Versetzung innerhalb der Firma

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
tosca
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Re: Versetzung innerhalb der Firma

Beitrag von tosca »

Noch zur Info: Ich habe mit der Rechtsberatung des DCCV telefoniert und der Anwalt meinte, ich solle die Gleichstellung auf jeden Fall beantragen. Das habe ich jetzt gemacht.

Brigitte
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Re: Versetzung innerhalb der Firma

Beitrag von Brigitte »

Hallo Tosca,
wenn Du durch die Agentur zur Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt bist, hast der Arbeitgeber Dir gegenüber die gleichen Pflichten wie bei einem Schwerbehinderten mit einem GdB ab 50. Was Du nicht ist, sind früherer evtl. abschlagsfreier Renteneintritt, fünf Tage Zusatzurlaub und unentgeltlichter Transport im Personenverkehr.

Viele Grüße
Brigitte

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Thilo
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Re: Versetzung innerhalb der Firma

Beitrag von Thilo »

Hallo tosca,

ich fasse nochmal deine betrieblichen Probleme zusammen:

1. die Versetzung langjährig Beschäftigter auf Stellen mit niedrigerer Qualifikation
2. die Befürchtung, dass neue Arbeitsbebiete verbunden sind mit Stress und vermehrter Präsenz im Betrieb
3. das hierdurch auch ein weiterer Anstieg ihrer krankheitsbedingten Fehlzeiten verbunden ist
4. Furcht vor Mobbing

All dies wird durch eine neue Organisationsstruktur, die der neue Geschäftsführer offensichtlich selbstherrlich ohne MItwirkung des Betriebsrates, veranlasst und durchführen lässt.

Eine Gleichstellung würde dich mit schwerbehinderten Menschen im Betrieb gleichsetzen (die Ausnahmen wurden beschrieben). Der Arbeitgeber hat hiervon kaum Nutzen, da er die Beschäftigungquote für Schwerbehinderte bereits erfüllt hat. Außer dem sogenanten Kündigungsschutz bleiben im speziellen Fall wenig Vorteile für dich.

Kündigungsschutz bei Schwerbehinderten bedeutet, dass der Arbeitgeber vor einer beabsichtigten Kündigung beim Integrationsamt die Zustimmung einholen muss. Wer weiß, dass die Integrationämter überwiegend ihre Zustimmung zur Kündigung geben, der merkt recht schnell, dass der Kündigungsschutz eher eine Farce ist. Wenn ein Arbeitgeber einen Beschäftigten los werden will, wird er ihn los - garantiert.

Der Betriebsrat hat eine Mitspracherecht bei der Organisation von Arbeitsabläufen. Dieser scheint ja jetzt hellhörig geworden zu sein und aktiv zu werden. Hier alleine liegt der Schlüssel zur Lösung des Problems. Der Betriebsrat hat die Aufgabe dich zu unterstützen. Aus welchem Grund soll eine einseitige Änderung deines bisherigen Aufgabenbereiches stattfinden, wenn es keinen Anlass dazu gab.

Eine Gleichstellung kann man durchaus beantragen, wenn man auch einen Nutzen von diesem Status hat. Ich sehe den Nutzen für dich aktuell nicht.

Gruß

Thilo

tosca
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Re: Versetzung innerhalb der Firma

Beitrag von tosca »

Hallo Thilo,

danke für Deine Einschätzung. Die Zusammenfassung passt sehr gut. Ich hoffe auch vorwiegend auf den BR.
Die Frage ist noch, ob Du Nachteile siehst, wenn ich die Gleichstellung beantrage? Im schlimmsten Fall habe ich halt keinen Vorteil, dann wäre es egal.

