Verschlimmerungsantrag

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
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Thilo
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von Thilo »

samson2003 hat geschrieben:.......Haben den Satz aber nicht weiter gelesen, unter 40mg Prednisolon und Colifoamschaum....
Hallo Claudia,

nun ja, wenn in einem Arztbericht von einer geringgradigen Colitis geschrieben wird, ist es "dem Amt" bei der Feststellung des GdB zunächst einmal egal unter welchen Bedingungen die "Verbesserung" der Erkrankung zustande gekommen ist.

Eigentlich gehört dem Verfasser des Arztberichtes der Marsch geblasen, wenn er dir nach 2 1/2 Jahren Dauerschub so etwas in den Bericht schreibt. Andererseits sind Ärzte in der Regel keine Sozialmediziner die wissen, welche Kriterien bei einem Verschlimmerungsantrag Beachtung finden müssen.

Ich wünsche Dir, dass jetzt im Widerspruchsbescheid der erhoffte GdB erreicht wird. Andernfalls bleibt dir die Klage vor dem Sozialgericht, oder aber die Möglichkeit es nach einiger Zeit erneut und ggf. mit besseren Argumenten und Arztberichten zu versuchen.

Gruß

Thilo

samson2003
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von samson2003 »

So, heute habe endlich einen Bescheid vom Versorgungsamt bekommen. Jetzt muss ich am 4.5 zu einem Gutachter im Vrrsorgungsamt. Ich weiss gar nicht was die von mir wollen?
Hat jemand so etwas schon mal machen muessen, muss ich etwas beachten? Was sage ich dort? Die haben doch alle Unterlagen vorliegen.

Liebe Grüsse
Claudia

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neptun
Inventar - wird täglich mit abgestaubt
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von neptun »

Hallo Claudia,

ich habe noch nie gelesen, daß ein Versorgungsamt einen Gutachter im Hause hat. Hat ja die DRV für die Rente kaum und dann auch keinen Fachmediziner.

Ich war erst im Gerichtsverfahren bei einem Gutachter und der war vom Gericht bestellt.

Außerdem kann es doch kein Gutachter sein, der sich ausgerechnet auch mit den CED auskennt. Er mag sonstiger Fachrichtung angehören und hat wahrscheinlich die Zusatzausbildung zum Sozialmediziner, weil er ja die Auswirkungen im täglichen Leben in allen Lebensbereichen beurteilen soll.

LG Neptun

samson2003
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von samson2003 »

Hallo Neptun,

hier steht, die hier vorliegenden medizinischen Unterlagen lassen eine sachgerechte Beurteilung der von Ihnen im Rahmen desWiderspruchsverfahren begehrten Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht nicht zu. Insoweit ist zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes eine ärztliche Untersuchung erforderlich.

Was ist das für ein Arzt? Was für eine körperliche Untersuchung? Die PSC sieht man mir nicht an und die CU auch nicht. Ich fühle mich nur beschissen. Meine Internistin hatte schon ein gutes Attest geschrieben, absr scheint nicht zu reichen.
Auf was muss ich mich da einstellen?

Liebe Grüsse
Claudia

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Thilo
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von Thilo »

Hallo Claudia,
samson2003 hat geschrieben: ......Ich weiss gar nicht was die von mir wollen? Hat jemand so etwas schon mal machen muessen, muss ich etwas beachten? Was sage ich dort? Die haben doch alle Unterlagen vorliegen.......
das Versorgungsamt ist sich nach wie vor unsicher bei der aktuellen Beurteilung deines GdB.

In der Regel wird in den Versorgungsämtern nach Aktenlage entschieden. Im Rahmen der versorgungsärztlichen Untersuchung werden nun erneut die gesundheitliche Vorgeschichte und die bestehenden Beschwerden erfragt. Es wird ein aktueller körperlicher und psychischer Untersuchungsbefund erhoben. Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte oder andere Therapeuten werden mit ausgewertet und auf Plausibilität geprüft.

Für die ärztliche Begutachtung stehen Ärzte zur Verfügung. Diese sollten im Hinblick auf ihre Tätigkeit langjährig erfahren sein. ;) Die Begutachtung richtet sich nach den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit". Hierdurch soll eine einheitliche Beurteilung des GdB und der sich daraus ergebenden Merkzeichen gewährleistet werden. Soweit die Theorie. :)

Indem du dich entsprechend vorbereitest, kannst du dich zu krankheitsbedingten Auswirkungen und Beeinträchtigungen äußern. Vielleicht hilft dir dieser Termin eher, als dass er dir schadet. Wenn bspw. ein Arzt in einem vorhergehenden Arztbrief von einer "geringgradigen Colitis" schreibt, kann du dies ggf. mit einer (ausführlichen) Beschreibung er aktuellen Situation relativieren.

