Schwerbehinderung, Gdb erhöhen..?

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Steffy
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Schwerbehinderung, Gdb erhöhen..?

Beitrag von Steffy »

Hallo!
Ich erkläre mal kurz meine Situation...
Ich habe ein GdB von 30%, aufgrund der CU und Depression. Seid kurzem habe ich so krasse probleme mit den gelenken und besonders mit dem Rücken. Bin auch in Behandlung beim Rheumatologen. Muss morgen wieder dort hin. Wenn ich eine Bescheinigung von meinem Rheumnatologen bekomme, könnte ich den Bericht wieder zur Stadtverwaltung schicken und bitten um mehr % GdB. Wisst ihr wie die Chancen da stehen. Und meint ihr ich würde überhaupt von meinen Rheumatologen so ein wisch bekommen was ich dann dort zur Stadtverwaltung schicken könnte?
Ich weiß grad einfach nicht so wirklich weiter, weil ich gehoffe habe das ich 50% bekomme. Naja mit 30% bekommt man ja nichtmal rabatt im Schwimmbad ;)
Würde mich über Antworten freuen.
Danke im Vorraus.
LG
Steffy =)
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Thilo
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Re: Schwerbehinderung, Gdb erhöhen..?

Beitrag von Thilo »

Hallo Steffy,

ich überlege mal: Ein GdB von 30 für Colitis Ulcerosa und Depression ist eigenlich ein Indiz dafür, dass beide Erkrankungen relativ schwach ausgeprägt sind. Bist du denn der Ansicht dass der jetzige GdB deinen Behinderungen angemessen ist ??? Welche Vorteile erhoffst du dir mit einem GdB von 50. Ein € Ermässigung beim Schwimmbadbesuch wird doch sicher nicht die Triebfeder deiner Bemühungen sein ???

"Krasse" Probleme mit Gelenk- und Rückenschmerzen weisen eigentlich auf extraintestinale Manifestationen hinsichtlich der CED hin. Deine Gelenkproblem wird das Amt aller Voraussicht nach als Begleiterkrankung der CU werten und dir ggf. den GdB geringfügig erhöhen, oder auch gar nicht.

Ich würde an deiner Stelle dem Gastroenterologen deine Beschwerden umfassend schildern, die psychischen Aspekte bei deinem Psychiater/Psychologen erneut vortragen und nach einiger Zeit mit ärztlichen Attesten dieser Fachärzte einen Verschlimmerungsantrag stellen. Nicht einfach ärztliche Befunde an die Stadtverwaltung schicken! Immer einen Verschlimmerungsantrag stellen und die Atteste beilegen! So vermeidest du Rückfragen und hast die Sicherheit, dass dein Unterlagen ohne vermeidbare Umwege direkt an die zuständige Stelle gelangen.

Niemand hier weiß wie deine Chancen stehen, oder ob dir dein Rheumatologe ein Bescheinigung ausstellt.

Nur Versuch macht klug !

Viel Erfolg wünscht

Thilo

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Steffy
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Re: Schwerbehinderung, Gdb erhöhen..?

Beitrag von Steffy »

Hey Thilo!

Danke für deine schnelle Antwort und deine Bemühungen mir zu Antworten. Danke.

Werden deinen Rat befolgen und morgen auch mal mit meinen Rheumatologen sprechen.
son Verschlimmerungsantrag...? Schreibe ich den einfach selber oder gibts da schon so Vorlagen wie beim Erstantrag?

Lieben Gruß
Steffy
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Thilo
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Re: Schwerbehinderung, Gdb erhöhen..?

Beitrag von Thilo »

Hallo Steffy,

warum hast du mir meine Fragen eigentlich nicht beantwortet ? :o

Der "Verschlimmerungsantrag" ist ein Formular und heißt eigentlich "Antrag auf Neufeststellung einer Behinderung" und ist bei der Behörde oder aber auch als PDF im Internet erhältlich.

Gruß

Thilo

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Steffy
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Re: Schwerbehinderung, Gdb erhöhen..?

Beitrag von Steffy »

hallo thilo =)

nun aber mal nicht frech werden ;) :lol:

Also der Schwimmbadbesuch ist sicherlich nicht der ausschlaggebende Punkt, wäre ja auch echt lächerlich.
Naja nun habe ich schon ein GdB aber was bringen einen schon 30%, auch im Berufsleben? Nicht viel, richtig? Und der Schwimmbadbesuch war einfach nur weiol mir grad nichts besseres eingefallen ist.

Aber mir fällt gerade noch eine Frage ein. Ich bin hier in meiner Stadt in einer Selbsthilfegruppe für CED-Patienten. Aber in den Sommerferien findet dieses nicht statt. Es wurd mal erwähnt, soweit ich mich erinnern kann, das man auch so einen Parkausweis bekommen kann, das man auf behinderten Parkplätzen parken kann. Also eigentlich nicht nötig, aber würde mich mal interessieren. Vllt hast du ja dazu Antworten. was man dafür tun muss, aber warscheinlich benötigt man da einen schweren Grad der CED, richtig?

lieben Gruß
Steffy =)
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Thilo
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Re: Schwerbehinderung, Gdb erhöhen..?

