Erfahrungen mit der Parkerleichterung!

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TeeKluntje
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Erfahrungen mit der Parkerleichterung!

Beitrag von TeeKluntje »

Hallöchen,

Wer von euch hat schon Erfahrungen gemacht mit der Parkerleichterung? Ich meine die zum selber ausdrucken hier auf der Website.

Ich habe Sie mit ausgedruckt und laminieren lassen. Wenn man in Notfall mal muss und überhaupt nichts frei ist zum parken, würde ich sie einfach hinter der Windschutzscheibe legen. Gut sichtbar.

Bringt das was? Weil da steht ja geschrieben: "Ich bin im Besitz einer Ausnahmegenehmigung usw." Ist der Zettel die "Ausnahmegenehmigung" oder muss ich später beim falschen parken diesen Vorzeigen?

Weil so eine Genehmigung habe ich garnicht! hä?

Gruß
TeeKuntje
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Kaja
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Re: Erfahrungen mit der Parkerleichterung!

Beitrag von Kaja »

Hallo TeeKuntje,

m. E. bist Du niedlich, druckst Dir etwas aus und meinst damit ist es getan.
´
Bald drucken z. B alle schwangeren Frauen einen Parkschein aus: Sorry, ich bin schwanger, Embryo - Baby drückt auf die Blase => ich muss mal...

Nein so läuft es nicht. Lies mal hier:

https://www.leben-mit-ced.de/informiere ... erosa.html


Manchmal muss es ganz schnell gehen mit dem Sprint zur Toilette – doch was, wenn Du gerade im Auto unterwegs bist? Erst ein paar Runden mit der Parkplatzsuche verbringen, dann einen Parkschein ziehen? Nein! Dann kommt es darauf an, dass Du die Möglichkeit hast, einfach das Auto abzustellen und das nächste WC aufzusuchen. Als Hilfestellung gibt es unter bestimmten Umständen dafür eine Parkerleichterung. Mit diesem orangenen Parkausweis ist es erlaubt – wenn in zumutbarer Entfernung kein regulärer Parkplatz vorhanden ist –, z. B. bis zu 3 Stunden im eingeschränkten Halteverbot zu parken.

Parkerleicherung über das Straßenverkehrsamt
Voraussetzung für diese Ausnahmeregelung ist ein ausschließlich für Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa festgestellter Grad der Behinderung von mindestens 60. Wenn das bei Dir der Fall ist, kannst Du den Parkausweis bei dem für Dich zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen. Beim Versorgungsamt wiederum erhältst Du Auskunft darüber, ob der bei Dir festgestellte Grad der Behinderung die Voraussetzungen erfüllt. Die Parkerleichterung bedeutet übrigens nicht, dass Du auf Behindertenparkplätzen stehen darfst.

Parken mit Parkerleichterung: Wo und wie lange?

bis zu 3 Stunden im eingeschränkten Halteverbot mit einer Parkscheibe
im Zonenhalteverbot oder wenn unter einem Parken-Schild eine begrenzte Parkdauer steht, darf die angegebene Parkdauer überschritten werden
in Fußgängerzonen in der Zeit, in der Be- und Entladen erlaubt ist
an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Gebühr
auf Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden mit einer Parkscheibe
in verkehrsberuhigten Bereichen – auch als Spielstraßen bekannt – außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den Durchgangsverkehr zu stören

Also, einfach mal hier etwas ausdrucken, ohne entsprechenden GdB mit 60 auf eine CED-Erkrankung ist nun leider nicht.

Natürlich musst Du Dich mit Deinen Erkrankungen, Deinem GdB und ggf. Merkzeichen mit Deinem VA auseinander setzen.
Wieviel GdB und welche Merkzeichen wurden Dir bereits worauf vergeben? Hier könnte ein Ansatz sein.

Viele Grüße

Kaja

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bettina
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Re: Erfahrungen mit der Parkerleichterung!

Beitrag von bettina »

Hallo TeeKluntje,

ich kopiere dir nochmal denText von der DCCV-Seite hierher:
Parkerleichterung für Menschen mit CED
Parkzeichen gemäß Straßenverkehrsordnung.

Nach jahrelangem Einsatz der DCCV können seit 2009 CED-Betroffene eine bundesweite Parkerleichterung erhalten. Voraussetzung ist ein alleine für den Morbus Crohn oder die Colitis ulcerosa festgestellter Grad der Behinderung von wenigstens 60.