Tosca

Brigitte
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Re: Versetzung innerhalb der Firma

Beitrag von Brigitte »

Hallo Tosca,
wenn Du bei dem Gleichstellungsantrag die Befragung des Arbeitgebers nicht zulässt, erfährt dein Arbeitgeber von diesem Antrag nicht. BR und Schwerbehindertenvertretung sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen hierüber dem Arbeitgeber nichts sagen. Ob Du den positiven Ausgang Deines Antrages dem Arbeitgeber verrät, liegt in Deinen Händen.

Viele Grüße
Brigitte

tosca
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Re: Versetzung innerhalb der Firma

Beitrag von tosca »

Hallo zusammen,

es ist schon eine Weile her, dass ich hier geschrieben habe. Der Grund ist, dass ich aufgrund des Stresses krank geworden bin und jetzt mit der Wiedereingliederung beginne. Ich war also vier Monate sehr krank, was die Situation nicht verbessert hat.

Nun hat mich meine Firma zu einem Personalgespräch gebeten und möchte mich auf 8 Stunden reduzieren. Bisher habe 32 Stunden. Haha. Mit dem Argument, dass ich die betrieblichen Abläufe mit meinen langen Krankheitszeiten störe. Die mir angebotenen Tätigkeiten wie Post, Hausverwaltunug und Telefonservice sind mittlerweile anderweitig verteilt. Bleibt der Datenschutz.

Zudem möchte die Firma, dass ich meinen restlichen Jahresurlaub nehme bis 31.12. (wegen der Bilanzen und vermutlich wegen geplantem neues Arbeitsvertrag ab Januar). Ich habe noch 20 Tage, d.h. Ich würde dann nur 1,5 Wochen wieder eingliedern und dann abbrechen und in den Urlaub gehen. Kann die Firma mich dazu zwingen? Das ist ja eine Witz Wiedereingliederung. Geplant waren vier Wochen bis Mitte Dezember.

Meine Fragen also:
- Urlaub: was passiert wenn ich das nicht mache? Muss ich ja nicht, wenn ich das richtig weiß.
- Arbeitszeit: tja ich glaube die wollen mich jetzt doch loswerden. Ohne Einigung bleibt wohl nur der Rechtsanwalt... Meine Schmerzgrenze liegt bei 24 h.
- Schwerbehinderung/Gleichstellung: habe ich nicht beantragt. Jetzt doch? Aber die machen das schlau, indem sie nicht mit Kündigung drohen.

Danke für Eure Einschätzung.
Viele Grüße von Tosca

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Thilo
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Re: Versetzung innerhalb der Firma

Beitrag von Thilo »

Hallo tosca,

dieser "Kuddelmuddel" ist schwer nachzuvollziehen.

Eine Wiedereingliederung dauert in der Regel sechs Wochen bis sechs Monate. Für die Dauer der Wiedereingliederung bist du weiterhin arbeitsunfähig. Es wird ein Wiedereingliederungsplan erstellt, dem Mitarbeiter, Unternehmensleitung und Krankenkasse zustimmen müssen. Wie kommt man nach langer Arbeitsunfähigkeit auf eine Wiedereingliederung von vier Wochen?

Da du für die Dauer der Maßnahme arbeitsunfähig bist, kannst du auch kein Urlaub machen. Dein Urlaub geht dir auch nicht verloren.Bei Krankheit wird dein Urlaub ins neue Jahr geschoben. Im allgemeinen muss der Urlaub dann im 1. Quartal des neuen Jahres in Anspruch genommen und vom Arbeitgeber gewährt werden. Näheres regeln bspw. Betriebsvereinbarungen oder der Tarifvertrag.

Nachdem du wieder arbeitsfähig bist, kann dein Arbeitgeber nicht einseitig deine Arbeitszeit nicht einseitig von 32 Stunden auf 8 Stunden wöchentlich reduzieren.

