Hi an die Mitglieder des Forums,ich habe nach langer Krankheit und Antrag bei DRV Bund rückwirkend zum 1.12.20017 eine volle Erwerbsminderungsrente zugebilligt bekommen.Mein Rückzahlungsanspruch soll jetzt mit meinen bisherigen Hartz4 Leistungen SGB 2 aufgerechnet werden und dann abgerechnet werden.Frage: Was darf konkret das Jobcenter abrechnen.
Hartz 4 grundanspruch 410 € plus KDU oder kann ich 56prozent des KDU behalten.Was muß konkret verrechnet werden zwischen Jobcenter und DRV Bund?