Dispositionsrecht Krankenkasse
Dispositionsrecht Krankenkasse
Hallo,
darf die Krankenkasse trotz bereits eingereichtem Antrag auf Regelaltersrente ( Rentenbeginn August 2016) auf ihr Dispositionsrecht zur Einreichung einer Erwerbsminderungsrente bestehen. Krankengeldanspruch besteht noch über den Eintrittstermin der Regelaltersrente hinaus. Mal abgesehen vom menschlichen Standpunkt bei langer schwerer Erkrankung, ist dass doch "hirnrissig", jetzt wegen drei Monaten noch einen solchen Antrag zu stellen, welcher in dieser Zeit garantiert nicht entschieden wird,nur dass die KK etwas Geld einspart, in der Hoffnung auf eine zurückliegende Bewilligung- Außerdem müsste dann doch der Antrag auf Altersrente zurückgezogen werden, oder?
So ist der § 51 SGB V sicherlich nicht zu verstehen?
Liebe Grüße Behrli
darf die Krankenkasse trotz bereits eingereichtem Antrag auf Regelaltersrente ( Rentenbeginn August 2016) auf ihr Dispositionsrecht zur Einreichung einer Erwerbsminderungsrente bestehen. Krankengeldanspruch besteht noch über den Eintrittstermin der Regelaltersrente hinaus. Mal abgesehen vom menschlichen Standpunkt bei langer schwerer Erkrankung, ist dass doch "hirnrissig", jetzt wegen drei Monaten noch einen solchen Antrag zu stellen, welcher in dieser Zeit garantiert nicht entschieden wird,nur dass die KK etwas Geld einspart, in der Hoffnung auf eine zurückliegende Bewilligung- Außerdem müsste dann doch der Antrag auf Altersrente zurückgezogen werden, oder?
So ist der § 51 SGB V sicherlich nicht zu verstehen?
Liebe Grüße Behrli
Re: Dispositionsrecht Krankenkasse
Hallo Behrli,
weiß die KK denn von Deinem Antrag auf Altersrente? Hat sie eine glaubhafte Nachricht von der DRV bekommen?
Die KK hat nur die indirekte Möglichkeit, Dich in EM-Rente zu bringen über das Dispositionsrecht, indem sie Dich zu einer Reha auffordert. Den Rehaantrag mußt Du dann innerhalb von 10 Wochen bei der DRV stellen. Falls die Reha ergibt, es liegt eine Erwerbsminderung vor, dann kann der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Auf diesem Wege würden sie Dich aus der Krankengeldzahlung raus bekommen.
Direkt zur Antragstellung auf EM-Rente kann sie Dich nicht zwingen.
LG Neptun
weiß die KK denn von Deinem Antrag auf Altersrente? Hat sie eine glaubhafte Nachricht von der DRV bekommen?
Die KK hat nur die indirekte Möglichkeit, Dich in EM-Rente zu bringen über das Dispositionsrecht, indem sie Dich zu einer Reha auffordert. Den Rehaantrag mußt Du dann innerhalb von 10 Wochen bei der DRV stellen. Falls die Reha ergibt, es liegt eine Erwerbsminderung vor, dann kann der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Auf diesem Wege würden sie Dich aus der Krankengeldzahlung raus bekommen.
Direkt zur Antragstellung auf EM-Rente kann sie Dich nicht zwingen.
LG Neptun
- Uwe7
- könnte auch hier einziehen
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- Registriert: Fr 21. Dez 2012, 20:30
- Diagnose: CU seit 11/1981
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Re: Dispositionsrecht Krankenkasse
Den Reha-Antrag würde ich in diesem Fall so stellen, dass er nicht entscheidungsreif ist - quasi formlos. Kopie an Krankenkasse. Dann hast Du Deiner Pflicht, diesen Antrag zu stellen, Genüge getan. Bis das Ding dann entschieden ist, bist Du in Rente. Das wäre zwar ein recht kreativer Umgang in dieser Hinsicht - aber den Fall-Managern der Krankenkasse mangelt es ja auch nicht an Kreativität .neptun hat geschrieben: Die KK hat nur die indirekte Möglichkeit, Dich in EM-Rente zu bringen über das Dispositionsrecht, indem sie Dich zu einer Reha auffordert. Den Rehaantrag mußt Du dann innerhalb von 10 Wochen bei der DRV stellen. Falls die Reha ergibt, es liegt eine Erwerbsminderung vor, dann kann der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Auf diesem Wege würden sie Dich aus der Krankengeldzahlung raus bekommen.
