Herunterstufung des GdB mit Pouchitis
Herunterstufung des GdB mit Pouchitis
Hallo liebe Foren-Gemeinde,
kurz zu mir:
- 33 Jahre, männlich
- 2016 Kolektomie nach schwerer CU, Stoma für ein Jahr
- 2017 Pouchanlage
- seitdem chronische Pouchitis
Während meiner CU und Stoma-Zeit hatte ich einen GdB von 70.
Nach der Pouchanlage bin ich herabgestuft worden auf GdB 50, soweit in Ordnung.
Nach zwei Jahren stand eine erneute Überprüfung an, ich sollte auf GdB 30 herabgestuft werden.
Da ich quasi seit der Pouch-Anlage eine chronische Pouchtis habe, die bislang nur mit dem Antibiotikum Metronidazol in den Griff zu bekommen ist, bin ich mit anwaltlicher Unterstützung dagegen vorgegangen.
Ohne weiteres Verfahren wurden mir nach dem Widerspruch erneut der GdB 50 zugesagt.
Nun sind wieder fast 2 Jahre um und ich habe erneut den Bescheid bekommen, dass ich wieder auf GdB 30 herab gestuft werden soll.
An meiner Situation hat sich nichts verändert. Das Antibiotikum kann ich jedoch nicht dauerhaft nehmen, da meine Leberwerte darunter in die Höhe schnellen.
Das Amt beruft sich darauf, dass ich ja mit dem Antibiotikum keine Probleme mehr hätte und daher GdB 30 angebracht wäre.
Ich möchte eigentlich wieder dagegen Widerspruch einlegen, weil ich ohne Antibiotikum mit ca. 15 Toilettengängen und blutigen Stuhlgängen leben muss und ich daher GdB 30 als zu niedrig erachte.
Wie seht ihr das? Sind GdB 30 in meiner Situation gerechtfertigt?
Viele Grüße,
Daniel
kurz zu mir:
- 33 Jahre, männlich
- 2016 Kolektomie nach schwerer CU, Stoma für ein Jahr
- 2017 Pouchanlage
- seitdem chronische Pouchitis
Während meiner CU und Stoma-Zeit hatte ich einen GdB von 70.
Nach der Pouchanlage bin ich herabgestuft worden auf GdB 50, soweit in Ordnung.
Nach zwei Jahren stand eine erneute Überprüfung an, ich sollte auf GdB 30 herabgestuft werden.
Da ich quasi seit der Pouch-Anlage eine chronische Pouchtis habe, die bislang nur mit dem Antibiotikum Metronidazol in den Griff zu bekommen ist, bin ich mit anwaltlicher Unterstützung dagegen vorgegangen.
Ohne weiteres Verfahren wurden mir nach dem Widerspruch erneut der GdB 50 zugesagt.
Nun sind wieder fast 2 Jahre um und ich habe erneut den Bescheid bekommen, dass ich wieder auf GdB 30 herab gestuft werden soll.
An meiner Situation hat sich nichts verändert. Das Antibiotikum kann ich jedoch nicht dauerhaft nehmen, da meine Leberwerte darunter in die Höhe schnellen.
Das Amt beruft sich darauf, dass ich ja mit dem Antibiotikum keine Probleme mehr hätte und daher GdB 30 angebracht wäre.
Ich möchte eigentlich wieder dagegen Widerspruch einlegen, weil ich ohne Antibiotikum mit ca. 15 Toilettengängen und blutigen Stuhlgängen leben muss und ich daher GdB 30 als zu niedrig erachte.
Wie seht ihr das? Sind GdB 30 in meiner Situation gerechtfertigt?
Viele Grüße,
Daniel
Re: Herunterstufung des GdB mit Pouchitis
Das ist so nicht zu beurteilen. Das Amt holt sich ja nicht umsonst ärztliche Gutachten ein bei solchen Sachen. Ich hatte aufgrund CU leider auch kein Glück hochgestuft zu werden. Kann man leider nichts gegen machen.
