Umwandlung EU-Rente in volle Erwerbsminderungsrente

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Susanne
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Umwandlung EU-Rente in volle Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Susanne »

Hallo Ihr Lieben,

ich habe da mal wieder eine Frage: vor einiger Zeit bekam ich Post von der Deutschen Rentenversicherung mit der Information, dass meine langjährige Erwerbsunfähigkeitsrente in eine volle Erwerbsminderungsrente umgewandelt wird. Darunter stand nur ganz kurz und knapp, dass diese Umwandlung keinerlei Auswirkungen hat und mir keine Nachteile dadurch entstehen. Leider kann ich den Brief nicht mehr finden :oops: und wörtlich zitieren, aber sinngemäß passt das so.

Gibt es hier Jemanden, der diese Umwandlung auch hatte? Ändert sich wirklich nichts? Im Netz konnte ich nicht viel finden, und ein bisschen besorgt bin ich doch. Ist das denn eine gernelle Umwandlung aller "alten" Erwerbsunfähigkeitsrenten oder sind das Einzelfallentscheidungen?

Vielen Dank und liebe Grüße,

Susanne
Und dann Elfmeterschießen: alle hatten die Hose voll, aber bei mir liefs ganz flüssig. Paul Breitner

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neptun
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Re: Umwandlung EU-Rente in volle Erwerbsminderungsrente

Beitrag von neptun »

Hallo Susanne,

ich weiß noch, daß es im September 2008 um eine Neubewilligung Deiner alten EU-Rente ging. Das dürfte also nun 9 Jahre her sein und damit wäre dann auch der Grund für eine Rente auf unbestimmte Zeit gegeben, denn nach 9 Jahren darf es keine Befristung mehr geben.
Vielleicht deswegen das Schreiben?

LG Neptun

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Thilo
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Re: Umwandlung EU-Rente in volle Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Thilo »

Susanne hat geschrieben:.......Leider kann ich den Brief nicht mehr finden :oops: und wörtlich zitieren, aber sinngemäß passt das so......
Hallo Susanne,

zumindest hier kann ich dir schon mal weiterhelfen. Den Satz findest du in dem Schreiben der Rentenanpassung zum
01.07.2017.

Wörtlich heisst es hier: "Ihre Rente wegen Erwerbsunfähigkeit gilt aufgrund einer gesetzlichen Änderung ab dem 01.07.2017
als Rente wegen voller Erwerbsminderung. Daraus ergeben sich für Sie keine Nachteile
."

Mir ist z. Zt. nicht bekannt, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage diese Änderung vorgenommen wurde, gab es doch beim
verblieben Restleistungsvermögen und bei einem möglichen Hinzuverdienst schon signifikante Unterschiede zwischen der alten
Erwerbsunfähigkeitsrente und der Erwerbsminderungsrente.

Sobald ich etwas in dieser Sache in Erfahrung bringe werde ich dich informieren.

Gruß

Thilo

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Susanne
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Re: Umwandlung EU-Rente in volle Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Susanne »

Hallo Neptun :D ,

vielen Dank für Deine Antwort! Eigentlich kann es nicht an der Gewährung der unbefristeten Rente liegen, die beziehe ich bereits seit 2008. Die erste Rentenbewilligung war schon 1994, danach immer wieder Befristungen (Arbeitsmarktrente?) und endlich dann seit 9 Jahren als unbefristete Rente.

Viele Grüße,

Susanne
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Susanne
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Re: Umwandlung EU-Rente in volle Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Susanne »

Hallo Thilo,

vielen Dank auch Dir für Deine Antwort! Und ja, genau der Text stand dort :D .

Den Begriff "Restleistungsvermögen" muss ich erst mal nachlesen. Der Unterschied bezüglich der Hinzuverdienstgrenze betrifft mich nicht wirlich, da von mir nicht in Anspruch genommen. Bis dato habe ich mich immer in dem (guten) Glauben befunden, meine Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Rentenrecht wird - wie im Bescheid über die unbefristete Rente von 2008 aufgeführt - im Jahr 2033 in eine Altersrente umgewandelt. Entsprechend habe ich mich nicht wirklich mit den Inhalten der vollen Erwerbsminderungsrente beschäftigt. Das muss ich dann jetzt wohl nachholen... .Soviel zum sogenannten "Bestandsschutz" :(.

Es wäre toll wenn Du mir Bescheid sagen würdest, wenn Du etwas in Erfahrung bringen kannst.

Liebe Grüße,

Susanne
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Thilo
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Re: Umwandlung EU-Rente in volle Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Thilo »

Hallo Susanne,

es handelt sich hier um eine gesetzliche Änderung im Rahmen des Flexirentengesetzes.

Hier die Rechtsgrundlage:

http://rvrecht.deutsche-rentenversicher ... GB6_302BG1

"Bestand am 31. Dezember 2000 Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, die am 30. Juni 2017 weiterhin geleistet wurde, gilt diese Rente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze als Rente wegen voller Erwerbsminderung, solange Erwerbsunfähigkeit oder volle Erwerbsminderung vorliegt."

§ 302b SGB VI wurde durch Art. 1 Nr. 38 des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 08.12.2016 (BGBl. I S. 2838) mit Wirkung vom 01.07.2017 neu gefasst

Gruß

Thilo

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Susanne
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Re: Umwandlung EU-Rente in volle Erwerbsminderungsrente

Beitrag von Susanne »

Vielen Dank für die schnelle Info, Thilo.

Viele Grüsse

Susanne
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