Krankheitstage durch Infusionen und BEM-Gespräch

Erwerbsleben mit einer CED? Hier der Austausch von Betroffenen darüber. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
Antworten
singingnemo123
beginnt sich einzuleben
Beiträge: 12
Registriert: Di 11. Feb 2014, 21:45

Krankheitstage durch Infusionen und BEM-Gespräch

Beitrag von singingnemo123 »

Hallo liebe Mit-CEDler,

ich bin vor zwei Jahren lange im Krankenhaus gewesen, weil mein Aza etwas nach hinten los gegangen ist. Seitdem habe ich nun Entyvio bekommen und nun kürzlich auf Remsima umgestellt. Nach meinem Krankenhausaufenthalt habe ich zum ersten mal ein "Gespräch im Rahmen des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements" bekommen. Nun kam eine zweite Einladung ins Haus geflattert. Grundsätzlich habe ich damit kein Problem. Allerdings sind meine Krankheitstage in den letzten Jahren fast ausschließlich durch die Entyvio-/Remsima-Infusionen entstanden, teilweise weil ich danach auch noch einige Tage sehr müde bin, zum Teil auch jetzt in der Schubphase bei der Umstellung der Medikamente (letzteres aber wenig). Gar nicht dabei: (erstaunlicherweise) keine Erkältung.

Nun ist bei uns ohnehin etwas Unruhe auf der Arbeit, weil man nicht so genau zu hören bekommt, was unser "Wachstum durch Wandel", Digitalisierung und "Herzblut" für die Arbeitszeiten und die Sicherheit des Arbeitsplatzes bedeuten werden. Ich gehe nicht davon aus, gekündigt zu werden, weil ich meinen Job gut mache, aber wie die Entwicklung in den nächsten Jahren hier aussieht, weiß niemand zu 100%. Ich werde also im BEM-Gespräch wohl nicht sagen, dass ich perspektivisch die nächsten Jahre alle 8 Wochen mindestens einen Tag krank geschrieben bin. Aber das Problem bleibt ja bestehen und ich möchte mir auch nur 6 Tage Überstunden/Urlaub + mehr bei anschließender Müdigkeit/Krankheit nehmen, um die Infusionen abzudecken.

Im Betriebsrat wurde mir schon empfohlen, einen GdB feststellen zu lassen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das das Thema retten wird. Ich habe zwar jeden Tag Probleme mit dem Stuhlgang und Schmerzen und bin häufig müde, aber ansonsten bin ich durch das Remsima langsam wieder in Remission. Ob da mindestens 30% und damit mehr Kündigungsschutz rausspringt? Ich würde auch nicht im BEM-Gespräch darauf aufbauen wollen, da das Gespräch voraussichtlich stattfinden wird, bevor der GdB festgestellt wäre.

Kennt ihr eine solche Situation? Wie geht ihr damit um?

Liebe Grüße,
Jessica
LIVE like heaven's on earth

Fu_Schi
neu hier
Beiträge: 2
Registriert: Di 19. Sep 2017, 15:04

Re: Krankheitstage durch Infusionen und BEM-Gespräch

Beitrag von Fu_Schi »

Hallo Jessica,

ein BEM Verfahren soll eigentlich dazu dienen in einem geschützten Rahmen mit deinem Arbeitgeber zu klären ob er dir etwas anbieten kann um ggf. deine Ausfallzeiten in der Zukunft zu minimieren bzw. ein Verständnis dafür aufzubauen. Der Gedanke vom Gesetzgeber dieses einzuführen ist durchaus richtig und auch zu begrüßen, in der Realität ist das natürlich von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich. Jedoch kann ich mir kaum vorstellen das dein Arbeitgeber die Aussagen im BEM Verfahren gegen dich verwendet, da sie dem höchsten Datenschutz unterliegen und du immer gute Möglichkeiten hast dich ggf. einzuklagen.

