GdB Erhöhung durch volle Erwerbsminderungsrente

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
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nando
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GdB Erhöhung durch volle Erwerbsminderungsrente

Beitrag von nando »

Hallo,

Ich habe auch mal eine Frage. Ich habe einen unbefristeten GdB von 40%.

Gibt es eventuell eine Chance auf einen höheren GdB, wenn ich das ärztliche Gutachten für die zugesprochen volle Erwerbsminderungsrente mit einem Verschlechterungsantrag dem Versorgungsamt zusende?

LG
Nathalie

Kaja
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Re: GdB Erhöhung durch volle Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Kaja »

Hallo Nathalie,

einfach dem VA zusenden bringt Dir nichts.

Du musst dieses auf dem Weg des Verschlimmerungsantrages machen.

Das VA fragt Deine behandelnden Ärzte ab und muss von Amtswegen neu ermitteln.

Ist das GA sehr aussagekräftig für Dich würde ich es nicht einfach in den Raum werfen, sondern mir als Joker für den Widerspruch aufheben, sobald der neue Bescheid nicht Deinen Erwartungen entspricht.
Nicht gleich alles Pulver verschießen.

Liegt ein Urheberrecht auf dem GA?

Viele Grüße

Kaja

nando
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Re: GdB Erhöhung durch volle Erwerbsminderungsrente

Beitrag von nando »

Hallo Karja,

Danke für deine Antwort. Was meinst du mit Urheberrecht auf GA

LG
Nathalie

Kaja
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Re: GdB Erhöhung durch volle Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Kaja »

Hallo Nathalie,

mit dem Urheberrecht auf GA ist zu klären, wer die Kosten für das GA übernommen hat.

Wer bezahlt hat in dem Sinne hat das Recht darauf z. B. die Weitergabe zu untersagen.

Du würdest ja auch nichts bezahlen und dann großmütig erlauben, dass div. Ämter, Behörden usw. "umsonst" davon profitieren!
Bist Du "Herr" geldmäßig von irgendwas bestimmst Du. Und Du könntest etwas in dem Sinne verkaufen.

Im Grunde bist Du in der Pflicht mit dem Auftraggeber und gleichzeitig "Bezahler" des Gutachtens zu klären, ob Du dieses GA auch für andere Zwecke verwenden darfst.

Viele Grüße

Kaja

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neptun
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Re: GdB Erhöhung durch volle Erwerbsminderungsrente

Beitrag von neptun »

Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen.

Wenn Nathalie das Gutachten aus ihrem EM-Verfahren hat, dann kann sie es auch verwenden. Wurde schließlich über sie und für ihren Antrag gemacht.

Ich habe damals beim Gerichtsverfahren für meine EM-Rente auch die Akte des Gerichtsverfahrens zum GdB zur Argumentation eingebracht.

War letztlich nicht verhandlungserheblich.

Generell pochen auch die unterschiedlichen Behörden auf ihre "doch so unterschiedlichen Betrachtungsweisen".
Weil die EM-Rente eben nur die Erwerbsfähigkeit betrifft, der GdB aber die Teilnahme am täglichen Leben in allen Lebensbereichen.

Da der GdB aber schon immer und heutzutage leider auch noch nicht die Auswirkungen sondern die Krankheit als solche in den Vordergrund stellt, zu sehen an den Kriterien für die Bewertung, so kann ein neueres Gutachten doch eigentlich nur Vorteile bringen.

Der Versuch wird es zeigen und schließlich bleiben auch dann wieder der Widerspruch und die Klage.

Also, Nathalie, nur zu. :)

LG Neptun

Kaja
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Re: GdB Erhöhung durch volle Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Kaja »

Hallo Neptun,

da ist wieder das "übliche" Problem:

"Da der GdB aber schon immer und heutzutage leider auch noch nicht die Auswirkungen sondern die Krankheit als solche in den Vordergrund stellt, zu sehen an den Kriterien für die Bewertung".

Aus Erfahrung muss ich über Klagewege und zukünftige Klagen sagen: z. B. die MdE, welche sich NUR auf das Erwerbsleben bezieht wird beim GdB gleichgesetzt.

Und das, wo sich ja der GdB auch auf das private / persönliche Leben mit all seinen Einschränkungen bezieht!!!

Aber unsere Regierung schreibt der Gesetzgebung die Negierung vor!

