Wer kann zur Reha?

Wohin zum Kuren? Wo wird mir geholfen? Was habe ich für Erfahrungen gemacht? Wo gibt es Ärzte, die für mich richtig sind?
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Nona12193
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Wer kann zur Reha?

Beitrag von Nona12193 »

Hallo ihr Lieben,

Ich bin noch relativ frisch auf dem Gebiet der CED (Diagnose ende März) und wäre deshalb durchaus an einer Reha interessiert, um mich selbst mit der Krankheit (CU) auseinanderzusetzen. Außerdem habe ich momentan auch das Gefühl, dass ich evtl. Wieder in einen Schub abrutsche...

Jetzt wäre meine Frage: Wie "krank" muss man denn sein, dass man die Reha bezahlt bekommt? Und wie genau läuft die Antragsstellung ab?
Vielleicht kann mit hier ja jemand weiterhelfen.

Liebe Grüße:)

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neptun
Inventar - wird täglich mit abgestaubt
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Registriert: Do 20. Dez 2012, 19:58

Re: Wer kann zur Reha?

Beitrag von neptun »

Hallo Nona,

Deine Frage wird beantwortet durch das SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung-, wenn Du im Beruf stehst oder bisher erwerbsfähig warst.

Daraus:
"§ 10
Persönliche Voraussetzungen

(1) Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt,

1. deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und
2. bei denen voraussichtlich
a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann,
b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann,
c) bei teilweiser Erwerbsminderung ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit der Arbeitsplatz durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten werden kann."

Es geht also um Deine Erwerbsfähigkeit. Die wird anhand von Unterlagen zum Krankheitsverlauf beurteilt, eventuell auch im späteren Verfahren durch einen externen Gutachter.
Dein Arzt soll unbedingt Dein Ansinnen mittragen, wird er doch zum Verlauf und zu seiner Einschätzung befragt, bzw. soll sich schriftlich äußern mit einem Befundbericht.
Letztlich entscheidet die Rentenversicherung ganz allein und Dir bleibt der weitere Verfahrensweg mit Widerspruch und Klage, falls die Reha abgelehnt wird.

Einen Antrag kann man sich zuschicken lassen oder auch aus dem Netz runter laden. Dann alles ausfüllen und auf einem Zusatzblatt die Beschwerden und Einschränkungen schildern.

LG Neptun

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