Re: Herunterstufung des GdB mit Pouchitis
Hallo Daniel,
gegen jede Entscheidung einer Behörde kann man "was machen". Ich rate dir wie folgt vorzugehen:
1. Schreibe der Behörde einen kurzen Brief in dem du dem Sachbearbeiter mitteilst, dass du in Kürze einen ärztlichen Nachweis vorlegst aus dem hervorgeht, dass sich an deinen schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen im alltägllichen Leben trotz Pouchanlage nichts zum Besseren geändert hat.
2. Suche dann deinen behandelnden Facharzt (!) auf und lass dir nach einem vertrauensvollen Gespräch in einem Attest die aktuelle gesundheitliche Situation (15 Toil.-Gänge, blutige Stuhlg., Problematik der medikamentösen Therapie, sonstige relevante Einschränkungen) bestätigen.
3. Dieses Attest reichst du dann in bezug auf dein vorheriges Schreiben bei der Behörde ein. Eine Kopie legst du zu deinen Unterlagen, damit Im Falle eines Widerspruchs damit gearbeitet werden kann.
Warte keinesfalls ab, bis die Behörde im Rahmen der Ermittlung einen Befundbericht von deinem Arzt anfordert. Werde selbst aktiv. So könnte der Erhalt deines GdB gelingen.
Viel Erfolg wünscht
Thilo
gegen jede Entscheidung einer Behörde kann man "was machen". Ich rate dir wie folgt vorzugehen:
1. Schreibe der Behörde einen kurzen Brief in dem du dem Sachbearbeiter mitteilst, dass du in Kürze einen ärztlichen Nachweis vorlegst aus dem hervorgeht, dass sich an deinen schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen im alltägllichen Leben trotz Pouchanlage nichts zum Besseren geändert hat.
2. Suche dann deinen behandelnden Facharzt (!) auf und lass dir nach einem vertrauensvollen Gespräch in einem Attest die aktuelle gesundheitliche Situation (15 Toil.-Gänge, blutige Stuhlg., Problematik der medikamentösen Therapie, sonstige relevante Einschränkungen) bestätigen.
3. Dieses Attest reichst du dann in bezug auf dein vorheriges Schreiben bei der Behörde ein. Eine Kopie legst du zu deinen Unterlagen, damit Im Falle eines Widerspruchs damit gearbeitet werden kann.
Warte keinesfalls ab, bis die Behörde im Rahmen der Ermittlung einen Befundbericht von deinem Arzt anfordert. Werde selbst aktiv. So könnte der Erhalt deines GdB gelingen.
Viel Erfolg wünscht
Thilo
Re: Herunterstufung des GdB mit Pouchitis
Hallo Daniel,
ich kann mich nur Thilo anschließen!
Werde sofort aktiv!
Dein Versorgungsamt will Dich versuchen über den Tisch zu ziehen. Frei nach dem Motto: Du nimmst Tabletten - alles toll, Dir geht es gut.
Es ist ein Versuch m. E. auf einen Dummen zu stoßen, der nicht um die Wirkung von Antibiotika weiß.
Dein Körper bildet bei einem solchen Vorgehen keine Resistenzen mehr und Du wirst weitere gesundheitliche Probleme bekommen. Dies wird eiskalt kalkuliert und Dir als Empfehlung gegeben, diese Arznei weiter zu nehmen!!!! Ein ABSOLUTES NO GO!!!
Hinzu kommen noch Deine schlechten Leberwerte, welcher Dein Gastro auch explizit beschreiben soll.
Unbedingt zeit- und fristgerecht Widerspruch einlegen. Dieser kann im ersten Schritt nur lauten:
Ich lege zeit- und fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein. Die genaue Begründung folgt in einem weiteren Schreiben.
Mfg Daniel
Viele Grüße
Kaja
ich kann mich nur Thilo anschließen!
Werde sofort aktiv!
Dein Versorgungsamt will Dich versuchen über den Tisch zu ziehen. Frei nach dem Motto: Du nimmst Tabletten - alles toll, Dir geht es gut.
Es ist ein Versuch m. E. auf einen Dummen zu stoßen, der nicht um die Wirkung von Antibiotika weiß.
