Verbeamtung trotz MC

Erwerbsleben mit einer CED? Hier der Austausch von Betroffenen darüber. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
RüServ
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Verbeamtung trotz MC

Beitrag von RüServ »

Hi,

bei mir wurde 2004 eine Ileozökalresektion vorgenommen, ohne die Diagnose MC.

In 2014 hatte ich dann einen Schub, wurde behandelt mit Cortison etc.

Seit Anfang 2015 bekomme ich Humira 40mg alle 2 Wochen und bin bislang beschwerdefrei.

Nun habe ich die Möglichkeit in ein Beamtenverhältnis auf Probe (Beamtenanwärter) in NDS eingestellt zu werden.

Natürlich muss ich hierzu zum Amtsarzt. Kann der Amstarzt der Verbeamtung widersprechen, bzw. gibt es ähnlich gelagerte Fälle in denen, trotz MC, verbeamtet wurde?

Vielen Dank im Voraus für Eure/Ihre Anworten.

Gruß

Franz-J
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Re: Verbeamtung trotz MC

Beitrag von Franz-J »

diese frage muss du euren Personalrat fragen wenn du über 50% besser den Schwerbehinderten beauftragten . durch Krankheit darfst du keinen Nachteil haben . ob du es erwähnen muss weis ich nicht , ob du den Arzt sagen kannst das er es nicht weiter geben darf , ich sage unseren arzt nur das was was für mich zum vorteil ist . passe immer gut auf .

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neptun
Inventar - wird täglich mit abgestaubt
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Re: Verbeamtung trotz MC

Beitrag von neptun »

Am besten ist, Du gibst oben rechts in die Suche "Verbeamtung" ein. Da gibt es viele Treffer. Hier ist fraglich, ob gerade mal jemand im Forum ist, der vor der gleichen Frage stand.

LG Neptun

HankMoody
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Re: Verbeamtung trotz MC

Beitrag von HankMoody »

Hallo RüServ,

ich "oute" mich hier mal als Lebenszeit-Beamter ;) Habe zwar eine CU, aber die allgemeinen Regelungen unterscheiden sich ja nicht nach dem Krankheitsbild ;)

Generell kann ein Amtsarzt bei entsprechenden Vorerkrankungen der Verbeamtung widersprechen. Als angehender Beamter bist du verpflichtet, alle Vorerkrankungen wahrheitsgemäß anzugeben, da die Zulassungsvoraussetzungen zu einer Beamtenlaufbahn u.a. die gesundheitliche Eignung des Bewerbers umfassen. Solltest du vorsätzlich beispielsweise deinen Crohn verschweigen und dies sollte im Laufe deines Beamten-Lebens herauskommen, könntest du rückwirkend deinen Beamten-Status aberkannt bekommen, inklusiver aller Konsequenzen (z.B. Verlust aller Pensions-Ansprüche, etc.).

Warum sollte der Amtsarzt deiner Verbeamtung widersprechen? Wie oben bereits erwähnt muss die gesundheitliche Voraussetzung für eine Beamtenlaufbahn vorliegen. Der Amtsarzt prüft hierbei, ob bereits vor Beginn des Beamtenverhältnisses Umstände bestehen, die für die Zeit bis zur Pensionierung eine vorzeitige Dienstunfähigkeit möglich erscheinen lassen (allerdings scheint sich hier 2013 mit einem Gerichtsurteil die Bewertungskriterien sowie die Beweislast leicht geändert zu haben). Meiner eigenen Erfahrung nach hängt diese Beurteilung immer sehr vom zuständigen Amtsarzt ab, da gibt es strengere und weniger strenge Ärzte. Sehr penibel wird mittlerweile auf Übergewicht geachtet, da hatten damals einige Studien-Kollegen Probleme. Mein zuständiger Amtsarzt konnte offensichtlich mit der Diagnose CU überhaupt nichts anfangen und hat mir dazu auch keine weiteren Fragen gestellt und ich hatte nach einer kurzen Untersuchung meinen Bescheid in der Hand, dass keine Bedenken gegen die Übernahme in das Beamtenverhältnis aus Lebenszeit bestehen. Es gibt Fälle (wie mich), die trotz aktiver CED verbeamtet wurden, aber auch leider genügend Fälle, in denen die Verbeamtung eben an einer vorhandenen CED gescheitert sind.

Solltest du einen leichten Verlauf gehabt haben und (auch unter einer bestehenden medikamentösen Behandlung) längere Zeit beschwerdefrei sein würde ich dir empfehlen, möglichst viele Befunde und Berichte mitzunehmen, die genau das ganz deutlich unterstreichen. Ansonsten ist es leider auch ein guter Teil Glückssache, wie der zuständige Amtsarzt deine Erkrankung beurteilt.

