Erwerbsminderungsrente/ Klageverfahren

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
samson2003
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Erwerbsminderungsrente/ Klageverfahren

Beitrag von samson2003 »

Hallo,
möchte heute über meinen Weg bzw Erfahrungen zur EMR schreiben.

Anfang letzten Jahres wurde mein Allgemeinbefinden immer schlechter und ich hatte zu dem Zeitpunkt schon mehrfach meine Stunden auf der Arbeit reduziert da ich es nicht mehr geschafft habe.

Daraufhin sagte meine Ärztin ich solle eine EMR einreichen da mein Allgemeinbefinden immer schlechter wurde. Die letzten Jahre vor dem Antrag waren arbeitsmäßig nicht lustig, zB jeden Morgen Imodium geschluckt damit ich überhaupt arbeiten könnte. Alle 3 Monate eine neue AU weil der Darm keine Ruhe gab und durch die PSC immer mehr Konzentrationsstörungen und wahnsinnige Müdigkeit.
Also, erster Antrag abgelehnt. Widerspruchsverfahren eingeleitet, erster Gutachter Internist ( könnte noch mindestens 6 Std arbeiten, ohne Publikumsverkehr, ohne Lärmbelästigung, ohne Zwangshaltung, ohne Zugluft und nur 4x500m laufen in a 20 min!) Geht natürlich gut beim Kinderarzt....

Zweiter Gutachter Orthopäde/Rheumatologe im Dezember 17, Dritter Gutachter Januar18 Psychologe, nachdem ich im Juni 17 und Oktober 17 wegen einer akuten Depression in einer Tagesklinik war.
Die Gutachter waren alle nicht sehr interessiert und wenn ich erzählen wollte, hatte ich das Gefühl ich rede gegen eine Wand.

So, heute also die Ablehnung meines Widerspruchsverfahrens.
Ich habe mir sofort am Anfang Hilfe durch den VdK geholt. Jetzt geht es ins Klageverfahren und ich weiss nicht genau was ich jetzt machen soll. Der VdK würde das Klageverfahren einleiten, soll nur anrufen und ihnen grünes Licht geben. Oder soll ich lieber einen Anwalt vom DCCV beauftragen?

Wer hat Erfahrungen und kann mir vielleicht einen Tipp geben. Ich weiss, nur ich selber kann das entscheiden aber vielleicht kann mir jemand bei dieser Entscheidung helfen.

LG
Claudia

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Thilo
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Re: Erwerbsminderungsrente/ Klageverfahren

Beitrag von Thilo »

Hallo Claudia,

dein Antrag auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente (EMR)wurde abgelehnt. Gegen diesen Bescheid hat du fristgerecht Widerspruch eingelegt. Dein Widerspruch wurde ebenfalls von der Rentenversicherung abgewiesen und nun bleibt dir nur noch die Klage gegen die Rentenversicherung um deine Ansprüche durchzusetzen.
Also, erster Antrag abgelehnt. Widerspruchsverfahren eingeleitet, erster Gutachter Internist ( könnte noch mindestens 6 Std arbeiten, ohne Publikumsverkehr, ohne Lärmbelästigung, ohne Zwangshaltung, ohne Zugluft und nur 4x500m laufen in a 20 min!) Geht natürlich gut beim Kinderarzt....
Diese "4 x 500m laufen in jeweils 20 Minuten" beziehen sich nicht auf die zurückgelegte Wegstrecke während deiner Arbeit beim Kinderarzt, sondern auf deine Wegefähigkeit um an deinen Arbeitsplatz zu gelangen. Lies zunächstmal dies:

"Der Begriff Wegefähigkeit betrifft das Vermögen eines Versicherten, eine Arbeitsstelle aufzusuchen.

