Ihr Lieben,
ich habe seit 2 Jahren eine Erwerbsminderungsrente und kann auch auf Grund meiner Erkrankung (Morbus Crohn) und entsprechendenn Folgekrankheiten (Allergien, Rheumatische Erkrankungen...) nicht mehr arbeiten gehen.
Nun werden die Schmerzen langsam unerträglich.
In der Vergangenheit wurde mir immer gut während einer Reha geholfen mit den Schmerzen zurecht zu kommen.
Ist es auch möglich in meinem Zustand eine Reha zu bekommen und wenn ja über welchen Träger?
Viele Grüße
Bine
Reha möglich bei Erwerbsminderungsrente?
Re: Reha möglich bei Erwerbsminderungsrente?
Hallo Bine,
eine Reha-Maßnahme ist auch für Renterinnen und Rentner möglich. Kostenträger ist hier die Krankenkasse, nicht die Rentenversicherung.
Die Auffassung, Rentner hätten keinen Anspruch auf medizinische Rehabilitation ist falsch. Man unterscheidet zwischen Personen, die sich noch im Erwerbsleben befinden und Personen, die aus dem Erwerbsprozess ausgeschieden sind, lediglich hinsichtlich der Ziele der medizinischen Leistung.
Für Personen, die erwerbstätig sind, gilt als Ziel der medizinischen Rehabilitation, die durch Krankheit verlorengegangene Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen oder eine vorhersehbare Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden.
Das Rehabilitationsziel für Rentner ist in erster Linie die Vermeidung oder das Hinauszögern sich anbahnender Pflegebedürftigkeit. Dies sollte bei der Begründung eines Antrages auf medizinische Rehabilitation unbedingt vom Arzt im Reha-Antrag angegeben werden.
Hinsichtlich der Auswahl einer geeigneten Reha-Klinik hast du ein Wahlrecht.
Vielfach werden Reha-Anträge zunächst abgelehnt. In diesem Fall Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen und mit Hilfe des Arztes den Widerspruch begründen. Auch hier gilt, dass man für seine Rechte auch kämpfen muss.
Gruß
Thilo
eine Reha-Maßnahme ist auch für Renterinnen und Rentner möglich. Kostenträger ist hier die Krankenkasse, nicht die Rentenversicherung.
Die Auffassung, Rentner hätten keinen Anspruch auf medizinische Rehabilitation ist falsch. Man unterscheidet zwischen Personen, die sich noch im Erwerbsleben befinden und Personen, die aus dem Erwerbsprozess ausgeschieden sind, lediglich hinsichtlich der Ziele der medizinischen Leistung.
Für Personen, die erwerbstätig sind, gilt als Ziel der medizinischen Rehabilitation, die durch Krankheit verlorengegangene Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen oder eine vorhersehbare Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden.
Das Rehabilitationsziel für Rentner ist in erster Linie die Vermeidung oder das Hinauszögern sich anbahnender Pflegebedürftigkeit. Dies sollte bei der Begründung eines Antrages auf medizinische Rehabilitation unbedingt vom Arzt im Reha-Antrag angegeben werden.
Hinsichtlich der Auswahl einer geeigneten Reha-Klinik hast du ein Wahlrecht.
Vielfach werden Reha-Anträge zunächst abgelehnt. In diesem Fall Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen und mit Hilfe des Arztes den Widerspruch begründen. Auch hier gilt, dass man für seine Rechte auch kämpfen muss.
Gruß
Thilo
Re: Reha möglich bei Erwerbsminderungsrente?
Danke Thilo für die schnelle Antwort.
Ich werde demnächst also zu meiner Krankenkasse gehen und einen entsprechenden Antrag stellen.
Alles Gute
Bine
Ich werde demnächst also zu meiner Krankenkasse gehen und einen entsprechenden Antrag stellen.
Alles Gute
Bine
Re: Reha möglich bei Erwerbsminderungsrente?
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nicht den zweiten Schritt vor dem ersten.
Der erste Weg führt zum Arzt. Der sollte die Notwendigkeit der Maßnahme attestieren. Der Arzt hat in aller Regel auch die Antragsunterlagen für eine Rehaleistung verfügbar. Diese ausfüllen lassen und mit entsprechenden Begründungen versehen. Anschließend die Unterlagen bei der Krankenkasse einreichen.
Gruß
Thilo
Hallo Bine,Bine hat geschrieben:....Ich werde demnächst also zu meiner Krankenkasse gehen und einen entsprechenden Antrag stellen.......
nicht den zweiten Schritt vor dem ersten.
Der erste Weg führt zum Arzt. Der sollte die Notwendigkeit der Maßnahme attestieren. Der Arzt hat in aller Regel auch die Antragsunterlagen für eine Rehaleistung verfügbar. Diese ausfüllen lassen und mit entsprechenden Begründungen versehen. Anschließend die Unterlagen bei der Krankenkasse einreichen.
Gruß
Thilo