Erstattung von Leistungen durch die gesetzliche KK

Ergänzende Wege zur "normalen" Medizin.
Anteus
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Erstattung von Leistungen durch die gesetzliche KK

Beitrag von Anteus »

Hat jemand von Euch Erfahrungen damit, welche Therapien (Komplemantärmedizin) bei Colitis ulcerosa durch die gesetzliche Krankenkasse (bin bei der Techniker-Kasse) bezehlt werden:

Habe zuletzt in Anspruch genommen:

- Akupunktur
- Behandlungen beim Heilprakter (Bioresonanztherapie)
- Phytotherapeutika wie Myrrhilin-Intest
- Lecithinpräparate, z.B. das von der Apotheke in Ffm.
- Colibiogen, wirkt so ähnlich wie Mutaflor

Hat jemand von Euch eine Argumentationshilfe?
Danke, Anteus

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jule1307
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Re: Erstattung von Leistungen durch die gesetzliche KK

Beitrag von jule1307 »

Hallo,

ich kann dir nur sagen, dass meine KK nichts davon übernimmt ;) - denn ich zahle brav selbst :(

Bei der TK ist es wohl so, dass sie bis zu einem bestimmten Jahresbetrag die Kosten übernimmt. Da ich diesen jedoch lächerlich fand, habe ich mich zu keinem Wechsel entschlossen, ich bin bisher mit der Barmer sehr gut gefahren und da ich in dem Büro hier bekannt bin, habe ich immer einen Ansprechpartner und damit auch manchmal Lösungen schneller und unbürokratischer als auf dem Postweg / Mail oder via Telefon.

schau mal hier

http://www.tk.de/tk/wahltarife-und-zusa ... nei/139750

und hier

http://www.tk.de/tk/leistungen-und-serv ... hie/157082

vielleicht hilft das ja schon weiter!

Liebe Grüße Jule
Die Arbeit läuft Dir nicht davon, wenn Du Deinem Kind den Regenbogen zeigen willst – aber der Regenbogen wartet nicht, bis Du mit der Arbeit fertig bist!

Anteus
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Re: Erstattung von Leistungen durch die gesetzliche KK

Beitrag von Anteus »

Hallo Jule,

danke Dir herzlich, das war sehr hilfreich!
Viele Grüße, Anteus

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jimi
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Re: Erstattung von Leistungen durch die gesetzliche KK

Beitrag von jimi »

Anteus hat geschrieben:Hat jemand von Euch Erfahrungen damit, welche Therapien (Komplemantärmedizin) bei Colitis ulcerosa durch die gesetzliche Krankenkasse (bin bei der Techniker-Kasse) bezehlt werden:

- Lecithinpräparate, z.B. das von der Apotheke in Ffm.
Das wird natürlich normalerweise nicht übernommen, da aktuell kein zugelassenes Medikament.

Wenn du allerdings ein entsprechend schwerer Fall bist, ggf. bereits schon fast alles von den regulären Medikamenten durch hast (ggf. Aza, Remicade. etc.) und durch Lecithin/Phosphatidylcholin endlich in Remission gekommen bist und dort auch bleibst, dann kannst du entsprechend versuchen eine Kostenübernahme durchzubekommen. Die werden erstmal ablehnen. Dann musst du am Ball bleiben und ggf. dir Anwalt besorgen und dagegen klagen. WENN du wirklich keine andere Möglichkeit hast, werden die dir das früher oder später bezahlen müssen (auch nachträglich). Bei extrem schweren Fällen würden die sehr sicher vor Gericht verlieren und das wissen die, deshalb würden sie es dann auch nicht darauf ankommen lassen. Wenn du allerdings noch nicht den ganzen Alptraum durch hast, dann sieht es zwar viel schlechter damit aus - man muss das allerdings auch positiv sehen. Sei froh, dass du sowas nicht durchmachen musstest.

Auf der anderen Seite - falls du doch ein extrem schwerer Fall bist, dann lass dich nicht einkriegen. Darauf hofft die Krankenkasse um Geld zu sparen. Das darfst du dir allerdings dann nicht gefallen lassen.

wie bereits in einem anderen Thread geschrieben - ich bekomme Zäpfchen + Granulat vollständig von einer gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Das ging damals dann auch rückwirkend. Weitere Informationen dort, einfach suchen.