Beitrag von Thilo »

Steffy hat geschrieben:.....nun aber mal nicht frech werden ;) :lol:
Hi Steffy,

alles im Leben ist ein Geben und Nehmen !? Ich helfe gerne, mag es aber nicht, wenn man auf meine Fragen nicht eingeht. ;) :x Ich will schon gerne die Hintergründe ein wenig beleuchten und gerne verstehen, aus welchen Grund man eine bestimmte Richtung anstrebt.

Zu deiner Frage:

Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO haben lediglich schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), bspw. Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte oder Personen, die diesem Personenkreis gleichgestellt sind und ebenfalls ständig auf einen Rollstuhl innerhalb des Hauses und außerhalb des Fahrzeugs angewiesen sind und blinde Menschen (Merkzeichen Bl) das Recht Behindertenparkplätze (blaues Schild mit Rollstuhlfahrersymbol) zu nutzen.

Seit Anfang April 2009 gehören zum berechtigten Personenkreis auch Personen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Beidseitige Amelie bedeutet, dass beide Arme fehlen. Beidseitige Phokomelie bedeutet, dass Hände bzw. Füße unmittelbar an Schultern bzw. Hüften ansetzen. Entsprechend ist unter einer vergleichbaren Funktionseinschränkung ein völliger Funktionsverlust der Arme inklusive der Schulter- und Ellenbogengelenke zu verstehen. Dieser Personenkreis erhält ebenfalls den europaweit geltenden blauen Parkausweis mit Rollstuhlfahrersymbol, der gut lesbar im Fahrzeug auszulegen ist.

Aufgrund der beschriebenen Möglichkeiten einer Parkerleichterung sollte man eigentlich in diesem Fall glücklich sein, dass man die Voraussetzungen nicht erfüllt. Jeder vernünftig denkende Mensch kann sich leicht ausdenken, welche Schwierigkeiten diese Gruppen von Behinderten in ihrem Alltag haben.

Ein blauer Parkausweis - kein erstrebenswertes Ziel, zumal bei dir noch nicht einmal im Ansatz die Voraussetzungen dafür vorhanden sind. Auch nicht bei einem angestrebten GdB von 50.

Ergänzend:

Den "orangefarbenen Parkausweis" kannst du erhalten, wenn einer dieser Fälle auf dich zutrifft:

- schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).

- schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.

- an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 60.

- künstlicher Darmausgang und zugleich eine künstliche Harnableitung und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 70.

Wie du siehst, auch hier liegen die Hürden hoch. Ein GdB von 60 alleine für eine CED erreichen die wenigsten.

Zusammenfassend: Alleine ein Schwerbehindertenausweis rechtfertigt noch lange nicht die Inanspruchnahme von Parkerleichterungen, d.h. die Möglichkeit, einen Behindertenparkplatz zu nutzen.

Gruß

Thilo

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Steffy
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Re: Schwerbehinderung, Gdb erhöhen..?

Beitrag von Steffy »

Hey Thilo!
Danke der ganzen Nachforschungen =)
Habe bereits in der letzten Nachricht erwähnt das es für mich auf gar keinen Fall in Frage kommt, Weil ich möchte Diesen Menschen denen es VIIEELL schlechter geht als mir nicht den Parkplatz klauen. Und den GdB von 60% werde ich nicht erreichen und auch nicht aufgrund der parerleichterung nicht anstreben. Es war eine Frage aus Interesse. Danke dir trotzdem sehr für dich Bemühungen und Antworten.
Lieben Gruß
Steffy =)
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Calip
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Re: Schwerbehinderung, Gdb erhöhen..?

Beitrag von Calip »

Hi Steffy,

bist Du Dir sicher, dass Dir eine Erhöhung der Prozente Vorteile im Berufsleben bringt?
Bin da skeptisch, vermute eher es bringt Dir Nachteile. Es sei denn Du bist Beamtin.
Bei einenm Jobwechsel könnte es problematisch werden.
Aber zu diesem Thema gibt es möglicherwiese einige Beiträge hier.

Schönen Gruß

Chris

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Steffy
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Re: Schwerbehinderung, Gdb erhöhen..?

Beitrag von Steffy »

Es sei denn Du bist Beamtin.

Jaa genau das bin ich =)
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Thilo
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Re: Schwerbehinderung, Gdb erhöhen..?

Beitrag von Thilo »

Calip hat geschrieben:.........bist Du Dir sicher, dass Dir eine Erhöhung der Prozente Vorteile im Berufsleben bringt?
Bin da skeptisch, vermute eher es bringt Dir Nachteile. Es sei denn Du bist Beamtin......
Hallo Chris,

genau so ist es. Eine anerkannte Schwerbehinderung bringt Beamten nur Vorteile.

Für alle anderen Berufsgruppen jedoch bringt eine Schwerbehinderung in aller Regel mehr Nachteile als die vermeintlichen Vorteile. Aber jahrzehnte vorherrschende Stammtischparolen über die vielen Vergünstigungen der "Prozente" gehen den meisten Menschen nicht aus den Köpfen.

Viele Grüße

Thilo

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