Das ist in meinen Augen auch eine Fahrlässigkeit gegenüber eines Menschen mit dem Hinweis, nimmt Antibiotika -> es ist in meinen Augen sogar schon eine Körperverletzung.Danne86 hat geschrieben:Das Amt beruft sich darauf, dass ich ja mit dem Antibiotikum keine Probleme mehr hätte
Dein Körper bildet bei einem solchen Vorgehen keine Resistenzen mehr und Du wirst weitere gesundheitliche Probleme bekommen. Dies wird eiskalt kalkuliert und Dir als Empfehlung gegeben, diese Arznei weiter zu nehmen!!!! Ein ABSOLUTES NO GO!!!
Hinzu kommen noch Deine schlechten Leberwerte, welcher Dein Gastro auch explizit beschreiben soll.
Unbedingt zeit- und fristgerecht Widerspruch einlegen. Dieser kann im ersten Schritt nur lauten:
Ich lege zeit- und fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein. Die genaue Begründung folgt in einem weiteren Schreiben.
Mfg Daniel
Viele Grüße
Kaja
Re: Herunterstufung des GdB mit Pouchitis
Guten Morgen und danke für eure Antworten,
das ärgert mich auch so. Es wird einfach davon ausgegangen, dass ich das Antibiotikum dauerhaft nehme, dabei ist das Medikament gar nicht dafür ausgelegt.
Und wie ihr schon sagtet, die versuchen erstmal die Leute runterzudrücken. Der ein oder andere wird das schon ohne Gegenwehr akzeptieren.
Grüße,
Daniel
das ärgert mich auch so. Es wird einfach davon ausgegangen, dass ich das Antibiotikum dauerhaft nehme, dabei ist das Medikament gar nicht dafür ausgelegt.
Und wie ihr schon sagtet, die versuchen erstmal die Leute runterzudrücken. Der ein oder andere wird das schon ohne Gegenwehr akzeptieren.
Grüße,
Daniel
Re: Herunterstufung des GdB mit Pouchitis
Kaja, wie kommst du darauf, dass das Versorgungsamt Daniel über den Tisch ziehen will? Das Versorgungsamt entscheidet nach Aktenlage, was ich mir nicht einfach vorstelle. Wichtig ist, dass der behandelnde Arzt unterstützend wirkt und die Probleme des Patienten vollumfänglich darstellt.
Auch wenn ich mich in der Vergangenheit über mein Versorgungsamt, vor Ort, geärgert habe, so muss ich, jedoch eingestehen das mir immer wieder Zeit eingeräumt wurde um meine Einwände zu beweisen.
Sicherlich sind auch, vom Amt her, Quoten zu erfüllen, aber dieses per se schlecht machen finde ich weder gut noch nützlich für die Betroffenen.
Statt die Energie, in Unterstellungen zu stecken, sollte man sich darauf konzentrieren was man verändern kann.
Ein GdB 30-40 sagt aus, das eine mittelschwere Auswirkung (häufig rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, häufiger Durchfälle) bescheinigt wird. Ein GdB 50-60 setzt schwere Auswirkungen voraus (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle).
Fisteln, Stenosen, postoperative Folgezustände (z.B. Kurzdarmsyndrom, Stomakomplikationen), extraintestinale Manifestationen (z.B. Arthritiden), bei Kindern auch Wachstums- und Entwicklungsstörungen, sind bei CED zusätzlich zu bewerten.
Ich würde an Daniels Stelle, Thilo seinem Ratschlag folgen, da ich einen GdB 30 unter diesen Schilderungen auch als zu gering einschätze, und die Beweispflicht liegt halt jetzt bei ihm.
Eiskalt kalkuliert sind Unterstellungen/Vermutungen wie diese:
LG
Mondkalb
Auch wenn ich mich in der Vergangenheit über mein Versorgungsamt, vor Ort, geärgert habe, so muss ich, jedoch eingestehen das mir immer wieder Zeit eingeräumt wurde um meine Einwände zu beweisen.
Sicherlich sind auch, vom Amt her, Quoten zu erfüllen, aber dieses per se schlecht machen finde ich weder gut noch nützlich für die Betroffenen.