Vollständigkeitshalber muss man aber auch erwähnen, dass der Amtsarzt dem Dienstherren, bei dem die Verbeamtung erfolgen soll, lediglich eine Hilfe zur Beurteilung der gesundheitlichen Eignung gibt. Über die Verbeamtung entscheidet ausschließlich der zuständige Dienstherr! Selbstverständlich wird in der Regel aufgrund fehlender medizinischer Kenntnisse beim zuständigen Dienstherr der Empfehlung des Amtsarztes gefolgt, jedoch besteht theoretisch die Möglichkeit, trotz amtsärztlicher Bedenken eine Verbeamtung durchzuführen. Darauf solltest du dich aber lieber nicht verlassen ;)

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir für deine Verbeamtung viel Glück. Ich kann dir aber aus Erfahrung sagen, dass die tarifbeschäftigten Kollegen in meiner Behörde, die nicht verbeamtet sind, auch nicht viel schlechter leben als die Beamten. Finanziell geben sich beide Anstellungsverhältnisse nicht viel bzw. haben beide Vor- und Nachteile (z.B. Familienzuschläge bei Beamten, dafür Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt bei Beschäftigten) und auch die Versorgung im Krankheitsfall ist für die Tarifbeschäftigten gut (z.B. 39 Wochen Krankengeldzuschuss nach Beendigung der Lohnfortzahlung). Nach 15 Jahren tariflicher Beschäftigung und Vollendung des 40. Lebensjahres sind übrigens auch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst "unkündbar" und können somit nur noch außerordentlich gekündigt werden (aufgrund persönlicher Verfehlungen oder betrieblicher Notwendigkeiten, wobei diese im öffentlichen Dienst in der Regel nicht auftreten werden). Eine Ablehnung der Verbeamtung ist also kein Beinbruch ;) Außerdem ist zu beachten, dass man sich als Beamter in 99% der Fälle privat versichern wird und die PKV aufgrund der Vorerkrankung zum normalen Krankenversicherungsbeitrag einen maximalen Risikoaufschlag verlangen wird - somit fehlen dir jeden Monat gegenüber Kollegen in der gleichen Besoldungsgruppe ohne Risikoaufschlag locker 100€ netto jeden Monat - sollte man in seiner Überlegung durchaus beachten ;)

Bei weiteren Fragen einfach melden :)

LG
HankMoody

RüServ
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Re: Verbeamtung trotz MC

Beitrag von RüServ »

Hallo,

zunächst vielen Dank für Eure Antworten. Bislang habe ich einen sehr unauffäligen Verlauf. Sollte ich wirklich schon Befunde etc. mitnehmen? Zur Krankenkasse bin ich in der glücklichen Lage eine Anwartschaft zu haben aus Tagen vor meiner Erkrankung. Wenn der Amtsarzt ein negativ Urteil fällen sollte ist es dann auch möglich noch einen zweiten Amtsarzt aufzusuchen?

Gruß

HankMoody
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Re: Verbeamtung trotz MC

Beitrag von HankMoody »

Hallo,

wenn der Amtsarzt liest, dass du an MC leidest, wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit Fragen stellen und u.U. auch Akteneinsicht bei den behandelnden Ärzten fordern. Da ist es meiner Meinung nach besser, wenn man bereits vor Ort etwas in der Hand hat, von dem man den Inhalt kennt welcher gleichzeitig auch so formuliert ist, dass es der gewünschten Verbeamtung eher zuträglich ist. Wer weiß schon, was in den ärztlichen Akten so alles vermerkt ist, was u.U. zu einer negativen Entscheidung führen kann. Du kannst die Unterlagen ja auch erst mal in der Hinterhand behalten und nur bei Bedarf an den Amtsarzt aushändigen, vielleicht hast du ja auch Glück und er geht auf deinen MC gar nicht ein. Ist aber nur meine Meinung, die Entscheidung liegt letztendlich bei dir ;)

Gegen die Empfehlung (keine Entscheidung) des Amtsarztes kannst du meines Wissens nach keinen Einspruch einlegen, da es sich wie gesagt nicht um eine Entscheidung handelt, sondern nur dem zuständigen Dienstherren (in dessen Auftrag die Untersuchung ja stattfindet) als Entscheidungshilfe dienen soll. Zudem handelt es sich bei der amtsärztlichen Empfehlung nicht um einen Verwaltungsakt, somit besteht auch nicht die Möglichkeit des Widerspruchs. Sollte allerdings die Verbeamtung aufgrund der amtsärztlichen Empfehlung verweigert werden, kann gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt werden. Wie dann das weitere Verfahren aussieht, weiß ich allerdings nicht. Hier in Ba-Wü ist es jedenfalls so, dass die Zuständigkeit des Amtsarztes vom Wohnort abhängt und man sich keinen anderen Arzt aussuchen kann. Könnte mir aber vorstellen, dass man bei einem Widerspruchsverfahren, in dem eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden muss, einen anderen Arzt als den ursprünglichen bekommen wird. Das müsstest du aber an anderer Stelle abklären.