Viele Grüße

Kaja

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neptun
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Re: GdB Erhöhung durch volle Erwerbsminderungsrente

Beitrag von neptun »

Hallo Kaja,

ich finde zwar den Ausdruck "MdE" auch irreführend und sehr unglücklich, aber er bezieht sich auf direkte Schädigungsfolgen, z.B. durch Arbeitsunfall, der GdB auf alle Gesundheitsstörungen.
Für beide aber gilt als Bewertung eigentlich "die Teilnahme am täglichen Leben in allen Lebensbereichen".
Für beide gilt aber auch, was ich schon schrieb, es wird nur die "Schwere der Schädigungsfolge/Erkrankung bewertet.

Auf Gemeinsame Grundbegriffe, Seite 21 der Anhaltspunkte dann auch dies, worauf ich schon hinwies:
"Die Anerkennung von verminderter Erwerbsfähigkeit durch einen Rentenversicherungsträger oder die Feststellung einer Dienstunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit erlauben keine Rückschlüsse auf den GdB/MdE-Grad, wie umgekehrt aus dem GdB/MdE-Grad nicht auf die genannten Leistungsvoraussetzungen anderer Rechtsgebiete geschlossen werden kann."

LG Neptun

nando
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Re: GdB Erhöhung durch volle Erwerbsminderungsrente

Beitrag von nando »

Hallo Ihr Zwei,

icH werde es mit einem Verschlechterungsantrag mit dem Gutachten mal versuchen, in der Hoffnung auf insgesamt 50 GdB.

Lg
Nathalie

Kaja
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Re: GdB Erhöhung durch volle Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Kaja »

Hallo Neptun,

"Für beide aber gilt als Bewertung eigentlich "die Teilnahme am täglichen Leben in allen Lebensbereichen".

Hier muss ich Dich leider korrigieren. Ein Controller am Schreibtisch im Rollstuhl wird auf seine Arbeitsfähigkeit bewertet mit der MdE (Durch Berufsgenossenschaften o. Unfallkassen).

Der GdB gilt für alle "Lebensbereiche" - sprich dieser Controller kann z. B. keine Fenster mehr putzen, Rasen mähen, mit seinen Kindern Fußball spielen usw.

D. h. der GdB - welcher sich auf 24 h bezieht muss demnach wesentlich höher angegeben sein.

ABER die VA´s "vergaggern" die Betroffenen und setzen es 1:1 um. Hier muss man klagen und dieses wissen.


Viele Grüße

Kaja

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neptun
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Re: GdB Erhöhung durch volle Erwerbsminderungsrente

Beitrag von neptun »

Hallo Kaja,

hier noch mal die Gemeinsamen Grundbegriffe zu den Anhaltspunkten. Diesmal Seite 20:
"18 Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) Grad der Behinderung (GdB)

(1) MdE und GdB werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass die MdE kausal (nur auf Schädigungsfolgen) und der GdB final (auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache) bezogen sind. Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum Inhalt. MdE und GdB sind ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.

Aus dem GdB/MdE-Grad ist nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit zu schließen. GdB und MdE sind grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen, es sei denn, dass bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht ein besonderes berufliches Betroffensein berücksichtigt werden muss (siehe Nummer 48)."

Es ist unstrittig, daß die Versorgungsämter nicht im Sinne der Betroffenen handeln. Sie handeln nach den AHP.
Bei diesem MdE handelt es sich aber nicht um Rente und die Bezeichnung wie die Tatsache selbst ist für uns auch vollkommen unerheblich.
Wir beantragen einen GdB oder EM-Rente.

Insofern verstehe ich jetzt überhaupt nicht Deinen Einwurf.
Und Nathalie betrifft es auch nicht.

Was letztlich eine Behörde daraus macht, da mag man durchaus klagen können.
Wie ich auch schrieb, es werden eben nicht die Auswirkungen bewertet sondern entsprechend dem Katalog die dort aufgeführten Symptome.
Ist sicher auch nicht im Sinne der Betroffenen, wenn die Behörde, nachdem die AHP nun rechtlich abgesichert sind, immer noch danach handeln darf und handelt.

Möchte man es anders, dann muß man klagen, denn vor Gericht werden die Auswirkungen im täglichen Leben dann wahrscheinlich zur Grundlage gemacht. Aber dazu schrieb ich schon häufiger.

LG Neptun

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