Und immer bedenken: Wichtig bei der Bemessung des GdB sind die negativen Auswirkungen der Erkrankungen im Berufs- und Alltagsleben im Vergleich mit einem gesunden Menschen; nicht alleine die Diagnosen!

Gruß

Thilo

samson2003
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von samson2003 »

Hallo Thilo,

erstmal vielen Dank für deine Antwort.
ich hatte schon mal alles aufgeschrieben, wie ich mich fühle oder was für Einschränkungen ich habe. Angefangen mit dem ständigen Stuhldrang, Durchfälle bis zur starken Müdigkeit durch die PSC usw.
ich werde versuchen ihm alles plausibel zu erklären. Habe ja sogar meine Stunden auf der Arbeit reduziert, weil ich es einfach körperlich nicht mehr schaffe.
Drücke mir die Daumen, ich bin leider kein Mensch der "jammert". Mein Motto, immer lächeln und nichts anmerken lassen.
Aber damit werde ich wohl nicht weiter kommen.

Liebe Grüsse
Claudia

Kaja
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von Kaja »

Hallo Claudia,

Du kannst zum Gutachten eine Begleitperson mitnehmen (im Internet findest Du sehr viele Urteile zum Thema Gutachten & Begleitperson).

Diese ist dann bei der Untersuchung und dem Gespräch dabei. Darf sich aber nicht "einmischen".

Die Begleitperson kündigst Du schriftlich an.

Man hat Dir doch sicherlich den GA genannt, oder? Welches Fachgebiet hat er?

Viele Grüße

Kaja

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Thilo
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von Thilo »

samson2003 hat geschrieben:....... ich bin leider kein Mensch der "jammert". Mein Motto, immer lächeln und nichts anmerken lassen. Aber damit werde ich wohl nicht weiter kommen.......
Hallo Claudia,

dein "Motto" solltest du bei dem anstehenden versorgungsärztlichen Termin selbstverständlich einmal nicht beherzigen. :D Einfach die Fakten deutlich auf den Tisch legen ohne Über- oder Untertreibung. Den "starken Max" solltest du in Anbetracht Erkrankungen nicht spielen. Du kannst bei passender Gelegenheit auch die psychischen Befindlichkeiten erwähnen, die solche Erkrankungen in der Folge mit sich bringen.

Von diesem Termin hängt eigentlich nichts wesentliches ab, außer das du dein erhofftes "GdB-Ziel" in diesem Anlauf nicht erreichst. Und wenn nicht jetzt, steht es dir frei zu jederzeit einen neuen Verschlimmerungsantrag zu stellen, ggf. mit noch besseren Argumenten, oder zu klagen.

Ich drücke dir fest beide Daumen und bin gespannt auf deinen Bericht nach der Untersuchung.

LG Thilo

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Thilo
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von Thilo »

Kaja hat geschrieben:.....Du kannst zum Gutachten eine Begleitperson mitnehmen (im Internet findest Du sehr viele Urteile zum Thema Gutachten & Begleitperson)........Diese ist dann bei der Untersuchung und dem Gespräch dabei. Darf sich aber nicht "einmischen".........Die Begleitperson kündigst Du schriftlich an.......Man hat Dir doch sicherlich den GA genannt, oder? Welches Fachgebiet hat er?
Hallo Kaja,

es geht bei dem Termin von Claudia nicht um einen Gutachtertermin, sondern um eine rein versorgungsärztliche Untersuchung. Demzufolge spielen Fachgebiet, etc. hier nicht unbedingt im Sinne des Schwerbehindertengesetzes die entscheidende Rolle.

Ob man nun bei dem anberaumtem Termin eine Begleitperson mitnehmen möchte, diese der Behörde dann vorher schriftlich ankündigt, etc. pp. bleibt gut abzuwägen. Ich würde das auch jeweils vom Krankheitsbild abhängig machen. Sofern sich Menschen eigenständig äußern und ihre Interessen selbständig vertreten können, kann eine "Begleitperson" durchaus auch völlig unnötigen Druck aufbauen.

Gruß

Thilo

samson2003
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Re: Verschlimmerungsantrag

Beitrag von samson2003 »

Erstmal vielen Dank Thilo. Natürlich werde ich weiter berichten.

Kaja, ich muss zu einem Herrn Gasper, kein Dr., kein Fachgebiet. ( ich weiss, nicht jeder Arzt hat einen Dr.Titel). Aber mehr weiss ich nicht von diesem Herrn.

Schönen Abend
Claudia

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