Statt die Energie, in Unterstellungen zu stecken, sollte man sich darauf konzentrieren was man verändern kann.
Ein GdB 30-40 sagt aus, das eine mittelschwere Auswirkung (häufig rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, häufiger Durchfälle) bescheinigt wird. Ein GdB 50-60 setzt schwere Auswirkungen voraus (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle).
Fisteln, Stenosen, postoperative Folgezustände (z.B. Kurzdarmsyndrom, Stomakomplikationen), extraintestinale Manifestationen (z.B. Arthritiden), bei Kindern auch Wachstums- und Entwicklungsstörungen, sind bei CED zusätzlich zu bewerten.
Ich würde an Daniels Stelle, Thilo seinem Ratschlag folgen, da ich einen GdB 30 unter diesen Schilderungen auch als zu gering einschätze, und die Beweispflicht liegt halt jetzt bei ihm.
Eiskalt kalkuliert sind Unterstellungen/Vermutungen wie diese:
, wie schon geschrieben nicht sehr hilfreich.Kaja hat geschrieben:Dein Körper bildet bei einem solchen Vorgehen keine Resistenzen mehr und Du wirst weitere gesundheitliche Probleme bekommen.
Auch mir sind Geschichten bekannt das ein Sachbearbeiter einen GdB 100 auf 80 herabgesetzt hat ohne eine Nachfrage beim schwerbehinderten Menschen, einfach wegen der vergangenen Zeit da muss es doch besser geworden sein. Diese Beispiele bringen aber nichts und haben auch mit dem Sachbearbeiter in Daniels Fall rein gar nicht zu tun und sind in diesem Moment unnütz, da es wieder nur eine Unterstellung ist!Kaja hat geschrieben:Dein Versorgungsamt will Dich versuchen über den Tisch zu ziehen.
LG
Mondkalb
“Wenn man nicht weiß, wo man hin will, kommt man meistens woanders raus!”
Re: Herunterstufung des GdB mit Pouchitis
Hallo Mondkalb,
du schreibst mir aus dem Herzen.
Kaja möchte bei seinen Einlassungen immer gleich mit dem dicken Hammer draufschlagen, die ganz große Keule rausholen, unterstellt, rät zum prozessieren, usw. Vermutlich spielen da große Entäuschungen mit Behörden aus der Vergangenheit eine Rolle. Darüber habe ich aber nicht zu befinden.
Einmal provokativ gesagt: Deutschland - ein Volk von Schwerbehinderten. Nahezu jeder 12. Einwohner verfügt über eine anerkannte Schwerbehinderung. Über diesen offensichtlich begehrenswerten Status ranken sich die unglaublichsten Gerüchte und Stammtischparolen. Bei Lichte betrachtet verpuffen die meisten dieser vermeintlichen Vorteile. Ich frage mich schon viele Jahre, warum dieser Status für viele Menschen so unendlich wichtig ist. Das ist aber ein anderes Thema.
Die feststellendene Behörde hat nun einmal auch die Aufgabe den Spreu vom Weizen zu trennen, bei Verbesserungen des Gesundheitszustandes Nachprüfungen vorzunehmen, etc.,pp. Wir als Leser eines Berichtes können zunächst nur von dem ausgehen, was ein Ratsuchender hier von sich preis gibt. Dies sind in aller Regel eigene subjektive Einschätzungen. Nicht alle Details werden genannt, gar verschwiegen.
Eine objektive Beurteilung kann die Behörde nach Sichtung aller ärztlichen Befunde vornehmen. Ich bin keineswegs blauäugig bzw. "amtsgläubig" und ich weiss ganz genau, dass oft versucht wird einen Antrag abzulehnen, einen geringeren GdB zu erteilen, etc. Manch einer begibt sich auf zermürbende "Kleinkriege" mit der Behörde. Würde die Behörde aber allzu großzügig entscheiden, würde sich die Schwerbehindertenzahl bestimmt verdoppeln. Aber: Jeder Antragsteller hat ein Recht auf eine objektive Prüfung seines Antrages und auf eine sachgerechte Einstufung und Entscheidung.