LG

Kaja
könnte auch hier einziehen
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Diagnose: MC

Re: Verbeamtung trotz MC

Beitrag von Kaja »

Hallo,

lies mal auf dieser HP ganz unten. Evtl. hilft es Dir weiter:

http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... derung.htm

Viele Grüße

Kaja

CED2017
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Re: Verbeamtung trotz MC

Beitrag von CED2017 »

Hallo - ich befinde ich mich an einer ähnlichen Stelle - bin Beamter auf Probe und die CU kam kurz nach der Verbeamtung auf Probe. Ich habe mich nun sehr viel damit beschäftigt, habe das Glück noch 2 Jahre die freie Heilfürsorge nutzen zu dürfen und mich danach wieder zum Amtsarzt begeben zu müssen. Wie bei den vorhergehenden Antworten habe ich natürlich auch Abgewogen, was jetzt direkt gegen eine Anstellung als Angestellter spricht. Für mich ist es eigentlich eine Art blockade, da man ja immer gehört hat "oh den Beamten gehts gut" und man sieht ggf. selber was ich bzw. ein vergleichbarer Angestellter auf dem Lohnzettel stehen hat. Aber wie schon vorher beschrieben, gibt es Sachen, die das ganze dann auch wieder aufwiegen - sei es Weihnachtsgeld was ich als Beamter nicht erhalte, sowie durch den Versorgungsverband keine Bonuszahlungen (Fitness, Zahnarzt) und auch z.B. Bandagen werden bei uns auch einmal herausgegeben und die weiteren müssen selbst gekauft werden - bei anderen Krankenversicherungen bekommt man nach 6 Wochen mal ne neue. Trotzdem ist es schwierig, meine Kollegen rieten mir natürlich zum Verschweigen, was ich aber eigentlich nicht als Option sehe, da man zum einen dann selbst der Depp ist, wenn es rauskommt, sowie die Wahrscheinlichkeit bei einem Schub, mal im KH zu landen und etwas länger Krank zu sein - und dann zur Begutachtung nach Langzeitkrank zu müssen, da hat man dann den Zonk. Natürlich kann man jetzt nicht Abwarten, ohne sich darüber einen Kopf zu machen und sicher ist es schwieriger eine Stelle als Anwärter zu bekommen, als wenn man schon drin ist - also ich denke Beispielsweise an eine Einstellung bei der Polizei, bei der ja von vorn Herein keine Einstellung mit Chronischen Darmerkrankungen erfolgen kann, was bei mir schon ein bisschen für Angst sorgte, da ich selber im Sicherheitssektor verbeamtet bin --> so kam dann auch sofort der Gedanke "wenn die nicht verbeamtet werden, kann der Gastroenterologe den Befund ausstellen wie er will" - wenn steht "keine verbeamtung bei CED" brauche ich da eigentlich auch nicht mit irgendwelchen Befunden ankommen - die Diagnose ist gesichert und gut ist.
Trotzdessen werde ich es in 2 Jahren mit einem Befund zur Verbeamtung erscheinen, das ganze Schildern und im äusserten Fall gibt es, so wie ich es jetzt mitbekommen habe, (in dem Link des Vorredners stand ja glaube ich auch soetwas drin), die Möglichkeit das ganze Einzuklagen, was in verschiedenen Bundesländern auch schon geklappt hat. Mein Gastro hat ebenfalls die Nase gerümpft, als ich ihm erzählte, was mir nach der Diagnose blühen könnte - für ihn besteht dahingehend eigentlich keine Probleme - aber das letzte Wort hat ja dann letztenendes trotzdem der Amtsarzt...(oder der Richter...;)) Mal schauen...trotzdem komisch, sich in so einer Schwebe zu befinden...

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carolin112
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Re: Verbeamtung trotz MC

Beitrag von carolin112 »

Hallo Ihr Lieben,

ich bin gerade im Referendariat und stehe vor dem gleichen Problem. Bei mir meinte der Amtsarzt im November 16 bei der Bewerbung fürs Ref, dass ich in nem Jahr nochmal kommen soll. Habe nun aber das Bundesland gewechselt und muss zu einem anderen Arzt. Habe ganz schön Angst davor.

Drück dir die Daumen,

lg, Caro

Thomas89
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Re: Verbeamtung trotz MC

Beitrag von Thomas89 »

Hey,

wie liefen eure Amtsarztbesuche?

Gruß

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