Hallo Lucky,
mir scheint, für eine Teil-EM-Rente oder eine volle EM-Rente muß man neben dem chronischen Fatigue-Syndrom (CfS) auch eine dafür begründende Erkrankung haben, denn sonst werden sich Gutachter und DRV schwer tun mit der Bewilligung. Siehe z.B.:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/erwer ... 34400.html
Meine Erfahrungen aus dem Antragsverfahren für eine volle EM-Rente aufgrund der cu sind, es ist abhängig vom Sachbearbeiter, abhängig von den Gutachtern, abhängig von der Unterstützung der Ärzte und dann auch von der Anerkennung deren Kompetenz. Denn es gibt da gerne Gerangel, weil "normale" Fachärzte nicht die Zusatzausbildung haben, um Aussagen für das Berufsleben zu treffen.
Dann, wichtig, braucht es meist viel Zeit, um mit dokumentierten Einschränkungen die Erwerbsminderung begründen zu können. Was dadurch gegeben sein kann, daß man erst vor Gericht siegt.
Wird so etwas bei CfS oder auch den CED erst im Antrag überhaupt erwähnt, es ist selbst für ein Gericht dann nicht unbedingt nachvollziehbar und damit glaubhaft. Will ein Richter im Verfahren dann urteilen, so muß er die Plausibilität für entsprechend vorgetragene Einschränkungen zu seiner "Überzeugung" gemacht haben.
Bis zu einem Gerichtsverfahren vergeht nach Antragstellung und Widerspruch meist etliche Zeit, weshalb man auch nichts auf die lange Bank schieben sollte. Denn dann ist das Krankengeld durch und ebenso ALG I.
Mein Verfahren zum GdB50 wurde erst nach 4 Jahren vor dem LSG beschieden, bei der vollen EM-Rente dauerte es 2 1/2 Jahre bis zur Entscheidung vor dem SG.
Hier mal ein Link zum DRV-Forum.
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... ue-ms.html
Darin dieser Tip:
"Zur Objektivierung ist es wichtig Zeitpläne einer typischen Woche zu machen, das hilft den Gutachtern und den anderen Entscheidern die Einschränkungen nachvollziehen.
Heißt konkret, ein Plan über den typischen Tagesablauf und welche Dinge vor der Fatigue gingen und wie nun die Fatigue einschränkt."
LG Neptun
an good luck