Es bleibt festzustellen: Gegen einen Bescheid kann man selbstverständlich Widerspruch einlegen. Auf eine geplante Nachprüfung kann man entsprechend reagieren. Seinen behandelnden Facharzt sollt man immer mit ins Boot holen und wer einem von ärztlicher Seite aus rät, einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung zu stellen, den wird man auch bei der Formulierung der Widerspruchbegründung "einspannen" dürfen.
Informationen, wie man eine Sache angeht sind wichtig und angebracht. Emotionale Rundumschläge und Verunsicherung fehl am Platz.
Ein schönes Wochenende wüncht dir
Thilo
du schreibst mir aus dem Herzen.
Kaja möchte bei seinen Einlassungen immer gleich mit dem dicken Hammer draufschlagen, die ganz große Keule rausholen, unterstellt, rät zum prozessieren, usw. Vermutlich spielen da große Entäuschungen mit Behörden aus der Vergangenheit eine Rolle. Darüber habe ich aber nicht zu befinden.
Einmal provokativ gesagt: Deutschland - ein Volk von Schwerbehinderten. Nahezu jeder 12. Einwohner verfügt über eine anerkannte Schwerbehinderung. Über diesen offensichtlich begehrenswerten Status ranken sich die unglaublichsten Gerüchte und Stammtischparolen. Bei Lichte betrachtet verpuffen die meisten dieser vermeintlichen Vorteile. Ich frage mich schon viele Jahre, warum dieser Status für viele Menschen so unendlich wichtig ist. Das ist aber ein anderes Thema.
Die feststellendene Behörde hat nun einmal auch die Aufgabe den Spreu vom Weizen zu trennen, bei Verbesserungen des Gesundheitszustandes Nachprüfungen vorzunehmen, etc.,pp. Wir als Leser eines Berichtes können zunächst nur von dem ausgehen, was ein Ratsuchender hier von sich preis gibt. Dies sind in aller Regel eigene subjektive Einschätzungen. Nicht alle Details werden genannt, gar verschwiegen.
Eine objektive Beurteilung kann die Behörde nach Sichtung aller ärztlichen Befunde vornehmen. Ich bin keineswegs blauäugig bzw. "amtsgläubig" und ich weiss ganz genau, dass oft versucht wird einen Antrag abzulehnen, einen geringeren GdB zu erteilen, etc. Manch einer begibt sich auf zermürbende "Kleinkriege" mit der Behörde. Würde die Behörde aber allzu großzügig entscheiden, würde sich die Schwerbehindertenzahl bestimmt verdoppeln. Aber: Jeder Antragsteller hat ein Recht auf eine objektive Prüfung seines Antrages und auf eine sachgerechte Einstufung und Entscheidung.
Es bleibt festzustellen: Gegen einen Bescheid kann man selbstverständlich Widerspruch einlegen. Auf eine geplante Nachprüfung kann man entsprechend reagieren. Seinen behandelnden Facharzt sollt man immer mit ins Boot holen und wer einem von ärztlicher Seite aus rät, einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung zu stellen, den wird man auch bei der Formulierung der Widerspruchbegründung "einspannen" dürfen.
Informationen, wie man eine Sache angeht sind wichtig und angebracht. Emotionale Rundumschläge und Verunsicherung fehl am Platz.
Ein schönes Wochenende wüncht dir
Thilo
Re: Herunterstufung des GdB mit Pouchitis
Hallo Mondkalb,
es ist ja nun von den ärztlichen Mitarbeitern vollumfänglich auszugehen, dass sie erkennen müssen, dass eine kontinuierliche Therapie mit Antibiotikum nicht funktioniert. Daraus ergibt sich, dass der MC oder CU keiner Besserung unterliegt!
Quoten beim VA sind mir und allen anderen Betroffenen doch gänzlich egal, denn es geht explizit um die behinderten Menschen!
Das stößt mir doch irgendwie auf, dass Du behinderte Menschen mit ihren Leiden irgendwelchen Quoten unterordnest.
Oh nein, NEGIEREN ist der Weg der Behörde, denn sonst hätten sehr viele nicht solche Probleme.
