GDB Beantragen, vorteile?

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
Julian-R-
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GDB Beantragen, vorteile?

Beitrag von Julian-R- »

Hallo,
welche Vorteile hat die Beantragung einer GDB?
Macht das überhaupt sinn, bzw. was bringt es mir?

Ich kann dazu leider nicht so viel finden.

Danke

Kaja
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Re: GDB Beantragen, vorteile?

Beitrag von Kaja »

Hallo Julian,

bei einem GdB 30-40 kannst Du eine Gleichtstellung beantragen.

Ab GdB 50 bekommst Du noch lt. Gesetz 5 Urlaubstage vom AG mehr.

Minimale Steuerentlastungen / Steuerfreibeträge gibt es auch:


Voraussetzung

Freibetrag:
GdB 25 oder 30 = 310 Euro
GdB 35 oder 40 = 430 Euro
GdB 45 oder 50 = 570 Euro
GdB 55 oder 60 = 720 Euro
GdB 65 oder 70 = 890 Euro
GdB 75 oder 80 = 1.060 Euro
GdB 85 oder 90 = 1.230 Euro
GdB 95 oder 100 = 1.420 Euro
Hilflos oder Blind = 3.700 Euro

Wichtig ist, dass Du "ALLE" Erkrankungen von Dir angibst. Nicht nur die CED (solltest Du noch andere relevante Erkrankungen haben!).
Erkundige Dich mal nach der Einschätzung bei Deinen Ärzten!

Mit einem GdB von 60 allein auf eine CED gibt es z. B. den orangenen Parkausweis. Du darfst selbstverständlich nicht auf AG-Parkplätzen parken, außer in Bayern! und auch nicht kostenfrei in privaten Parkhäusern, aber bringt dich in städtischen Bereichen näher zum Arzt und Einkauf :D

https://www.vdk.de/deutschland/pages/te ... arkplaetze

Viele Grüße

Kaja

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neptun
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Re: GDB Beantragen, vorteile?

Beitrag von neptun »

Hallo Julian,

Du bist jung. Selbst wenn Du einen schwereren Verlauf hättest oder einen chronisch aktiven, eine Schwerbehinderung (GdB ab 50) ist heutzutage sicher nicht leicht zu erreichen.

Eine Gleichstellung mit GdB 30 oder 40 macht nur Sinn, wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht und der Arbeitsplatz durch Kündigung bedroht wäre. Dann müßte das Integrationsamt eingeschaltet werden. Nur findet ein AG meist trotzdem einen Weg, wenn er sich von einem AN trennen möchte. Ist also meist kein besonders wirksamer Schutz.
Ansonsten kann ein Grund sein, wenn man in einer bestehenden Arbeit durch die Erkrankung Teile dieser Arbeit nicht mehr machen kann und quasi eine Befreiung davon bräuchte.

Oder man hat einen Arbeitsplatz, der behindertengerecht ausgestattet werden müßte, wenn es denn dazu Anlässe gibt.
Etc.
Eigentlich gibt es etliche Seiten im Internet, wo Du Dich bei wirklichem Interesse hättest schon mal belesen können.
Dann hättest Du hier fragen können, wie es bei Anderen im Einzelfall lief.

Weitere Urlaubstage gäbe es erst ab GdB 50.

Und einen Pauschbetrag, den man steuerlich geltend machen könnte, den gibt es bei CED erst ab GdB 50. Da wird leider häufig etwas falsch kolportiert.

Es handelt sich um § 33b ESTG.
Darin dies:
"1. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50 festgestellt ist;
2. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens auf 25 festgestellt ist, wenn
a) dem behinderten Menschen wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen, und zwar auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch auf die Bezüge durch Zahlung eines Kapitals abgefunden worden ist, oder
b) die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht."

Da Du voraussichtlich noch keine EM-Rente beziehst oder unter einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit leidest, so wirst Du erst ab GdB 50 einen Pauschbetrag geltend machen können.

LG Neptun

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Mondkalb
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Re: GDB Beantragen, vorteile?

Beitrag von Mondkalb »

Hallo Julian,

zu Kaja möchte ich noch etwas hinzufügen:

Zusatzurlaub: Ab einem GdB von 50 stehen fünf Urlaubstage mehr zu Verfügung, selbst bin ich sehr dankbar für diese Tage und nutze sie gern.

Ein Freibetrag ist lediglich ein pauschaler Abzug der das Bruttoeinkommen, bei einem GdB von 50, um 570 € reduziert. Aus den 570 € werden bei mir z.B. lediglich 175,13 €, die das Finanzamt mir zukommen lässt.