Mir scheint, dass es dein Arbeitgeber klar darauf anlegt dich loszuwerden. Es wäre meines Erachtens spätestens jetzt erforderlich, dass du Rechtsrat vor Ort in Anspruch nimmst. Fachanwälte für Arbeitsrecht können nach Einsicht in erforderlichen Unterlagen die aktuelle Situation bewerten und helfen weitere Fehler zu vermeiden. Du solltest ab sofort ohne vorherige Rücksprache mit deinem Rechtsbeistand nichts mehr unterschreiben und auch keine relevante Aussagen machen. Keinen neuen Arbeitsvertrag, keinen Aufhebungsvertrag. Nichts!

Wie stellt sich eigentlich der Betriebsrat zu den gesamten Vorhaben der Geschäftsleitung? Es kann doch nicht sein, dass er dies nach deiner langen Betriebszugehörigkeit alles abnickt.

Gruß

Thilo

Kaja
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Re: Versetzung innerhalb der Firma

Beitrag von Kaja »

Hallo Tosca,

warum hast Du noch nicht die Gleichstellung beantragt?

Oder hast Du zwischenzeitlich beim Versorgungsamt einen Verschlechterungsantrag gestellt?

Und wichtig wie bereits beschrieben; was ist in Deinem Arbeitsvertrag geregelt?

Wie ist die Rückendeckung vom Betriebsrat?

Die ersten beiden Fragen: Gleichstellung / Verschlechterungsantrag beim VA = hast Du mittlerweile Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung bei Euch aufgenommen???

Hast Du eine Sozialrechtschutzversicherung privat oder über die Gewerkschaft?
Alterativ z. B. über VdK oder Sozialverband?

Hast Du Dich intern auf andere Stellen beworben? Wie ist da Dein Status?

UND SEHR WICHTIG: Du schreibst von Homeoffice. Da gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen Homeoffice -> mobilen Arbeiten sowie via Betriebsvereinbarung = Arbeitsvertrag mit Telearbeit.

https://www.arbeitszeit-klug-gestalten. ... omeoffice/

Homeoffice ist wegen Corona z. B. kein arbeitsvertraglicher Besitzstandard.

Diesbzgl. fehlen hier auch genaue Fakten von Dir.

Viele Grüße

Kaja

tosca
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Re: Versetzung innerhalb der Firma

Beitrag von tosca »

Hallo Thilo und Kaja,

wir sind ein kleines Unternehmen, bei dem es keine Schwerbehindertenvertretung gibt, also nicht explizit. Der Betriebsrat ist völlig überfordert, wird auch systematisch nicht informiert und agiert m.E. hilflos. Zum nächsten Gespräch werde ich ihn mitnehmen. Neue Stellen haben wir außer auf Sachbearbeiterebene oder auf für mich ungeeignete Stellen aktuell nicht.

Die Gleichstellung hatte ich bisher nicht beantragt, da im Juli Herr Engler von der DCCV meinte, die geht nicht durch und Thilo aus Erfahrung sagte, sie bringt nichts. Jetzt unter den neuen Bedingungen dachte ich auch, dass ich sie gleich beantrage.

Ein Verschlechterungsantrag hat auch wenig Aussichten auf Erfolg, da ich eigentlich nur Müdigkeit und lange Ausfallzeiten vorweisen kann. Die typischen Symptome wie Durchfall oder Bauchweh habe ich nur im Schub und auch nicht besonders ausgeprägt. Daher wollte ich warten bis zur nächsten Reha um mir dort dann helfen zu lassen.

Arbeits- und SozialRechtlich habe ich mich mittlerweile über eine Rechtsversicherung abgesichert, und ich bin Mitglied der DCCV.

Bin ich zu naiv? Soll ich die Anträge einfach stellen, egal was rauskommt, Hauptsache Schutz während der Bearbeitungszeit?

Danke, viele Grüße von Tosca

tosca
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Re: Versetzung innerhalb der Firma

Beitrag von tosca »

Achso und in meinem Arbeitsvertrag ist nur die Lohngruppe geregelt und dass ich für gleichwertige Tätigkeiten eingesetzt werden kann.

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