Hallo Claudia,samson2003 hat geschrieben:.......Haben den Satz aber nicht weiter gelesen, unter 40mg Prednisolon und Colifoamschaum....
nun ja, wenn in einem Arztbericht von einer geringgradigen Colitis geschrieben wird, ist es "dem Amt" bei der Feststellung des GdB zunächst einmal egal unter welchen Bedingungen die "Verbesserung" der Erkrankung zustande gekommen ist.
Eigentlich gehört dem Verfasser des Arztberichtes der Marsch geblasen, wenn er dir nach 2 1/2 Jahren Dauerschub so etwas in den Bericht schreibt. Andererseits sind Ärzte in der Regel keine Sozialmediziner die wissen, welche Kriterien bei einem Verschlimmerungsantrag Beachtung finden müssen.
Ich wünsche Dir, dass jetzt im Widerspruchsbescheid der erhoffte GdB erreicht wird. Andernfalls bleibt dir die Klage vor dem Sozialgericht, oder aber die Möglichkeit es nach einiger Zeit erneut und ggf. mit besseren Argumenten und Arztberichten zu versuchen.
Gruß
Thilo