Allerdings: es ist unwichtig welche Krankenkasse das ist (bin nicht bei deiner - soviel sage ich mal). Meine ist nach meinem Anwalt wohl sogar bekannt dafür, dass die es gerne darauf ankommen lassen und bei mir haben sie es nicht riskieren wollen. Allerdings bringt niemandem der Name etwas, weil das bei mir eine Einzelfallentscheidung ist d.h. niemand anderes kann ankommen und sagen "aber bei dem wird es bezahlt". Du musst das ggf. selber durchbekommen und wie gesagt - bei schweren Fällen wird das früher oder später durchgehen. Du musst dich allerdings nicht bequatschen lassen. Alles schriftlich und auch an Fristen halten. Du bekommst dann eine offizielle Ablehnung. Darauf nochmal Einspruch einlegen, dann wird es erneut beurteilt - und hierbei wurde dann in meinem Fall aufgegeben, da klar war dass ich klagen würde. Wenn dort eine erneute Ablehnung käme, dann musst du es entweder sein lassen oder dagegen innerhalb von einigen Wochen klagen. Allerdings auch das ist nicht so problematisch wie es sich anhört - vor dem Sozialgericht kostet nämlich die erste Instanz für dich als gesetzlich Versicherter nichts. Wenn du dir einen Anwalt nimmst, kostet der natürlich, aber du musst nicht unbedingt einen nehmen. Wobei auch hier diese Kosten von der Kasse übernommen werden, sofern du gewinnen solltest und die Gegenseite nicht in Berufung geht.

Und vorallem - nicht mit irgendwelchen Sachbearbeitern darüber reden. Die werden dir jeden möglichen Unsinn erzählen - mir wurde z.B. erzählt, dass ich einfach Lecithin aus der Drogerie kaufen könnte - das war natürlich Blödsinn und die Sachbearbeiterin hatte keinerlei Ahnung. Nur schriftlich direkt an die Hauptstelle.

minimonster
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Re: Erstattung von Leistungen durch die gesetzliche KK

Beitrag von minimonster »

Ich wünsche mir, dass KK nur und ausschließlich die Therapien bezahlen, für die es nachweislich eine Wirksamkeit gibt.

Messungen beim Heilpraktiker im Sinne der sog. Bioresonanz gehören für mich nicht dazu.

Man kann überhaupt nicht nachvollziehen, was hier überhaupt gemessen wird... :shock:

Lecithin hingegen hat immerhin eine nachweisliche Wirkung, wenn auch nicht bei jedem. Das soll dann auch übernommen werden.

LG von Minimonster

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jimi
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Re: Erstattung von Leistungen durch die gesetzliche KK

Beitrag von jimi »

minimonster hat geschrieben:Ich wünsche mir, dass KK nur und ausschließlich die Therapien bezahlen, für die es nachweislich eine Wirksamkeit gibt.
Messungen beim Heilpraktiker im Sinne der sog. Bioresonanz gehören für mich nicht dazu.
Absolute Zustimmung. Allerdings werden von einigen gesetzlichen kranken Kassen seit der Gesundheitsreform 2004 bereits geschütteltes Wasser in Zuckerkügelchen bezahlt d.h. Placebo.
Lecithin hingegen hat immerhin eine nachweisliche Wirkung, wenn auch nicht bei jedem. Das soll dann auch übernommen werden.
Deshalb ärgert das noch umso mehr. "Zuckerkügelchen bezahlen wir, aber etwas was definitiv wirkt - ne, das ist kein Medikament, das wird nicht übernommen". Vielleicht sollte jemand das Lecithin als homöopatisches Mittel verkaufen. Ne, moment. Dafür dürfte es nicht wirklich wirken :P

Würden die halbwegs logisch denken, würde man sogar Patienten darauf bringen gerade UM weitere und höhere Kosten zu VERMEIDEN. Aber das wäre zu logisch und wirtschaftlich gedacht. Ist in etwa genauso bescheuert wie Langzeit-Prednisolon-Patienten keine Kalzium-Tabletten zu bezahlen. "Was, das kostet einige Cents? Ne, das bezahlen wir nicht. Das können Sie selber zahlen, wenn Sie wollen. Aber eine sündhaft teure Osteoporose-Behandlung, ja die bezahlen wir dann wiederrum."