Ein Antrag für diesen orangefarbenen Parkausweis kann beim örtlich zuständigen Straßenverkehrsamt gestellt werden. Meist empfiehlt es sich, vorab mit dem Versorgungsamt in Verbindung zu treten. Also jenem Amt, das den Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat. Hier erfahren Sie, wie sich Ihr Grad der Behinderung im Einzelnen zusammensetzt.
Infoblatt für die Windschutzscheibe

Inhaber des orangefarbenen Parkausweises können sich zusätzlich mit einer Information für die Windschutzscheibe absichern. Hier sind die Details der Parkerleichterung aufgelistet. In Einzelfällen hilft dies, Missverständnisse zu vermeiden.
Das von dir ausgedruckte Infoblatt ist....wie der Name schon sagt....nur ein Infoblatt für Politessen etc.. Es berechtigt dich zu gar nichts.
Ein Knöllchen, oder ggf. ein Abschleppen kannst du damit nicht verhindern.

VG
Bettina
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TeeKluntje
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Re: Erfahrungen mit der Parkerleichterung!

Beitrag von TeeKluntje »

ooooooooh,

Vielen Dank für eure aufschlussreichen Antworten. Dann ist es doch nicht so einfach. Ups.. :D Also ist es nur ein Infoblatt, das man für sich selber gebrauchen kann. Habs verstanden, danke <3

Ich hab mir, dieses Jahr, meinen Grad ermitteln lassen. Kann man ja machen. Nun, er liegt bei 30. Dann hat sich das mit dem Parkschein erledigt. Eigentlich auch gut so..60iger Grad muss ich ja auch nicht gleich heraufbeschwören.
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ack22
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Re: Erfahrungen mit der Parkerleichterung!

Beitrag von ack22 »

Hi,
TeeKluntje hat geschrieben:...Eigentlich auch gut so..60iger Grad muss ich ja auch nicht gleich heraufbeschwören.
Du hast aber scheinbar Interesse an einer solchen Parkerleichterung.
Vielleicht kommst du ja doch nach nem Antrag auf einen Schwerbehindertenschein und ggf. einen Widerspruch auf die 60.

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TeeKluntje
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Re: Erfahrungen mit der Parkerleichterung!

Beitrag von TeeKluntje »

ack22 hat geschrieben:Hi,
TeeKluntje hat geschrieben:...Eigentlich auch gut so..60iger Grad muss ich ja auch nicht gleich heraufbeschwören.
Du hast aber scheinbar Interesse an einer solchen Parkerleichterung.
Vielleicht kommst du ja doch nach nem Antrag auf einen Schwerbehindertenschein und ggf. einen Widerspruch auf die 60.
Auf jeden Fall hätte ich gerne eine dieser Parkerleichterungen. Das macht einen einfach flexibler im Alltag. Wenn wirklich mal Not besteht und man auf die Toilette muss. Plus Schlüssel für die bestimmten Toiletten hat man eigendlich eine gute flexibilität erreicht.

Es ist für mich so auch entspannter längere Ausflüge mit meiner Frau zu unternehmen. Meine Frau will mir das nicht immer zeigen. Aber ich merke ihr schon manchmal an das ihr das etwas auf die Nerven geht. Wie unflexibel ich doch mit CED sein kein. Was man ihr auch nicht verübel kann. Sie ist auch nur ein Mensch. "Genervt" klingt jetzt eigendlich zu hart. Es ist alles gut. Keine Panik. Aber deshalb möchte ich schon die maximale Flexibilität erreichen, die möglich ist.

Soll ich wirklich versuchen "Widerspruch" einzulegen? Was sagen eigendlich die ErfolgsChancen aus? 30 sind halt einfach nicht 60. Und damit schätze ich mal ist für mich das Möglichste erreicht!
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Thilo
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Re: Erfahrungen mit der Parkerleichterung!

Beitrag von Thilo »

.....Zuzeit komme ich einigermaßen gut zurecht. Wenn man die Nebenwirkungen kennt von den Medikamenten und weiß was die CED sonst so mit einem macht klappt es ganz gut.....
Soll ich wirklich versuchen "Widerspruch" einzulegen? Was sagen eigendlich die ErfolgsChancen aus? 30 sind halt einfach nicht 60. Und damit schätze ich mal ist für mich das Möglichste erreicht!
Hallo TeeKluntje,

einfach mal Widerspruch einlegen dürfte sicher nicht zu der begehrten Parkerleichterung verhelfen.