Wenn einem gehbehinderten Versicherten kein Kraftfahrzeug zur Verfügung steht, ist maßgebend, ob er einen Arbeitsplatz – z. B. auch unter Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel- erreichen kann. Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG ist dabei maßgebend, ob – gegebenenfalls auch unter Verwendung von Hilfsmitteln (z. B. Gehhilfen) – eine Wegstrecke von viermal mehr als 500 Meter pro Tag in einer zumutbaren Zeit (jeweils weniger als 20 Minuten) zurückgelegt werden kann. Ist ein gehbehinderter Versicherter hierzu nicht mehr in der Lage so liegt – obwohl sein Leistungsvermögen quantitativ noch eine Erwerbstätigkeit von mindestens 6 Stunden zulassen würde – volle Erwerbsminderung vor.

Verfügt der Versicherte über ein eigenes Kfz, über eine gültige Fahrerlaubnis und die Fähigkeit zum Führen eines Kfz, so ist davon auszugehen, dass er einen möglichen Arbeitsplatz erreichen kann, selbst wenn ihm die geforderte Wegstrecke von viermal mehr als 500 Meter nicht zumutbar ist.

Der sozialmedizinische Gutachter muss im Einzelfall konkrete Aussagen zur krankheitsbedingten Einschränkung der Gehfähigkeit, gegebenenfalls zur Möglichkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und zur Möglichkeit der Benutzung eines Kfz machen. Von Bedeutung ist außerdem, ob der Versicherte im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und ob er über ein Kraftfahrzeug verfügt."


Wie du erkennen kannst, ist die sogenannte Wegefähigkeit (auch) ein entscheidendes Kriterium hinsichtlich der Gewährung einer EMR.

Es geht es jetzt darum, sämtliche Ablehnungsgründe sowie den Vorgang allgemein im Detail auf Plausibilität und Formfehler zu durchleuchten. Und hier muss ein Spezialist ran, ein Profi im Rentenrecht! Es geht im nächsten Schritt darum, einem Richter (ein medizinischer Laie) deutlich zu machen, dass du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter den gegeben gesundheitlichen Einschränkungen nicht tätig sein kannst.

Aus der Ferne kann ich nicht beurteilen, ob du beim VdK durch einen versierten, cleveren und fachkundigen Rechtsbeistand vertreten wirst. Beim Sozialrechtsschutz der DCCV sollen Rechtsanwälte zum Einsatz kommen, die auch ganz spezielle Kenntnise über unsere Erkrankung haben. Vielleicht kannst du zunächst einmal mit einem Mitarbeiter der Geschäftstelle sprechen, der dich individuell berät.

Deine Frage VdK oder Sozialrechtsschutz des DCCV kann ich dir nicht abschließend beantworten. Für mich wäre entscheidend, dass es sich erstens um einen guten Anwalt handelt, der das Rentenrecht wie seine Westentasche kennt und zweitens, dem auch die besondere Problematik (imperativer Stuhldrang, die Notwendigkeit betriebsunüblicher Pausen, etc. pp.) eines Menschen mit einer chronischen Darmerkrankung nicht fremd ist.

Ich wünsche dir viel Erfolg.

Thilo

samson2003
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Re: Erwerbsminderungsrente/ Klageverfahren

Beitrag von samson2003 »

Hallo Thilo,

Vielen Dank für deine Antwort. Montag werde ich Mal beim DCCV anrufen und Mal genauer nachfragen.
Ich weiss nicht ob die Frau Rudnick vom VDK überhaupt eine Ahnung hat. Neptun hat mir einige Urteile geschickt, die ich an Frau Rudnick weiterleiten werde falls ich mich für den VDK entscheide. Ich werde ihr auch noch einen übersichtlichen Bericht schreiben warum ich nicht arbeitsfähig bin. Ich fahre zB seit über 10 Jahren mit keinen öffentlichen Verkehrsmitteln und wenn ich mit dem Auto zur Arbeit gefahren bin, hatte ich auf den 3 km zwei Anlaufstellen wo ich zur Toilette hätte gehen können oder gegangen bin.
Auf der Arbeit sah es so aus, das ich oft aus dem Behandlungszimmer rennen musste um auf die Toilette zu kommen und obwohl ich mich morgens mit Imodium versorgt habe. Aber das sind nur wenige Beispiele meiner Einschränkungen.