Derjenige der für diese schwachsinnige Reform verantwortlich ist, hat wohl eine Lobotomie hinter sich bzw. Homöopathen haben wohl ein paar schwarze Koffer vorbeigebracht. smh

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Thilo
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Re: Erstattung von Leistungen durch die gesetzliche KK

Beitrag von Thilo »

jimi hat geschrieben:Derjenige der für diese schwachsinnige Reform verantwortlich ist, hat wohl eine Lobotomie hinter sich bzw. Homöopathen haben wohl ein paar schwarze Koffer vorbeigebracht. smh
Hallo jimi,

einige Krankenkassen bieten bspw. Erstattungen für Homöopathie aus einem einzigen Grund an: Um neue Kunden zu generieren. Und die haben obendrein noch richtig Erfolg damit ! Es gibt in unserer Gesellschaft eine unglaubliche Zahl von Menschen, die an die Wirksamkeit der Homöopathie "glauben". Versuche dieses Thema sachlich zu diskutieren, lösen auch hier im Forum stets wiederkehrend starke Emotionen aus.

Patienten werden u. U. wirksame Medikamente verweigert, aber 50 €/Jahr für Homöopathie sind "erstattungsfähig", wenn es u. a. ein gewichtiges Argument für neue Kundengewinnung darstellt.

Starke Verbände sind nötig, welche die Interessen ihrer kranken Mitglieder mit Nachdruck vertreten. Nur so lassen sich berechtigte Interessen ggf. auch durchsetzen. Der Einzelne ist in diesem System machtlos.

Gruß

Thilo

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curio
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Re: Erstattung von Leistungen durch die gesetzliche KK

Beitrag von curio »

Thilo hat geschrieben:Starke Verbände sind nötig, welche die Interessen ihrer kranken Mitglieder mit Nachdruck vertreten. Nur so lassen sich berechtigte Interessen ggf. auch durchsetzen. Der Einzelne ist in diesem System machtlos.
Wäre die DCCV denn ein solcher "starker Verband?" D.h. könnten die in der Richtung etwas tun?
Eine Reform des Arzneimittelrechts, auch in der Form, dass in Entwicklung befindliche Medikamente einfacher unter bestimmten Voraussetzungen an Patienten abgegeben werden dürfen, ist überfällig. Und zwar nicht zu Lasten des Herstellers, wie es zurzeit der Fall ist.

Kann die DCCV da etwas anstoßen? Und sollten wir der DCCV da einen Handlungsauftrag nahelegen?
Ob das eine realistische Möglichkeit wäre, würde mich mal interessieren.

Zumindest was das Lecithin angeht, wird es dafür wahrscheinlich zu spät sein. Bis ein solcher Gesetzesentwurf durchgeht, vergehen ein paar Jahre. Aber nach uns könnten einige prifitieren.

CaroKRA
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Re: Erstattung von Leistungen durch die gesetzliche KK

Beitrag von CaroKRA »

Hallo, ich empfehle dir 2Wochen in der Naturheilklinik Essen-Steele:

Infovideo: http://www.kliniken-essen-mitte.de/leis ... logie.html

http://www.youtube.com/watch?v=8L_JIzLnUbg

Stationäre Behaldlung bezahlt die Krankenkasse.
Ambulante Behandlung nur Privat!
LG CaroKRA

Anteus
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Re: Erstattung von Leistungen durch die gesetzliche KK

Beitrag von Anteus »

Danke euch allen erstmal für die Hinweise, besonders Jimi für die rechtskundlichen Tipps.
Bisher keine Chance bei der Techniker, alles abgelehnt.

Habe allerdings die ganz schweren Geschütze (TNF alpha-Blocker) noch nicht ausprobiert.

Danke also, halte euch auf dem Laufenden, wenn was Neues passiert.
Anteus

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