Eine Gleichstellung kann helfen deinen Arbeitsplatz zu sichern und Hilfen dafür in Anspruch zu nehmen. (Integrationsamt bzw. Integrationsfachdienst unterstützen hier)

Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte haben einen „besonderen“ Kündigungsschutz. Vor einer Um- oder einer Versetzung schützt jedoch beides nicht.

Um dich ein wenig Orientieren zu können, kannst du gern einmal im Knochenbuch nachschauen, um deine Situation einzuschätzen.

https://www.lwl.org/abt61-download/PDF_ ... 017_ua.pdf Seite 131

LG

Mondkalb

PS: Neptun war mir etwas zuvor gekommen! ;)
“Wenn man nicht weiß, wo man hin will, kommt man meistens woanders raus!”

Piefke
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Re: GDB Beantragen, vorteile?

Beitrag von Piefke »

Hallo,möchte dir kurz meine Erfahrungen mit der Behörde mitteilen, da fast alle Kommunen knapp bei Kasse sind werden bei den meisten Antragstellern die keine extreme Schwerstkrankheit(z.B. Krebs, Herzschwäche)haben, erstmal nur 20 GdB festgelegt. Dagegen ist sofort Widerspruch einzulegen, dann in der Begründung expeziet auf deine schwere Krankheit hinweisen und nichts beschönigen insbesondere auf mehrmalige nächtliche Toilettengänge hinweisen, dann gibt`s schon mal 30 GdB , und wieder Widersprechen.
Jetzt solltest du dir natürlich Hilfe holen, bei der Gewerkschaft oder einem Sozialverband, wenn du Mitglied bist ist dieser Service kostenlos. Natürlich muss dein Arzt auch mit ins Boot!
Falls es zur Klage vor dem Sozialgericht kommt,häufig jedoch wird kurz vor dem Gerichtstermin dir eine GdB 50 zugesprochen!Erst dann hast du besonderen Schutz und Vorteile, (Steuererleichterung, Kündigungsschutz,5 Tage mehr Urlaub).
So war es bei mir ,Verwandten und Bekannten.
Gute Besserung und viel Erfolg

Kaja
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Re: GDB Beantragen, vorteile?

Beitrag von Kaja »

Hallo Julian,

leider weiß man zu wenig über Dich bzw. Deine Probleme mit der CED?

Worin bestehen Deine gesundheitlichen Probleme?

Wie wirst Du behandelt und mit welchem Erfolg / Mißerfolg?

Wie sind Deine körperlichen Beeinträchtigungen und die Beeinträchtigungen im privaten Umfeld?

Etwas mehr zur Einschätzung musst Du schon mal berichten sowie zu weitern Erkrankungen (soweit vorhanden).

Ich habe jetzt erst ein GA gelesen im Auftrag des SG = MC mit 70 GdB auf MC!!!

Also, auch mal den steinigen Weg gehen, es kann sich lohnen! In dem Fall wollte das VA nur 40 GdB geben und mit 2 jähriger Überprüfung der Verbesserung.

Arztbericht: "WESENTLICHE VERSCHLECHTERUNG"

VA: "KEINE VERÄNDERUNG"

Aha, dann muss man halt in die Klage gehen! Warum sollen wir uns mit unserer Erkrankung fügen und devot alles fressen???

Hallo???

Ich vermisse hier den Kampf zum VA!!!

Wir sind nicht minderwertig und haben all die gleichen Rechte wie andere Erkrankte einer Autoimmunerkrankung!

Steht auf uns kämpft!

Viele Grüße

Kaja

Kaja
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Re: GDB Beantragen, vorteile?

Beitrag von Kaja »

@ Mods und Admins,

bitte Thema verschieben unter Recht & Soziales.

Danke, Kaja

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Thilo
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Re: GDB Beantragen, vorteile?

Beitrag von Thilo »

Hallo in die Runde,

diesen Beitrag schrieb ich bereits vor Jahren:

Mir persönlich erschließt sich in vielen Fällen nicht das starke Begehren, gerade von jungen CED-Betroffenen, nach einem Schwerbehindertenausweis. Für unsere Erkrankung wird als Vorteil meist Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Parkerleichterung und ein steuerlicher Aspekt ins Feld geführt. Das mag im Einzelfall zutreffen. Wo aber liegen die Nachteile ? Alles hat bekanntlich zwei Seiten.

