Recht auf Kur zum abnehmen bei CU?

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
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K.Proyer
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Recht auf Kur zum abnehmen bei CU?

Beitrag von K.Proyer »

Hallo habe seit Juni die Diagnose CU. Hab einen BMI über 40 und soll jetzt meine Ernährung umstellen. Ich habe mir zwar unzählige Bücher gekauft aber die helfen nicht wirklich.

Nun überlege ich eine Kur zur beantragen wo ich lerne mein Essverhalten umzustellen und natürlich auch abzunehmen.

Nun meine Frage hat man ein Anrecht auf so eine Kur?

Vielen Dank für die Antworten

Jana123
Dauergast
Beiträge: 113
Registriert: Mo 26. Jul 2021, 20:28

Re: Recht auf Kur zum abnehmen bei CU?

Beitrag von Jana123 »

Schade dass noch niemand geantwortet hat.

Bei einer medizinischen Reha kommt es darauf an, welcher Kostenträger zuständig ist.

Bist du erwerbstätig, wäre das die Rentenversicherung. Dort zählt der Grundsatz Reha vor Rente, das heißt aufgrund deiner gesundheitlichen Problematik droht eine verminderte Erwerbsfähigkeit, die durch eine Reha abgemildert wird. Ob das jetzt bei Übergewicht der Fall ist, müssten deine Ärzte dir beantworten können.

Bist du nicht erwerbstätig (Student, Rentner,...) wäre gleich die Krankenkasse zuständig. Hier zählt der Grundsatz Reha vor Pflege. Gewichtsabnahme bei Übergewicht wäre hier vermutlich ein guter Grund.

Falls die Rentenversicherung ablehnt, wäre es ggf. möglich in einem zweiten Anlauf über die Krankenkasse eine Reha bezahlt zu bekommen. Bei dem Thema bin ich aber überfragt.

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