Nachteilsausgleich Ausbildung

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gelöschter Benutzer

Nachteilsausgleich Ausbildung

Beitrag von gelöschter Benutzer »

Hallo zusammen,

in der Vergangenheit wurde ja schon öfter zu dem Thema Nachteilsausgleich im Studium geschrieben. Doch kennt sich zufällig jemand damit aus, was ich konkret für mein Abschlussexamen einer Ausbildung als Nachteilsausgleich einfordern kann?

Wie komme ich zu dieser Frage: ich mache eine duale Ausbildung (ich weiß, Stress pur :| - aber egal, dass ist ein anderes Thema) und stehe nun vor den Abschlussprüfungen meiner Ausbildung. Mein Schulleiter muss mich in 2 Wochen zu den Prüfungen anmelden und dort dann auch, falls von mir eben gewünscht, einen Antrag auf Nachteilsausgleich mit einreichen....
Bislang konnte ich Verlängerungen von Abgabeterminen, Verschieben von Klausuren,...auf einfachem Weg direkt mit meinen Dozenten bzw. Lehrkräften klären. Das war eigentlich nie ein Problem. Doch jetzt muss das Ganze ja auf "offiziellem" Weg geklärt und in einen formellen Antrag gepackt werden. Wie formuliere ich das am besten? Was kann ich alles beantragen? Und muss ich jeweils für meine schriftliche, praktische und mündliche Prüfung einen separaten Antrag stellen?
Bislang dachte ich an eine Verlängerung der Prüfzeit – kein Stress, Denken geht eh nicht mehr so schnell, dann mal noch Toilettengang...Hat wer Erfahrung, was noch sinnvoll sein kann?

Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könnt...
grüße froschi

Kaja
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Re: Nachteilsausgleich Ausbildung

Beitrag von Kaja »

Hallo Froschi,

ich denke es würde Dir daos Verfahren einfacher macchen, wenn Du vom VA Deinen GdB vorweise kannst.

Hast Du dies bereits versucht / offiziell eingereicht?

Viele Güße

Kaja

gelöschter Benutzer

Re: Nachteilsausgleich Ausbildung

Beitrag von gelöschter Benutzer »

Hallo Kaja,

ja ich habe eine GdB 50. Der ist quasi eh schon registriert...aber je nachdem welche Behinderung man hat, hat man ja unterschiedliche Ansprüche was den Nachteilsausgleich angeht. Da bin ich mir unsicher, was ich alles mit MC beantragen kann...

Liebe Grüße froschi

Kaja
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Re: Nachteilsausgleich Ausbildung

Beitrag von Kaja »

Hallo Froschi,

dies ist meines Erachtens nach eine Kontaktaufnahme zur AStA und deren Schwerbehindertenvertretung, deren Aufgaben es ist, Dich zu beraten
und zu unterstützen.

Bist Du mittlerweile in Kontakt?

Viele Grüße

Kaja

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MCMorbyDick
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Re: Nachteilsausgleich Ausbildung

Beitrag von MCMorbyDick »

Hallo froschi,

Du solltest auf jeden Fall einmal Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung aufnehmen,
die können dir, nach einer Schilderung deiner durch den MC verursachten Einschränkungen, sagen, was alles
als Nachteilsausgleich möglich ist.
Das mit der verlängerten Prüfungszeit müsste auf jeden Fall durchgehen. Wenn deine Beschwerden
zu einer bestimmten (Tages)Zeit besonders stark sind, könnte auch die Uhrzeit des Prüfungsbeginns Rücksicht genommen werden.

Ich selber habe nur einen GdB von 30 mit meinem MC und habe für mein anstehendes Referendariat nun einen Gleichstellungsantrag gestellt
und mich im Zuge dessen mit der zuständigen Schwerbehindertenvertretung in Kontakt gesetzt. Und mir wurden bereits
mehrere Möglichkeiten vorgeschlagen, eben wie z.B. Berücksichtigung bei Stundenplan und Lehrprobe, dass diese nicht morgens
stattfindet, da ich da oft Schmerzen hab, mehrmals für längere Zeit aufs Klo muss und danach erschöpft bin.

Nenn daher am besten der Schwerbehindertenvertretung alle Faktoren, die du für dich als Einschränkung wahrnimmst, die nennen
dir dann Optionen und unterstützen dich :)


LG
Ellen

gelöschter Benutzer

Re: Nachteilsausgleich Ausbildung

Beitrag von gelöschter Benutzer »

Hallo Ellen,

das ist noch eine Idee, danke dir!

Das Problem ist, dass meine Nachteilsausgleichbeantragung nicht im Gegensatz zu der erforderlichen ärztlichen Bescheinigung zur Eignung der beruflichen Ausübung stehen sollte...

aber mal sehen:)

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MCMorbyDick
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Re: Nachteilsausgleich Ausbildung

Beitrag von MCMorbyDick »

Hallo froschi,


Was steht denn in der ärztlichen Bescheinigung drinnen, weißt du das?
Bzw. welche gesundheitlichen Anforderungen hat denn dein angestrebter Beruf?
Wenn du z.B. später einmal Schicht arbeitest in deinem Beruf, könnte ja auf die Uhrzeit bzw. Tageszeit
auch Rücksicht genommen werden :)


LG
Ellen

gelöschter Benutzer

Re: Nachteilsausgleich Ausbildung

Beitrag von gelöschter Benutzer »

Der Arzt hat quasi unterschrieben: "Ich habe festgestellt, dass kein körperliches Gebrechen, keine Schwäche ihrer geistigen und körperlichen Kräfte und keine Sucht vorliegt."

Naja mein angestrebter Beruf ist Gesundheits- und Krankenpflege. Habe aber in meinem Zeugnis im praktischen Bereich eine Note 1 und komme auch gut zurecht (solang ich nicht krankheitsbedingt ausfalle – aber dies passiert ja relativ berufsunabhängig). Mit meinem zukünftigen Arbeitgeber habe ich schon geklärt, dass ich keine Nachtschichten arbeiten werde.

Was meinst du?

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MCMorbyDick
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Re: Nachteilsausgleich Ausbildung

Beitrag von MCMorbyDick »

Naja "körperliches Gebrechen" erscheint mir ein sehr dehnbarer Begriff zu sein ^^'
Ich persönlich würde aber sagen, dass das Ausschließen einer bestimmten Zeitspanne / Tageszeit bei der Prüfung
kein Problem darstellen sollte, da es nicht auf ein anderes körperliches Gebrechen zurückzuführen ist außer dem MC (und der ist ja angegeben oder?). Zumal das auch bei der Absprache mit deinem zukünftigen Arbeitgeber kein Problem dargestellt hat.

Hast du dich inzwischen schon mit der Schwerbehindertenvertretung in Verbindung gesetzt?

LG
Ellen

gelöschter Benutzer

Re: Nachteilsausgleich Ausbildung

Beitrag von gelöschter Benutzer »

Hallo Ellen,

nein der Morbus Crohn wurde bei der ärztlichen Bescheinigung nicht angegeben...die Schwerbehindertenvertretung konnte mir auch wenig weiterhelfen, die sagen dies ist eine rechtliche Angelegenheit und da kennen die sich nicht aus. Telefoniere ich mit der Rechtsabteilung bekomme ich die Antwort, dass sie sich in dem Bereich nicht auskennen :roll:

Naja jetzt mal sehen...hoffe meine Gastro-Ärztin findet ein paar gute passende Worte:)

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