In regelmäßigen Abständen steht dieses Thema immer wieder in der Diskussion. Aus diesem Grund und in der Erwartung, dass es nicht immer wieder Gegenstand von Debatten wird, die unsere Kraft und Zeit verschwenden, möchte ich noch einmal einige grundlegende Gedanken zu den Nachteilen aufschreiben:
Wo liegen eigentlich die Nachteile einer anerkannten Schwerbehinderung ?


1. Neid der Mitmenschen

Bei uns CED-Betroffenen ist meist keine Behinderung sichtbar. Hierdurch reagieren Mitmenschen oft verständnislos oder neidisch, sobald ein/e Schwerbehinderte/r Sonderrechte beansprucht.


2. Vorteile im Beruf ?

Der Gesetzgeber stellt sich vor, dass die Schwerbehinderteneigenschaft - einmal abgesehen von den gesundheitlichen Einschränkungen - keine Nachteile mit sich bringen darf. Das ist die Theorie.

In der Praxis, d. h. im täglichen Leben ist dies aber leider nicht immer so. Vor allem wer eine Arbeit sucht, sollte sich darüber im Klaren sein, dass private Arbeitgeber wegen des Kündigungsschutzes, besser gesagt wegen dem Verwaltungsaufwand schwerbehinderten Menschen zu kündigen, in der Mehrzahl der Fälle schwerbehinderte Menschen nicht einstellen.
Arbeitgeber dürfen einen Stellenbewerber nicht grundlos fragen, ob er schwerbehindert ist. Wenn trotzdem gefragt wird, müssen Sie nicht angeben, dass Sie schwerbehindert sind. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Behinderung dazu führt, dass der schwerbehinderte Mensch die angebotene Arbeit gar nicht ausführen kann.

Bedenken muss man allerdings, dass auch dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung irgendwann mitgeteilt werden muss, sobald man Nachteilsausgleiche beansprucht, insbesondere den zusätzlichen Urlaub oder Freistellung von Mehrarbeit.

Häufig wird das Argument vorgebracht, dass man eine Schwerbehinderteneigenschaft nach dem neuen Gleichbehandlungsgesetz nicht mehr offenbaren müsse. Die Frage sei erlaubt: Warum strebt man einen Schwerbehinderten-Ausweis an, wenn man die damit verbundenen Nachteilsausgleiche durch dessen Vorlage nicht in Anspruch nehmen will ?
Gerade junge CED-Erkrankte, die Arbeit suchen oder am Anfang des Berufslebens stehen, können also durch die Schwerbehinderung erhebliche Nachteile haben, sofern sie zu irgendeinem Zeitpunkt ihren Status offenbaren.


3. Gibt es wirklich echten Kündigungsschutz ?

Der erhöhte Kündigungsschutz bringt eben erst dann etwas, wenn man bereits einen Arbeitsplatz inne hat.

Anders ist es bei Menschen, die sich beruflich nicht mehr verändern wollen oder denen eine Kündigung droht. Diese können versuchen, durch die Schwerbehinderung ihren Kündigungsschutz auszubauen. Tatsache ist aber auch, dass die Integrationsämter meist einem Kündigungsbegehren eines Arbeitgebers zustimmen. Der „unkündbare Schwerbehinderte“ entpuppt sich so als „Fata Morgana“; man sieht etwas, aber es existiert in Wirklichkeit nicht.

Nur Beamte auf Lebenszeit brauchen keine Nachteile zu fürchten und können sich über den Zusatzurlaub und die Steuerersparnis freuen.


4. Auswirkung auf die eigene Psyche ?

Nicht außer Acht lassen sollte man, daß der Schwerbehindertenausweis durchaus zu Minderwertigkeitskomplexen und/oder Persönlichkeitsproblemen führen kann – vor allem dann, wenn man trotz der Erkrankung noch voll leistungsfähig ist. Die überwiegende Zahl der CED-Betroffenen kann einer geregelten Erwerbstätigkeit nachgehen und steht im Berufsleben den Mitkonkurrenten in nichts nach.

So traurig es ist: Im Alltags- und Berufsleben werden Schwerbehinderte oft als Menschen zweiter Klasse angesehen und ausgegrenzt.


5. Kann man einen Schwerbehindertenausweises einfach zurückgeben, wenn man erkennt, dass dieser eher hinderlich als förderlich ist ?