Ein Widerspruch sollte mit stichhaltigen Argumenten (ärztlichen Attesten) gut begründet werden. Die feststellende Behörde davon zu überzeugen, dass die Ärzte bei der Ermittlung des GdB derart daneben liegen ist schon eine schwere Aufgabe.

Die Feststellung eines GdB erfolgt nach folgenden Anhaltspunkten:

CED mit geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder
geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes,
selten Durchfälle) . . . . . . . . . . . . . . ................. . . . . . . . . . . . . . GdB 10 – 20

mit mittelschwerer Auswirkung (häufig rezidivierende oder
länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere
Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes,
häufiger Durchfälle) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . GdB 30 – 40

mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende
erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung
des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige, tägliche,
auch nächtliche Durchfälle) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . GdB 50 – 60

mit schwerster Auswirkung (häufig rezidivierende oder anhaltende
schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung des
Kräfte- und Ernährungszustandes, ausgeprägte Anämie) .............. . . . GdB 70 – 80

ein GdB von 60 alleine für eine CED weist schon auf ganz erhebliche gesundheitliche Einschränkungen hin. Ob diese bei dir vorliegen?

Folgender Thread könnte in diesem Zusammenhang auch interessant für dich sein:

https://forum.dccv.de/viewtopic.php?f=15&t=6081

Gruß

Thilo

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Re: Erfahrungen mit der Parkerleichterung!

Beitrag von TeeKluntje »

Danke Thilo für die vielen Informationen. <3 Damit komme ich weiter
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Banditensocke
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Re: Erfahrungen mit der Parkerleichterung!

Beitrag von Banditensocke »

TeeKluntje hat geschrieben: Auf jeden Fall hätte ich gerne eine dieser Parkerleichterungen. Das macht einen einfach flexibler im Alltag. Wenn wirklich mal Not besteht und man auf die Toilette muss. Plus Schlüssel für die bestimmten Toiletten hat man eigendlich eine gute flexibilität erreicht.

Es ist für mich so auch entspannter längere Ausflüge mit meiner Frau zu unternehmen. Aber deshalb möchte ich schon die maximale Flexibilität erreichen, die möglich ist.

Soll ich wirklich versuchen "Widerspruch" einzulegen? Was sagen eigendlich die ErfolgsChancen aus? 30 sind halt einfach nicht 60. Und damit schätze ich mal ist für mich das Möglichste erreicht!
Hör mal -

solche Erleichterungen sind nicht dafür gedacht, dass "man einfach flexibler" ist oder Du mit Deiner Holden entspannt längere Ausflüge unternehmen kannst. Sie sind für Menschen mit Einschränkungen, die wirklich darauf angewiesen sind - das sind nicht die, bei denen "mal" Not besteht. Ein GdB wird nicht willkürlich vergeben, sondern richtet sich nach den Einschränkungen. Wie kann man in diesem Kontext von "Erfolg" sprechen?

Kaja
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Re: Erfahrungen mit der Parkerleichterung!

Beitrag von Kaja »

Hallo Thilo,

Du zitierst sehr gerne die AHB´s:

Als Beispiel:

mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende
erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung
des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige, tägliche,
auch nächtliche Durchfälle) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . GdB 50 – 60

Bitte erkläre mal die AHB´s wie folgt:

anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden?

Worauf beziehen sich diese? Mit oder ohne Medikamente?
Mit Medikamenten - dann welchen?

erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes?

Aha, was ist wenn jemand gemäß den Kortison-Kriterien Wassereinschwemmungen, Übergewicht, Mondgesicht hat? Wird das auch berücksichtigt? Wenn ja wie?

Kräftezustand?: Welche Diagnose ist erforderlich, wer führt diese durch? Mit welchem Prüf / Messkriterium
Wie ist der Maßstab, sprich welche Kriterien und wie werden diese erhoben? Wie sind diese validiert?

häufige, tägliche,
auch nächtliche Durchfälle) . . . . . . . . . . .

Was ist nun häufig?
- Wieviel täglich?
- wieviel Nachts?
- was ist Nachts? von 22-6 Uhr?

Viele Grüße

Kaja

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