Woran kann man sich wenden?
Re: Woran kann man sich wenden?
beschwerde an die für dich zuständige ärztekammer, bzw. die ärtzekammer die für den radiologen regional zuständig ist. die ärtzekammern haben eine schlichtungsstelle und eine gutachter kommission, die werden sich mit sicherheit sehr sehr gerne mit solch einem fall beschäftigen !! beschwerde kannst du auch jetzt noch stellen. m.e. ein grober verstoß gegen die ärtzlichen standesregeln und sorgfaltspflicht !! und das gute ist für dich du hast die beweise "schwarz auf weiß",insofern lässt sich der nachweis sehr leicht führen, auch für dich !!