Arbeitsverhältnisses beendet?

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
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Sascha79
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Registriert: Mi 13. Jun 2018, 20:13

Arbeitsverhältnisses beendet?

Beitrag von Sascha79 »

hallo, vieleicht kann mir hier ja jemand helfen, ich werde in einigen Wochen „Ausgesteuert“, und muss ALG I beantragen. Ist mein Arbeitsverhältnis dann automatisch beendet? Oder kann ich, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr besteht, wieder auf meine Stelle hoffen?

…wo ich schon beim fragen bin, wie läuft es eigentlich normal mit den VML während des Krankengeldes (und danach)? Im Moment bezahle ich AG- und AN-anteil aus eigener Tasche. Ist das richtig so, oder müsste mein AG seinen Anteil Zahlen bis das Arbeitsverhältnis beendet ist?

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Thilo
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Beiträge: 1076
Registriert: Sa 22. Dez 2012, 21:17

Re: Arbeitsverhältnisses beendet?

Beitrag von Thilo »

Hallo Sascha,

ob dein Arbeitsverhältnis nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse endet, ergibt sich aus deinem Arbeitsvertrag bzw. dem Tarifvertrag. Sind hier keine Regelungen getroffen muss eine Kündigung bzw. Aufhebung des Vertrages erfolgen. Ein Arbeitsverhältnis endet in solchen Fällen nicht immer automatisch.

Da du die Pflichten aus deinem Arbeitsvertrag derzeit wegen weiterhin bestehender Krankheit nicht erfüllen kannst, wird dein Arbeitgeber kein Problem haben eine Kündigung rechtlich durchzusetzen.

Du solltest keinen Aufhebungsvertrag o.ä. unterschreiben.

Die vermögenswirksamen Leistungen wirst du aus eigener Tasche zahlen müssen.

Betriebsrat, Gewerkschaft und Fachanwälte können dich hier umfassend unter Berücksichtigung deiner Arbeitsvertragsdetails beraten.

Gruß Thilo

Kaja
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Registriert: Mo 5. Okt 2015, 13:39
Diagnose: MC

Re: Arbeitsverhältnisses beendet?

Beitrag von Kaja »

Hallo Sascha,

Thilo hat Dir schon sehr wertvolle Hinweise und Tipps gegeben.

Hast Du schon mal versucht eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen?

Diese kann bzw. wird primär erstmal befristet gegeben und dann hat man unter Umständen noch ein Anrecht auf einen Arbeitsplatz, weil das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist.

Bitte informiere Dich bei den entsprechenden Stellen wie von Thilo beschrieben.

Ich möchte noch zu den Tipps von Thilo Deine Krankenkasse hinzufügen und auch sehr wichtig kann sein zur Unterstützung Dein GdB. Ich hoffe Du hast bereits einen beantragt und mindestens 50 GdB, falls unter 50 - also ein GdB von 30 oder 40 solltest Du umgehend die sogn. "Gleichstellung" beantragen.

Viele Grüße

Kaja

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