Leider konnte ich noch nichts finden. Daher ist es für mich eine Verschleierung in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Warum gibt es keine Transparenz und Fakten?
Auch weise ich noch mal explizit darauf hin, dass ich den Weg von Thilo auch zugestimmt habe. Ein Widerspruch muss erfolgen.
Viele Grüße
Kaja
es ist ja nun von den ärztlichen Mitarbeitern vollumfänglich auszugehen, dass sie erkennen müssen, dass eine kontinuierliche Therapie mit Antibiotikum nicht funktioniert. Daraus ergibt sich, dass der MC oder CU keiner Besserung unterliegt!
Quoten beim VA sind mir und allen anderen Betroffenen doch gänzlich egal, denn es geht explizit um die behinderten Menschen!
Das stößt mir doch irgendwie auf, dass Du behinderte Menschen mit ihren Leiden irgendwelchen Quoten unterordnest.
Hier zitierst Du die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Das ist mir zu einfach. Denn wer hat diese denn auf welcher Basis genau zusammen gestellt???Mondkalb hat geschrieben:Ein GdB 30-40 sagt aus, das eine mittelschwere Auswirkung (häufig rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, häufiger Durchfälle) bescheinigt wird. Ein GdB 50-60 setzt schwere Auswirkungen voraus (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle).
Oh nein, NEGIEREN ist der Weg der Behörde, denn sonst hätten sehr viele nicht solche Probleme.
Auch wieder ein Auszug. Bitte lege mal offen die Regularien dar, wie die zusätzliche Bewertung den GdB erhöht.Mondkalb hat geschrieben:Fisteln, Stenosen, postoperative Folgezustände (z.B. Kurzdarmsyndrom, Stomakomplikationen), extraintestinale Manifestationen (z.B. Arthritiden), bei Kindern auch Wachstums- und Entwicklungsstörungen, sind bei CED zusätzlich zu bewerten.
Leider konnte ich noch nichts finden. Daher ist es für mich eine Verschleierung in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Warum gibt es keine Transparenz und Fakten?
Auch weise ich noch mal explizit darauf hin, dass ich den Weg von Thilo auch zugestimmt habe. Ein Widerspruch muss erfolgen.
Viele Grüße
Kaja
Re: Herunterstufung des GdB mit Pouchitis
Kaja, es gibt die GdB-Tabelle und hinter der Tabelle stehen Diagnosen. Die Diagnosen werden aufgrund von Symptomen und aufgrund von Befunden/vorhandenen Schäden festgestellt. Punkt.
Jeder Arzt der diese Diagnosen bescheinigt, steht mit seinem Namen und seiner beruflichen Qualifikation dahinter und wird sich hüten die Unwahrheit zu bescheinigen.
jeder Arzt kann die Diagnosen nur stellen wenn es entsprechende Befunde gibt, die die Diagnosen nachweisen.
Ein Befunderstellung wird dann angestrebt, wenn der Patient Symptome schildert, die einen genauere Untersuchung erforderlich machen.
Der Befundung folgt die Diagnose und der Diagnose wird - falls erforderlich - eine Therapie folgen.
Wenn ein Patient keine ("ausreichenden")Symptome schildert, wird auch keine "schlimme und GdB-würdige" Diagnose gestellt.
Wenn ein Patient Symptome schildert, die aus Sicht des Arztes nicht ausreichend sind um eine Diagnose zu stellen und eine Therapie zu verordnen, geht man erstmal davon aus, dass es keine gravierende Krankheit gibt.
Da kann der Patient noch so sehr darunter leiden - keine Diagnose, keine Therapie - manchmal ist es eine Sache der Bewertung oder sogar der Glaubwürdigkeit.
Ein Patient bewertet seine Beschwerden ggfs. sehr viel höher, als ein Arzt - ggfs. ist der Krankheitswert aus Sicht des Arztes eben nicht ausreichend.
Das sind dann die "Fakten und Tatsachen", die Du einforderst Kaja. Nämlich Fakten, die keinen Krankheitswert ergeben!
Dann wird es letztlich auch keinen GdB geben. Oder nur einen niedrigeren als jemand sich "erträumt". (Ich finde allerdings Träume angenehmer, die ein GdB-freies Leben betreffen.)