Den Ausweis kann man zwar zurückgeben, aber auf eine festgestellte Schwerbehinderung kann man nicht durch einfache Rückgabe des Ausweises verzichten. Die entsprechende Feststellung bleibt als behördlicher Verwaltungsakt weiterhin wirksam. Erst wenn sich der Gesundheitszustand nachhaltig verbessert hat, kann durch einen Neufeststellungsantrag ein GdB von weniger als 30% festgestellt und der Ausweis wieder eingezogen werden.


6. Blick in die Zukunft

Man sollte auch einmal kritisch in die Zukunft blicken. Zwar schließen Gesetze derzeit einen Missbrauch der Daten aus, und es sind von der Politik auch keine Bedrohungen zu erwarten. Trotzdem lesen wir in unregelmäßigen Abständen von Datenskandalen, wo bspw. unsere Bankverbindungen und andere sensible Daten im Internet gehandelt oder gar in Müllsäcken vor einem Amt gefunden werden.

Wie sieht es in einigen Jahren aus? Vielleicht tauschen Behörden später Daten noch stärker als heute untereinander aus. Dann könnten Behörden möglicherweise in den Gesundheitsakten von Schwerbehinderten stöbern.

Womöglich verändern sich auch wieder mal die Werte in unserer Gesellschaft und Schwerbehinderte werden nicht mehr „gefördert“, sondern nicht nur von Mitmenschen ggf. auch noch vom Staat diskriminiert.

Es gab vor nicht allzu langer Zeit ein sehr dunkles Kapitel in unserer deutschen Geschichte, wo Behinderte als „lebensunwertes Leben“ bezeichnet wurden. Die traurigen Folgen sind Geschichtskundigen bekannt. Vereinzelte Tendenzen in unserer heutigen Gesellschaft, die soweit gehen, dass Körperbehinderte attackiert werden, sind leider wieder traurige Realität geworden und machen zumindest nachdenklich.


7. Fazit:

Jede/r Betroffene ist gut beraten, vor einem Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung die Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander abzuwägen und dann zu entscheiden.

Ich habe die Überlegung zu einem Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft bereits in der Vergangenheit auf die einfache Formel gebracht:

Älter und zur Arbeitsplatzabsicherung – Ja / Jung und am Beginn des Berufslebens – Hände weg.

Völlig unbedachte Anträge können sich im Nachhinein schnell als „klassisches Eigentor“ erweisen.

Julian-R-
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Re: GDB Beantragen, vorteile?

Beitrag von Julian-R- »

Nunja, im Moment habe ich seit Dezember einen sehr starken Schub, ich verliere ca. um die 200 bis 300 ml Blut am Tag, reines Blut ohne Beimischung von Fibrin, etc.

An sonsten war meine CU nie wirklich gut.

Ich gucke mir das mit der GDB nochmal an.

Wahrscheinlich werde ich bald den Job wechseln, sofern der Arzt mir bescheinigt dass ich aufgrund meiner CU da nicht mehr arbeiten kann.

Trüffel
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Re: GDB Beantragen, vorteile?

Beitrag von Trüffel »

Thilo hat geschrieben:So traurig es ist: Im Alltags- und Berufsleben werden Schwerbehinderte oft als Menschen zweiter Klasse angesehen und ausgegrenzt.
Zu dieser Aussage möchte ich kurz einen eigenen Erfahrungsbericht schildern:
Während meiner Reha hat mir die Gastro-Oberärztin klar und deutlich zu erkennen gegeben, dass sie die Meinung vertritt, Menschen, die an einer CED leiden, die eine Schwerbehinderung und vielleicht sogar ein Stoma haben, seien weniger wert als andere - vor allem, aber nicht nur im Berufsleben. Wörtliches Zitat: "Menschen mit chronischer Darmerkrankung, Stoma und Schwerbehinderung braucht unsere Gesellschaft nicht. Kein Arbeitgeber wird so jemanden einstellen."

Ich finde es traurig, dass Menschen solche Ansätze vertreten.
CED, Schwerbehinderung, Stoma - das bedeutet nicht, dass man nichts leisten kann.
Gerade durch den Schwerbehindertenausweis wird man aber, wenn man Pech hat und an die falschen Leute gerät, links liegen gelassen, weil dadurch die Krankheit (von der man i.d.R. nichts sieht) offenbar wird.

@Thilo: Ich finde gut, dass du explizit auf die Nachteile eingehst; geht man doch oftmals davon aus, dass mit einem GdB alles in Butter ist und man damit nur Vorteile hat.

Natürlich muss jeder für sich entscheiden.
Nenne dich nicht arm, weil deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind;
wirklich arm ist nur, der nie geträumt hat.

(Marie von Ebner-Eschenbach)

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