Neu und Frage zur Behinderung

Neu im Forum? Hier könnt Ihr Euch vorstellen. Im eigenen Interesse bitte keine richtigen Namen nennen.
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Sammy1991
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Beiträge: 2
Registriert: Sa 8. Aug 2020, 01:26

Neu und Frage zur Behinderung

Beitrag von Sammy1991 »

Hallo ihr lieben,

ich möchte mich kurz vorstellen. 2015 bekam ich die Diagnose Colitis Ulcerosa und bin nun auf Humira eingestellt.

Gerne würde ich einen Behinderten Ausweis beantragen bei der mir eine Gleichstellung schon für meinem weiteren beruflichen Weg genügen würde.

Die letzten 6-12 Monate bin ich allerdings durch Humira gut eingestellt und das steht auch in der Krankenakte bei der behandelnden Ärztin.

Momentan liege ich bei 3-4 mal Stuhl täglich.

Bevor Humira angewandt wurde ab 03/19 habe ich Eisenfuaion bekommen und täglich 10-12 mal Stuhl gehabt.

Hat jemand von euch Erfahrung mit dem Versorgungsamt, ob man in Verbindung einer erfolgreichen Behandlung mit Humira überhaupt 30% bekommt?

In anderen foren stand mal, dass es allein schon genügt überhaupt schon TNF Alphablocker zu bekommen um 40% kriegen zu können, weil diese so hart den Körper angreifen können.

Wäre nett wenn mir jemand aus eigener Erfahrung berichten kann ob es eine Rolle spielt für die 30% ob ich gut eingestellt bin auf Humira oder nicht.

Danke :)

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Thilo
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Beiträge: 1076
Registriert: Sa 22. Dez 2012, 21:17

Re: Neu und Frage zur Behinderung

Beitrag von Thilo »

Hallo Sammy1991,

behindert ist ein Mensch, deren

körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit,
mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate,
von dem für das Lebensalter typpischen Zustand abweicht und
daher die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Der Begriff Behinderung beinhaltet auch ein zeitliches Moment. Von einer Behinderung ist auszugehen, wenn die Zustandsänderung für mindest sechs Monate besteht. Dies trifft bei dir nicht zu. Aufgrund deiner Schilderung sehe ich die Möglichkeit einer Teilhabe in keinem Lebensbereich eingeschränkt.
In anderen foren stand mal, dass es allein schon genügt überhaupt schon TNF Alphablocker zu bekommen um 40% kriegen zu können, weil diese so hart den Körper an
Ein GdB von 40 alleine wegen der Gabe eines Biologica würde mich sehr wundern. Leider wird zum Thema Schwerbehinderung viel Unsinn verbreitet. Dazu dürfte auch die vorstehende Aussage zählen. Es müssen schon Einschränkungen der Teilhabe in einem oder mehreren Lebensbereichen vorliegen.

Gruß

Thilo

Kaja
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Beiträge: 954
Registriert: Mo 5. Okt 2015, 13:39
Diagnose: MC

Re: Neu und Frage zur Behinderung

Beitrag von Kaja »

Hallo Sammy,

kannst Du uns mal bitte die Links und Gerichtsurteile ins Forum stellen?

"In anderen foren stand mal, dass es allein schon genügt überhaupt schon TNF Alphablocker zu bekommen um 40% kriegen zu können, weil diese so hart den Körper angreifen können."

Viele Grüße
Kaja

Sammy1991
neu hier
Beiträge: 2
Registriert: Sa 8. Aug 2020, 01:26

Re: Neu und Frage zur Behinderung

Beitrag von Sammy1991 »

Guten Morgen,

Wenn man bei Google

tnf blocker grad der behinderung

Eingibt kommt folgendes

Eine anti TNF alpha Therapie mit Infliximab oder Adalimumab ist aufgrund der mit dieser Therapie verbundenen deutlich erhöhten Infektanfälligkeit mit einem Grad der Behinderung von mindestens 40 zu bewerten.

Darunter ist ein link zu einem Urteil.

http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... l&max=true

Grüße Sammy

:)

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Thilo
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Beiträge: 1076
Registriert: Sa 22. Dez 2012, 21:17

Re: Neu und Frage zur Behinderung

Beitrag von Thilo »

Hallo Sammy1991,

der Kläger hatte in dem zitierten Urteil einen schweren Krankheitsverkauf mit erheblichen Einschränkungen in verschiedenen Lebensbereichen. Dies ist bei dir aktuell nicht der Fall. Du suchst aber nach einer Begründung trotzdem einen GdB zu erhalten und bist im Internet auf diesen Fall gestossen.

