Erwerbsminderungsrente/ Klageverfahren

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
Kaja
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Re: Erwerbsminderungsrente/ Klageverfahren

Beitrag von Kaja »

Hallo Claudia,

NUR NICHT!!! auf ein Urteil nach Aktenlage einlassen!!!

Du bist in der Klage mit Deinem RA und Du bestehst auf eine Verhandlung bei der Du mit Deinem RA teilnimmst!!!

Und sitze nicht stumm neben Deinem RA. Du hast auch in der Verhandlung jederzeit ein Recht auf "rechtliches Gehör!".

D. h. Du kannst und darfst Dich z. B. mit Frage2n, Hinweisen auch mündlich und "Anträgen" einbringen.

Deine Formulierung wäre dann: Ich stelle Antrag auf Überprüfung, Gutachten etc.".

Du kämpft für Dich und musst Dich auch durchsetzen, Deine Rechte kennen und Dich nicht nur auf Deinen RA verlassen".

Die SG´s haben primär den Auftrag für alles Kosten zu sparen!

Nicht zurück lehnen, sondern kämpfen. Denn verlierst Du die 1. Instanz geht es noch weitere Jahre bis und in der 2. Instanz weiter und dies kostest Dich wieder Jahre mit Kraft, Energie und Nerven!

Willst Du Dir dieses antun?

Viele Grüße

Kaja

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neptun
Inventar - wird täglich mit abgestaubt
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Re: Erwerbsminderungsrente/ Klageverfahren

Beitrag von neptun »

Hallo Claudia,

das SG interessiert, ob Du überhaupt einen Rentenanspruch hast, also die versicherungstechnischen Voraussetzungen erfüllt hast.
Sonst bräuchte auch nicht über eine EM-Rente verhandelt werden.

LG Neptun

Kaja
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Re: Erwerbsminderungsrente/ Klageverfahren

Beitrag von Kaja »

Hallo Claudia,

ein kleiner Hinweis darf mir noch erlaubt sein.

Im Klageverfahren hat der Richter noch die Möglichkeit selber Gutachter zu beauftragen.
Ich hoffe dies bleibt Dir erspart.

Als wesentlichen Tipp möchte ich Dir aber sagen, verlaß Dich nicht auf ein Urteil nach Aktenlage.

Nutze die Verhandlung und gehe dort auch hin!!!

Denn Du kannst in der Verhandlung noch mal wesentlichen Einfluß nehmen. Denn Du hast das sogn. Recht auf das "rechtliche Gehör"!

D. h. Du sitzt nicht wie ein Stummfisch neben Deinem RA, sondern Du kannst auch Deine Vorträge bringen oder intervenieren. Und dieses sollte man sich nicht entgehen lassen!

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Viele Grüße

Kaja

samson2003
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Re: Erwerbsminderungsrente/ Klageverfahren

Beitrag von samson2003 »

Hallo Neptun, hallo Kaja,

Vielen Dank für die Antworten.
Neptun, das wurde doch alles schon vorher geprüft, als ich den Rentenantrag gestellt habe. Das muss das SG doch vorliegen haben, sonst wäre es doch gar nicht soweit gekommen.
Aber wahrscheinlich muss jedes Amt/ Gericht es für sich nochmal prüfen!?

Kaja, natürlich werde ich mich zu Wort melden wenn ich aussagen muss. Niemand könnte es erklären bzw beschreiben wie mein Leben abläuft. Aber irgendwie habe ich noch Hoffnung, dass das SG zu einem positiven Urteil kommt ohne das ich Aussagen muss. Aber das ist wahrscheinlich nur ein Wunschtraum. Ich werde kämpfen, bis zum bitteren Ende oder besser gesagt bis zum positiven Ende.

Ich werde weiter berichten

Liebe Grüße
Claudia

Kaja
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Re: Erwerbsminderungsrente/ Klageverfahren

Beitrag von Kaja »

Hallo Claudia,

es geht nicht um eine "Aussage" -> dies deutet auf einen Zivilprozess hin wo Du z. B. Zeuge bist!

Du wirst nicht wie Du es ggf. aus dem Fernsehen kennst auf den "Zeugenstuhl gerufen und belehrt die Wahrheit zu sagen"!

Nein, Du gehst mit Deinem RA zur Verhandlung und "mischt Dich ein"!

Wie Du schon richtig erkennst, Du kannst am besten erklären, beschreiben wie es Dir geht. Dies kann zu 100% Dein RA nicht und da ist es wichtig, dass Du intervenierst!

Von SG-Prozessen kenne ich die Frage der Richter so gut wie nicht: "Frau Claudia, bitte um Ihre Aussage …." Das gibt es in dem Sinne nicht.

Nur selten wird ein Kläger mit Fragen vom Richter direkt bedacht, denn zum förmlichen Prozessvorgehen ist der Ansprechpartner der Richter Dein RA!

Mach Dich bitte vertraut mit dem Sozialrecht.

Tipp: Die meisten SG-Prozesse sind öffentlich. Fahre mal vormittags zu Deinem SG und setze Dich als Zuschauer in den Raum. Verfolge die Abläufe von Verhandlungen. Diese sind im Grunde nach bis max. 30 Minuten getacktet. D. h. Du kannst Dir an einem Vormittag mehrere Verhandlungen ansehen.

Die sind froh wenn man den Mund hält, dass macht die Sache einfacher.

Bedenke, die Gerichte werden vom Staat finanziert und sind primär darauf bedacht Kosten von z. B. der DRV, JobCenter, ALG, Hartz4, Kindergeld, Versorgungsamt mit GdB usw. zu senken.

Viele Grüße

Kaja

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