volle Erwerbsminderungsrente Weihnachts -und Urlaubsabgeltun

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
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Behrli
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Beiträge: 6
Registriert: Di 2. Jun 2015, 14:01

volle Erwerbsminderungsrente Weihnachts -und Urlaubsabgeltun

Beitrag von Behrli »

Hallo,
ich habe folgende Frage :
mir wurde rückwirkend zum 01.11.2014 eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente gewährt. In dem Rentenbescheid wurde bereits das im November gezahlte Weihnachtsgeld als Hinzuverdienst gewertet und die Rente nur zu drei viertel gezahlt. Nun endet mein Arbeitsverhältnis zum 11.06.2015 und mir werden von meinem Arbeitgeber noch 40 Tage Urlaub ausbezahlt. Die Rentenversicherung ist der Meinung, dass dies wieder ein Hinzuverdienst ist. Wenn ich aber das BSG Urteil vom 10.Juli 2012, AZ:B 13 R 81/11R und auch die Folgeurteile richtig deute, handelt es sich hier nicht um einen Hinzuverdienst, da dazu ja eine Beschäftigung erforderlich ist. Mein Arbeitsverhältnis hat aber geruht und müsste somit unberücksichtigt bleiben.
Sehe ich dass richtig?

Behrli

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Thilo
könnte auch hier einziehen
Beiträge: 1076
Registriert: Sa 22. Dez 2012, 21:17

Re: volle Erwerbsminderungsrente Weihnachts -und Urlaubsabge

Beitrag von Thilo »

Hallo Behrli,

hier im Forum sind keine Renten-Experten unterwegs, die komplexe Sachverhalte hinsichtlich der Anrechnung von Gratifikationen, Abgeltungen, etc. bei ruhenden Arbeitsverhältnissen auch verbindlich beantworten könnten. Spekulationen hierüber dürften dich eher nicht weiterführen.

Versuche deine Fragen hier https://www.ihre-vorsorge.de/forum.html zu stellen. Dort findest du in aller Regel sehr fachkundige User und Experten, die deine Fragen kompetent beantworten können.

Viel Erfolg wünscht

Thilo

Behrli
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Beiträge: 6
Registriert: Di 2. Jun 2015, 14:01

Re: volle Erwerbsminderungsrente Weihnachts -und Urlaubsabge

Beitrag von Behrli »

Hallo Thilo,

Danke, damit hast Du mir schon sehr geholfen.

Gruß Behrli :)

dingld
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Beiträge: 12
Registriert: Mi 13. Jan 2016, 20:42

Re: volle Erwerbsminderungsrente Weihnachts -und Urlaubsabge

Beitrag von dingld »

Hallo behrli, mit welchem Krankheitsbild und Schädigungen hast du eine em-rente bekommen? Gruss

Pferd
neu hier
Beiträge: 1
Registriert: Mi 20. Jan 2016, 23:58

Re: volle Erwerbsminderungsrente Weihnachts -und Urlaubsabge

Beitrag von Pferd »

Würde mich auch interessieren. Bitte antworte doch.
MfG. Pferd

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neptun
Inventar - wird täglich mit abgestaubt
Beiträge: 5522
Registriert: Do 20. Dez 2012, 19:58

Re: volle Erwerbsminderungsrente Weihnachts -und Urlaubsabge

Beitrag von neptun »

Hallo

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _96AR2.1.1

daraus:
R2.1.1 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt handelt es sich gem. §§ 14, 23a SGB IV um Zuwendungen, die dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind, jedoch nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Tantiemen).

Der Begriff des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts ist im Rahmen des § 96a SGB VI ggf. umfassender zu verstehen, als es die Begriffsdefinition des § 23a Abs. 1 SGB IV vorsieht. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt i. S. d. § 96a SGB VI sind alle Zahlungen, die nicht monatlich erfolgen; dazu gehören auch sogenannte "Einmalzahlungen" [>>](ISRV:NI:AGHZVG 1/2011 8.1).

Für die Berücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt bei abhängig Beschäftigten, das nach Rentenbeginn erbracht wird, hat die Arbeitsgruppe "Hinzuverdienstgrenzen" (AGHZVG) zusammenfassend folgende Grundsätze beschlossen [>>](ISRV:NI:AGHZVG 2/2008 3), [>>](ISRV:NI:AGHZVG 1/2015 6):

a) Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt stellt - unabhängig von der beitragsrechtlichen Behandlung - Arbeitsentgelt i. S. von § 14 SGB IV dar und ist damit grundsätzlich als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

b) Wurde das Beschäftigungsverhältnis vor Rentenbeginn beendet und wird hieraus nach Rentenbeginn einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. eine Urlaubsabgeltung) erzielt, liegt kein Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB VI vor. Es handelt sich nicht um ein Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis, das nach Rentenbeginn bestanden hat.

c) Besteht nach Rentenbeginn noch ein Beschäftigungsverhältnis und wird hieraus einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt, liegt Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB VI vor. Das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ist dem Monat zuzuordnen, in dem es ausgezahlt wurde. Die (beitragsrechtliche) Meldung ist lediglich als Indiz für das Vorliegen eines Hinzuverdienstes zu werten. Dies gilt auch dann, wenn das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt erst nach Beschäftigungsaufgabe gezahlt wird.

LG Neptun

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