Ich denke, dass die feststellende Behörde nicht "automatisch" einen GdB von 40 bei einer Biologica-Therapie feststellen wird. Es stellt sich auch die Frage, ob die Entscheidung eines Gerichtes alle anderen Gerichte bindet, diese also ggf. genauso entscheiden müssen.

In den allermeisten Fällen ist das Urteil eines Gerichtes für andere Gerichte nicht bindend. Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz untworfen. Demzufolge ist kein Gericht in seiner Entscheidung an das Urteil eines anderen Gerichtes gebunden, selbst dann nicht, wenn es sich um ein Gericht höherer Instanz handelt; außer bei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes.

Niemand hält dich davon ab einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft zu stellen. Du wirst dann sehen was dabei herauskommt, auch wenn sich deine behandelnde Ärztin angesichts des derzeitigen therapeutischen Erfolges doch sehr wundern dürfte.

Gutes Gelingen.

Gruß Thilo

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neptun
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Re: Neu und Frage zur Behinderung

Beitrag von neptun »

Hallo Sammy,

mag sein, Du bekommst einen GdB30 beim Landesamt für soziale Dienste oder ähnlicher Behörde.

Was aber dann? Die Gleichstellung wird beim Integrationsamt beantragt.
Und der Sinn liegt darin, einen Arbeitsplatz zu sichern oder behindertengerecht auszustatten.
Es klingt nicht so, als ob Du dieses Anliegen momentan hast.

Eine Einstellung, wie bei einem Schwerbehinderten, der mit gleicher Eignung bevorzugt werden soll, ist damit nicht verbunden.
Als schwerbehindert gilt man ab einem GdB50.

LG Neptun

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MCMorbyDick
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Diagnose: 01/20 MC

Re: Neu und Frage zur Behinderung

Beitrag von MCMorbyDick »

Hallo Sammy :)

Ich befinde mich derzeit in einer ähnlichen Lage
Meine Diagnose wurde 01/20 gestellt und ich hatte auch min 10x täglich Stuhlgang. Seit der Hulio-Einnahme (Biosimilar von Humira) schwanke ich zwischen jeden zweiten Tag 1x und täglich 4x Stuhlgang (teils formlos, teils steinhart) und einen starken Blähbauch.
Ich habe aufgrund meines anstehenden Lehramts-Referendariats jetzt meinen GdB ermitteln lassen und der liegt bei 30.

Da ich ohne Gleichstellung laut Gewerkschaft schlechtere Einstellungs- bzw. Verbeamtungschancen habe als Lehrer, wurde mir geraten einen
Gleichstellungsantrag bei der Arbeitsagentur anzufordern.
Ich habe erst letzte Woche das Formular erhalten und kämpf mich jetzt erst mal durchs Behördendeutsch :lol:
Wenn ich eine Antwort auf den Antrag erhalte, gebe ich dir hier gerne weiter, wie es bei mir verlaufen ist,
schließlich scheint das bei dir ja ein ähnlich schwerer Krankheitsverlauf zu sein, was heißt, dass das ganze bei dir ähnlich ablaufen könnte :)
Willst du den Antrag stellen um deine Vermittlungschancen zu verbessern oder um deinen bestehenden Arbeitsplatz sichern zu können? (Ich weiß nicht ob das evtl. einen Unterschied macht)


LG
Ellen

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neptun
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Re: Neu und Frage zur Behinderung

Beitrag von neptun »

Hallo Ellen,

wie bei so vielen Forenfragen dies:
Letzte Aktivität:
Mo 10. Aug 2020, 09:47

Sammy war also gar nicht mehr an weiteren Antworten interessiert oder im Urlaub.

LG Neptun

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MCMorbyDick
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Diagnose: 01/20 MC

Re: Neu und Frage zur Behinderung

Beitrag von MCMorbyDick »

neptun hat geschrieben:
Di 8. Sep 2020, 20:24
Hallo Ellen,

wie bei so vielen Forenfragen dies:
Letzte Aktivität:
Mo 10. Aug 2020, 09:47

Sammy war also gar nicht mehr an weiteren Antworten interessiert oder im Urlaub.

LG Neptun
Achso, danke neptun :)
Ich bin erst seit kurzem hier und kenn mich deswegen noch nicht ganz mit den Funktionen etc. aus :D

LG Elleb

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neptun
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Re: Neu und Frage zur Behinderung

Beitrag von neptun »

Wenn Du den Nick anklickst, dann öffnet sich das Profil desjenigen mit etlichen Infos, so auch letzte Aktivität. Es sei denn, er hat sich unsichtbar gemacht.
Gut ist, man kann auch alle Beiträge des Nutzers darüber finden mit 3-zeiligen Anfangsworten und anklicken.

LG Neptun

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