Hi an die Mitglieder des Forums,ich habe nach langer Krankheit und Antrag bei DRV Bund rückwirkend zum 1.12.20017 eine volle Erwerbsminderungsrente zugebilligt bekommen.Mein Rückzahlungsanspruch soll jetzt mit meinen bisherigen Hartz4 Leistungen SGB 2 aufgerechnet werden und dann abgerechnet werden.Frage: Was darf konkret das Jobcenter abrechnen.
Hartz 4 grundanspruch 410 € plus KDU oder kann ich 56prozent des KDU behalten.Was muß konkret verrechnet werden zwischen Jobcenter und DRV Bund?
Verrechnung von Hartz 4 mit voller EMI Rente
-
- neu hier
- Beiträge: 3
- Registriert: So 11. Feb 2018, 17:50
Re: Verrechnung von Hartz 4 mit voller EMI Rente
Hallo Hutsch,
dein Anliegen ist sehr speziell und nicht ganz einfach zu beantworten.
Ich empfehle dir hier https://www.rentenbote.de/erstattungsan ... ng-5885964 einmal nachzulesen.
Gruß
Thilo
dein Anliegen ist sehr speziell und nicht ganz einfach zu beantworten.
Ich empfehle dir hier https://www.rentenbote.de/erstattungsan ... ng-5885964 einmal nachzulesen.
Gruß
Thilo
-
- neu hier
- Beiträge: 3
- Registriert: So 11. Feb 2018, 17:50
Re: Verrechnung von Hartz 4 mit voller EMI Rente
Hi Thilo vielen dank das mach mal.lg Hutsch
-
- beginnt sich einzuleben
- Beiträge: 10
- Registriert: Do 1. Mär 2018, 22:12
- Diagnose: Morbus Crohn 2008
Re: Verrechnung von Hartz 4 mit voller EMI Rente
Hallo Hutsch 2012,
die 56% Regelung gab es früher, nach meinem Kenntnisstand ist diese nicht mehr aktuell.
Derzeit ist es so, dass wenn du eine Erwerbsminderungsrente rückwirkend erhältst und die Rente höher ist als dein Alg2 Anspruch, du den darüber hinaus gehenden Betrag behalten darfst. Zzgl. hast du einen monatlichen Freibetrag von 30€.
Der nicht angerechnet werden darf.
Die Verrechnung erfolgt monatsgenau.
Hast du bspw. 700€ Alg2 einschließlich kdu erhalten und erhältst rückwirkend 800€ Rente, musst du für jeden Monat 670€ zurückzahlen.
Erhältst du bspw. 500€ Rente rückwirkend, dein Alg2 Anspruch lag aber bei z. B. 700€,musst du nichts zurückzahlen,aber die 30€ Freibetrag stehen dir trotzdem zu, heißt pro Monat würdest du rückwirkend 30€ seit Antragstellung gezahlt bekommen.
Voraussetzung ist natürlich, dass du das jobcenter über deine EWR Antragstellung fristgerecht informiert hattest.
VG
Nacho
die 56% Regelung gab es früher, nach meinem Kenntnisstand ist diese nicht mehr aktuell.
Derzeit ist es so, dass wenn du eine Erwerbsminderungsrente rückwirkend erhältst und die Rente höher ist als dein Alg2 Anspruch, du den darüber hinaus gehenden Betrag behalten darfst. Zzgl. hast du einen monatlichen Freibetrag von 30€.
Der nicht angerechnet werden darf.
Die Verrechnung erfolgt monatsgenau.
Hast du bspw. 700€ Alg2 einschließlich kdu erhalten und erhältst rückwirkend 800€ Rente, musst du für jeden Monat 670€ zurückzahlen.
Erhältst du bspw. 500€ Rente rückwirkend, dein Alg2 Anspruch lag aber bei z. B. 700€,musst du nichts zurückzahlen,aber die 30€ Freibetrag stehen dir trotzdem zu, heißt pro Monat würdest du rückwirkend 30€ seit Antragstellung gezahlt bekommen.
Voraussetzung ist natürlich, dass du das jobcenter über deine EWR Antragstellung fristgerecht informiert hattest.
VG
Nacho