schnell ins Gegenteil umkehren.


Gruß Thilo

Gesundes Darm
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Re: Behinderungsgrad für Zöliakie + Colitis Ulcerosa

Beitrag von Gesundes Darm »

Thilo hat geschrieben:
So 18. Okt 2020, 14:00
Hallo B.T. ,

vor etwa sieben Jahren stellte ich den nachstehenden Eintrag ins Forum, weil es immer wiederkehrend Diskussionen über das Für und Wider eines Feststellungsantrages gab. Die meisten Betroffenen, welche die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft anstrebten, hatten nur die Vorteile (im Schwerbehindertenrecht Nachteilsausgleiche genannt) im Blick.

Nachteile einer Schwerbehinderung

Gruß Thilo


Hallo Thilo,

ich danke Dir für Deine Erklärung.
Ich glaube, dass ich keinen GdB von mehr als 40% erreichen kann. Deshalb bleibe ich max. in der Behinderungskategorie und nicht in der Schwerbehinderung (> 50%).

Natürlich kann man mit Deinem Rat bessere Entscheidungen treffen!

Beste Grüße

V.B

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Mondkalb
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Re: Behinderungsgrad für Zöliakie + Colitis Ulcerosa

Beitrag von Mondkalb »

Hallo zusammen,

zu dem "besonderen" Kündigungsschutz möchte ich noch zwei Punkte anmerken:

1. Je weniger der Kündigungsgrund mit der Behinderung im Zusammenhang steht, umso mehr verlieren die Interessen des Arbeitnehmers an Bedeutung.

2. Leider ist es so, wie Thilo geschrieben hat. Die Zustimmung des Integrationsamtes bei Kündigungsbegehren durch den Arbeitgeber liegt etwa bei ca. 75 %.

Viele Grüße
Mondkalb
“Wenn man nicht weiß, wo man hin will, kommt man meistens woanders raus!”

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