Im Moment dreht sich einfach alles im Kopf, komme seit heute nicht mehr von der Toilette und habe Magenschmerzen. Meine Psyche ist leider nicht die Stärkste.

Ich werde weiter kämpfen und weiter berichten.

Schönes Wochenende und liebe Grüße
Claudia

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neptun
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Re: Erwerbsminderungsrente/ Klageverfahren

Beitrag von neptun »

Hallo Claudia,

hier gibt es einen riesigen Fallstrick.

Es geht um die Wegefähigkeit, die aufgehoben sein kann.
Weil die Wegefähigkeit durch imperativen Stuhldrang plötzlich im Sinne einer Inkontinenz aufgehoben sein kann.
Mit der Besonderheit, als CED-Betroffener spürt man alles, hat das volle Erleben der Situation, ist aber trotzdem machtlos.

"Unabhängig davon ist gesondert und vorab (vgl auch Senatsurteil vom 25. März 1998 - B 5 RJ 46/97 R - SGb 1998, 406, Volltext in JURIS) zu prüfen, ob der Arbeitsmarkt generell verschlossen ist und sich aus diesem Grunde eine Prüfung im Einzelfall erübrigt. Diese Konstellation erfassen die so genannten Katalogfälle, die im Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1996 aufgelistet sind (vgl GS 2/95 - BSGE 80, 24, 35 = SozR 3-2600 § 44 Nr 8)."

Dies aus dem Urteil des Großen Senates des BSG:
"Der Arbeitsmarkt ist nur bei Vorliegen der sogenannten "Katalogfälle" als verschlossen anzusehen. Ein solcher liegt vor, wenn 1. der Versicherte zwar an sich noch eine Vollzeittätigkeit ausüben kann, aber nicht unter den in den Betrieben üblichen Bedingungen (Katalogfall Nr. 1), 2. der Versicherte zwar an sich noch eine Vollzeittätigkeit ausüben kann, entsprechende Ar-beitsplätze aber aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen kann (Katalogfall Nr. 2),"

Was aber definiert wird und dann häufig als Maß dient, ist Gehvermögen. Was bei der Beurteilung nach dem Schwerbehindertenrecht mit dem Merkzeichen "G" eine Rolle spielt als Wegstrecke und benötigter Zeitbedarf. Also etwas vollkommen anderes.
Dabei ist das Schwerbehindertenrecht nicht mit der Erwerbsminderungsrente vergleichbar und auch nicht anwendbar, weil ganz unterschiedliche Verfahren und Zuständigkeiten. Und selbst dann heißt es nach § 146 SGB IX Persönliche Voraussetzungen, "Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit)".
Woraus nicht eine Wegstrecke sondern eine aufgehobene Wegefähigkeit resultieren müßte.

Dies mal als Info.

LG Neptun

samson2003
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Re: Erwerbsminderungsrente/ Klageverfahren

Beitrag von samson2003 »

Vielen Dank Neptun ,

Meine Wegefähigkeit ist dadurch eingeschränkt, dass ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann da ich sofort Bauchschmerzen bekomme und das Gefühl habe sofort auf die Toilette zu müssen. Leider habe ich mir schon 2x in die Hose gemacht und das ist so in meinem Hirn drin, das ich Angstzustände entwickelt habe.

War schon mehrfach und jahrelang deswegen in Psychologischer Behandlung und beim letzten Mal sagte man mir, das ich nicht mehr zu therapieren sei.
Ich habe Mittel U d Wege gefunden damit umzugehen. Aber mein Sozialleben leidet darunter sehr.
Deswegen fällt wBrscheinlich die Begründung der Wegefähigkeit weg, da ja bei mir nicht die Colitis sondern mein Hirn die Durchfälle verursacht.