Es gibt die Versorgungsmedizinischen Grundsätze, daran halten sich die Mitarbeiter des VA. Sie kennen sich mit den medizinischen Grundlagen nicht aus. Dafür gibt es wieder Ärzte, die diese beurteilen.
Kaja, wenn die "Jagd" nach einem GdB nicht erfolgreich war, sollte man das nicht als persönliche Kränkung bewerten, und schon gar nicht sollte man polemische Hetze betreiben.
Man hat entweder einen unzureichenden Antrag gestellt, oder die Fakten und der Krankheitswert reichen eben nicht aus. Ganz einfach.
Und hier Kaja
Gruß, Korona
Jeder Arzt der diese Diagnosen bescheinigt, steht mit seinem Namen und seiner beruflichen Qualifikation dahinter und wird sich hüten die Unwahrheit zu bescheinigen.
jeder Arzt kann die Diagnosen nur stellen wenn es entsprechende Befunde gibt, die die Diagnosen nachweisen.
Ein Befunderstellung wird dann angestrebt, wenn der Patient Symptome schildert, die einen genauere Untersuchung erforderlich machen.
Der Befundung folgt die Diagnose und der Diagnose wird - falls erforderlich - eine Therapie folgen.
Wenn ein Patient keine ("ausreichenden")Symptome schildert, wird auch keine "schlimme und GdB-würdige" Diagnose gestellt.
Wenn ein Patient Symptome schildert, die aus Sicht des Arztes nicht ausreichend sind um eine Diagnose zu stellen und eine Therapie zu verordnen, geht man erstmal davon aus, dass es keine gravierende Krankheit gibt.
Da kann der Patient noch so sehr darunter leiden - keine Diagnose, keine Therapie - manchmal ist es eine Sache der Bewertung oder sogar der Glaubwürdigkeit.
Ein Patient bewertet seine Beschwerden ggfs. sehr viel höher, als ein Arzt - ggfs. ist der Krankheitswert aus Sicht des Arztes eben nicht ausreichend.
Das sind dann die "Fakten und Tatsachen", die Du einforderst Kaja. Nämlich Fakten, die keinen Krankheitswert ergeben!
Dann wird es letztlich auch keinen GdB geben. Oder nur einen niedrigeren als jemand sich "erträumt". (Ich finde allerdings Träume angenehmer, die ein GdB-freies Leben betreffen.)
Es gibt die Versorgungsmedizinischen Grundsätze, daran halten sich die Mitarbeiter des VA. Sie kennen sich mit den medizinischen Grundlagen nicht aus. Dafür gibt es wieder Ärzte, die diese beurteilen.
Kaja, wenn die "Jagd" nach einem GdB nicht erfolgreich war, sollte man das nicht als persönliche Kränkung bewerten, und schon gar nicht sollte man polemische Hetze betreiben.
Man hat entweder einen unzureichenden Antrag gestellt, oder die Fakten und der Krankheitswert reichen eben nicht aus. Ganz einfach.
Und hier Kaja
hast Du wohl etwas vollkommen falsch verstanden. Lies mal lieber nach, bevor Du solche sinnfreien und falschen Dinge schreibst.Kaja hat geschrieben:
Dein Körper bildet bei einem solchen Vorgehen keine Resistenzen mehr und Du wirst weitere gesundheitliche Probleme bekommen.
Gruß, Korona
Re: Herunterstufung des GdB mit Pouchitis
Hallo Thilo,
genau so sehe ich das auch!
Informationen, wie man eine Sache angeht sind wichtig und angebracht. Emotionale Rundumschläge und Verunsicherung fehl am Platz.
Auch Dir wünsche ich ein schönes Wochenende
Mondkalb
genau so sehe ich das auch!
Informationen, wie man eine Sache angeht sind wichtig und angebracht. Emotionale Rundumschläge und Verunsicherung fehl am Platz.
Auch Dir wünsche ich ein schönes Wochenende
Mondkalb
“Wenn man nicht weiß, wo man hin will, kommt man meistens woanders raus!”