Hallo,
Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr, Rücksichtnahme durch den Status der Schwerbehinderung und vor allem Kündigungsschutz. Dies wird häufig mit dem Begriff "Schwerbehinderung" in Verbindung gebracht. Gerade der in Aussicht gestellte Kündigungschutz dürfte für berufstätige Menschen Antrieb sein, einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung zu stellen. Aber wie in vielen Bereichen des Lebens klaffen hier Erwartung und Wirklichkeit weit auseinander.
Wie sieht die Realität aus ?
Ein Informationsblatt über die Aufgaben der Integrationsämter 2012/2013 (BIH TB info vom Dezember 2013 - Daten und Fakten zu Situation schwerbehinderten Menschen im Beruf) verrät uns dies:
"Mit Sorge betrachten die Integrationsämter den Anstieg auf Zustimmung zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen....Als Kündigungsgrund wurden in fast der Hälfte der Kündigungsverfahren betriebsbedingte Gründe angegeben, wie etwa Betriebsauflösungen, Insolvenzen, wesentliche Betriebseinsschränkungen oder der Wegfall von Arbeitsplätzen........."
Im Jahr 2012 führten nach Abschluß von insgesamt 27.200 Kündigungsverfahren 79,6 % zum Verlust des Arbeitsplatzes. Das bedeutet: Nur in einem von fünf Kündigungsschutzverfahren konnte der Arbeitsplatz des schwerbehinderten Menschen erhalten werden.
Nach Kenntnis dieser Faktenlage stellt sich die Frage: Ist der so oft ins Feld geführte "Kündigungsschutz" etwa doch nur ein Märchen ?
Gruß
Thilo
Schwerbehinderte / Das Märchen vom Kündigungsschutz
Re: Schwerbehinderte / Das Märchen vom Kündigungsschutz
hmm, das sind keine schönen Zahlen. Inklusion geht anders...
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Re: Schwerbehinderte / Das Märchen vom Kündigungsschutz
Also Leute tut mal nicht so. Wenn ein Betrieb einen Schwerbehinderten raus haben wil, ging das auch schon früher. Da mussten nicht mal Betriebsauflösungen etc. als Asrede herhalten. Bei meinem Vater wurde nur behauptet es waäre keine Arbeit mehr da die er machen könne. Stimmte aber nicht und der Betrieb wurde auch nicht aufgelöst.
Aber auch wenn es so ist, da ja zumindestens erstmal offiziell mit dem Integrationamt gesprochen werden muss und auch eine vernünftige bzw. nachvollziehbare Begrüdnug gefunden sein muss, wird sich das eine Firma trotzdme überlgen ob er einen Behidnerten raussetzt. Das kann er dann höchstens wenn die Schwerbehindertenquote dann trotzdem noch hstimmt und so.
Angea
Aber auch wenn es so ist, da ja zumindestens erstmal offiziell mit dem Integrationamt gesprochen werden muss und auch eine vernünftige bzw. nachvollziehbare Begrüdnug gefunden sein muss, wird sich das eine Firma trotzdme überlgen ob er einen Behidnerten raussetzt. Das kann er dann höchstens wenn die Schwerbehindertenquote dann trotzdem noch hstimmt und so.
Angea