Mein Gastro sagte mir vorhin am Telefon, dass ich nicht wieder in meine Arbeitsstelle zurück gehen sollte, da der Stress mir zu sehr schadet und der Darm dadurch niemals Ruhe geben wird. Die letzten Koloskopie belegte zwar, dass ich in völliger Remission bin. Aber auch nur, so meinte er, weil ich seit über einem Jahr zu Hause bin und 800mg Inflectra- bekomme.
Er meinte auch, das es in meinem Beruf wahrscheinlich niemanden gibt, der mich einstellt bei meinen Diagnosen.
Schöne Aussichten......

Ich werde jetzt erstmal das Klageverfahren einleiten und dann sehe ich weiter.....

Liebe Grüße
Claudia

samson2003
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Re: Erwerbsminderungsrente/ Klageverfahren

Beitrag von samson2003 »

Hallo zusammen ,

Wollte mal wieder berichten wie es bisher mit meinem Klageverfahren weitergegangen ist.
Anfang März wurde ich vom SG bzw VdK angeschrieben und musste alle Ärzte, Gutachter, und Krankenhäuser angeben bei denen ich in Behandlung war/ bin.
Und ich musste nochmal von meiner Internistin, Gastroenterologen und Psychotherapeutin ein Attest reinreichen, die bestätigen, dass ich nicht in der Lage bin auch nur 3 Stunden am Tag zu arbeiten.

Heute habe ich wieder einen Brief vom VdK bekommen. Dort steht drin, dass das SG eine Rentenauskunft eingeholt hat und ich eine Erwerbsminderungsrente von xxxEuro bekommen würde wenn ich die EMR zugesprochen bekäme.

Vielleicht kann mir jemand sagen warum das SG eine Rentenauskunft eingeholt hat.

LG
Claudia

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Thilo
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Re: Erwerbsminderungsrente/ Klageverfahren

Beitrag von Thilo »

Hallo Claudia,

das Sozialgericht wird die Rentenauskunft angefordert haben, um sich über die genaue Höhe deiner Rentenansprüche Klarheit zu verschaffen.

Gruß

Thilo

samson2003
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Re: Erwerbsminderungsrente/ Klageverfahren

Beitrag von samson2003 »

Hallo Thilo,

erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Ist das ein gutes Zeichen? Habe ich vielleicht ne Chance, dass das Sozialgericht ohne mich zu einer Entscheidung kommt?
Oder ist das ein ganz normales Procedere? Macht das SG das immer auch wenn sie ablehnen würden?

LG
Claudia

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Thilo
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Re: Erwerbsminderungsrente/ Klageverfahren

Beitrag von Thilo »

Hallo Claudia,

warum sollte das Sozialgericht eine Rentenauskunft bei der Rentenversicherung anfordern, wenn die Tendenz zur Ablehnung deiner Klage bestünde?

Das Vorgehen sehe ich zunächst als ein gutes Zeichen, obwohl ich ungern spekuliere; zu viel Unberechenbares habe ich auf diesem Sektor erlebt.

Ich wünsche dir, dass die nervenaufreibende Prozedur bald ein gutes Ende für dich findet.

Gruß

Thilo

samson2003
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Re: Erwerbsminderungsrente/ Klageverfahren

Beitrag von samson2003 »

Lieber Thilo,

vielen lieben Dank für deine immer schnellen Antworten.

Ich hoffe wirklich das alles ein gutes Ende nimmt und ich endlich Mal zur Ruhe komme. Das wäre wirklich wie ein Sechser im Lotto.
Ich werde sofort schreiben sobald ich eine Antwort bzw Urteil vom SG habe.

Viele liebe Grüße und allen ein sonniges und ruhiges Osterfest.

LG
Claudia

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