Ich persönlich bin bei einem recht großen Arbeitgeber beschäftigt und bin schon mehrmals in einem BEM-Verfahren gewesen. Meinem Arbeitgeber habe ich dort nicht meine genaue Krankheit auf den Tisch gelegt, ihm aber mitgeteilt dass ich eine chronische Krankheit habe und deswegen immer wieder einzelne Ausfalltage habe. Danach konnte ich mit meinem Arbeitgeber aushandeln, dass ich einen Teil meiner Arbeit in Homeoffice erledige was zu einer Verbesserung der Situation, besonders an Tagen mit leichten Schub führte. Es war somit für meinen Arbeitgeber ein Gewinn zu wissen das ich nicht "blau" mache und für mich da ich dadurch meine Arbeit besser mit der Krankheit vereinen konnte.

Des Weiteren habe ich einen Antrag auf einen GdB gestellt und dieses auch dort mitgeteilt. Im ersten Anlauf habe ich einen GdB von 30 erhalten und vor kurzem hatte ich mit einem neuen Antrag einen von 50 bekommen. Den GdB kannst du auch erhalten wenn kein aktueller Schub vorliegt, da die Versorgungsämter bzw. Ärzte ja wissen was deine Krankheit ausmacht und das diese oft Schubartig verläuft. Einen Kündigungsschutz hat man übrigens durch den GdB nicht automatisch, es ist nur so das dein Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung diese beim Integrationsamt beantragen muss und dieses der Kündigung auch zustimmen muss. Oft ist es so, dass das Integrationsamt versucht die Kündigung durch Gegenmaßnahmen abzuwenden bzw. sich einen Sozialplan des Arbeitgebers vorlegen lässt.
ein Vorteil hat ein GdB von 50 auf alle Fälle, nämlich 5 zusätzliche Urlaubstage. Diese lassen sich ja auch in vielerlei Hinsicht einsetzen.

Die Entscheidung obliegt natürlich dir selbst. Ich bin offensiv mit der Situation umgegangen und hatte den Eindruck damit ganz ordentlich behandelt zu werden. Jedoch ist das alles immer vom Arbeitgeber abhängig.

Ich hoffe ich konnte dir bei deiner Frage etwas helfen.

LG
Fu_Schi

Kaja
könnte auch hier einziehen
Beiträge: 954
Registriert: Mo 5. Okt 2015, 13:39
Diagnose: MC

Re: Krankheitstage durch Infusionen und BEM-Gespräch

Beitrag von Kaja »

Hallo Jessica,

wahrscheinlich bin ich viel zu spät mit meinem Beitrag, aber ich melde mich doch noch mal.

Ich bin ein sehr praktischer Mensch möchte ich von mir behaupten und habe eben mal folgendes zu Deinem Medikament gelesen:

◾Die Remsima-Lösung wird langsam (über 2 Stunden) in eine Vene verabreicht. Dies wird normalerweise am Arm sein. Dies nennt man “intravenöse Infusion” oder Tropf. Nach der dritten Behandlung kann Ihr Arzt entscheiden, Ihnen Remsima über einen Zeitraum von 1 Stunde zu verabreichen.

◾Während der Verabreichung von Remsima sowie 1 bis 2 Stunden danach werden Sie überwacht.

Wenn die Durchlaufzeit 2 h beträgt und Du ggf. nur noch 1 h zur Überwachung benötigst, dann verstehe ich nicht so ganz den Krankenhausaufenthalt.

Die Infusion kann Dir doch in Deiner Gastro-Praxis gegeben werden. Fängst Du gegen 15 Uhr an, dann wärst Du bis zur Praxisschließung um 18 Uhr fertig.

Ggf. 1 Stunde Fahrtzeit zur Praxis, also Feierabend um 14 Uhr.

Wenn Du Gleitzeit hast noch besser. Dann ist doch die Katze im Sack und ansonsten bist Du nicht den ganzen Tag AU sondern nur für die Zeit des Arztbesuches und dies lass Dir bestätigen.

Viele Grüße

Kaja

Antworten