LG Uwe
Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben - aber den Tagen mehr Leben
Re: Dispositionsrecht Krankenkasse
Hallo, Neptun, Hallo Uwe,
vielen Dank für Eure Antworten. So werden wir es auch machen, denn einen "Machtkampf" schaffen wir psychisch nicht.
Liebe Grüße Behrli
vielen Dank für Eure Antworten. So werden wir es auch machen, denn einen "Machtkampf" schaffen wir psychisch nicht.
Liebe Grüße Behrli
- Uwe7
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Re: Dispositionsrecht Krankenkasse
Nachtrag: Dass Du dabei die Fristen ausnutzt, versteht sich von selbst: Wenn Du z.B. aufgefordert wirst, bis zum 15.6.2016 einen entsprechenden Antrag zu stellen, dann stellst Du ihn am 14.6.2016 - (nicht im voraus-eilenden Gehorsam schon deutlich früher). Auch dadurch gewinnst Du nochmal Zeit in der Sache - und hier ist Zeit Geld - wie so oft im Leben.
LG Uwe
LG Uwe
Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben - aber den Tagen mehr Leben
Re: Dispositionsrecht Krankenkasse
.
wenn Dir bereits eine unbefristete volle EM-Rente gewährt wird, wieso sollte nun die Krankenkasse auf Einreichung einer EM-Rente bestehen ???
Gruß
Thilo
Im Juni 2015 schreibst du:Behrli hat geschrieben:.......darf die Krankenkasse trotz bereits eingereichtem Antrag auf Regelaltersrente ( Rentenbeginn August 2016) auf ihr Dispositionsrecht zur Einreichung einer Erwerbsminderungsrente bestehen. Krankengeldanspruch besteht noch über den Eintrittstermin der Regelaltersrente hinaus.........
Hallo Behrli,Behrli hat geschrieben:....mir wurde rückwirkend zum 01.11.2014 eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente gewährt.....
wenn Dir bereits eine unbefristete volle EM-Rente gewährt wird, wieso sollte nun die Krankenkasse auf Einreichung einer EM-Rente bestehen ???
Gruß
Thilo
Re: Dispositionsrecht Krankenkasse
Hallo Thilo,
ich glaube, Du "könntest nicht nur hier einziehen", sondern bist schon eingezogen . Aber bei Deinem Wissen super!!!!!! Hier geht es nicht um mich und meine unbefristete Erwerbsminderungsrente, sondern um meinen Partner. Deshalb auch meine Aussage, dass wir das psychisch nicht durchstehen würden zu kämpfen, da wir beide im Moment "auf dem Zahnfleisch kriechen".
Liebe Grüße Behrli
ich glaube, Du "könntest nicht nur hier einziehen", sondern bist schon eingezogen . Aber bei Deinem Wissen super!!!!!! Hier geht es nicht um mich und meine unbefristete Erwerbsminderungsrente, sondern um meinen Partner. Deshalb auch meine Aussage, dass wir das psychisch nicht durchstehen würden zu kämpfen, da wir beide im Moment "auf dem Zahnfleisch kriechen".
Liebe Grüße Behrli
Re: Dispositionsrecht Krankenkasse
Hallo Behrli,
deine Eingangsfragestellung wies im Hinblick auf deine Voreintragungen Diskrepanzen auf. Daher meine Nachfrage.
Vergiss den "menschlichen Standpunkt bei langer schwerer Erkrankung". Das interessiert (leider) niemanden von den Entscheidern. Hier geht es auf dem riesigen "Verschiebebahnhof" nur noch um eines: ums liebe Geld.
Alles Gute und viel Kraft für dich und deinen Partner.
Gruß
Thilo
deine Eingangsfragestellung wies im Hinblick auf deine Voreintragungen Diskrepanzen auf. Daher meine Nachfrage.
Vergiss den "menschlichen Standpunkt bei langer schwerer Erkrankung". Das interessiert (leider) niemanden von den Entscheidern. Hier geht es auf dem riesigen "Verschiebebahnhof" nur noch um eines: ums liebe Geld.
Alles Gute und viel Kraft für dich und deinen Partner.
Gruß
Thilo