was Ärzte müssen und was sie tun, das muss sich in der Regel nicht unbedingt decken mit dem, was erforderlich wäre.
Schwerbehinderte Menschen ordne ich nirgends einer Quote unter. Ich setze es als gegeben voraus das nicht alle schwerbehinderte Menschen ihre Eigenschaft für ihren GdB unbefristet behalten können, da es vielen hoffentlich nach geraumer Zeit wieder besser geht, und sie unbeschwert ihrer Wege gehen können.
Beispiel 1: Hautkrebs, wird operiert, GdB 80 für 5 Jahre. Während diesem Zeitraum keine weiteren Auffälligkeiten. Warum sollte dieser GdB unantastbar sein und nicht gesenkt werden dürfen?
Beispiel 2: MS Erkrankung, GdB 50, wer sich mit solch einem Krankheitsverlauf beschäftigt weiß das eine Besserung nicht eintreten wird, hier ist ein GdB wichtig, da das Integrationsamt GdB gebunden Hilfe zum Erhalt des Arbeitsplatzes leistet.
Ich zitiere die versorgungsmedizinischen Grundsätze um zu verstehen, wie das VA bewertet, nur so kann ich eine Strategie festlegen und auf Erfolg oder Misserfolg abwägen.
Was die Bewertungskriterien angeht, solltest du hier fündig werden, warum und wie bewertet wird.
Ab Seite 103 im Teil A und Teil B
https://publi.lvr.de/publi/PDF/493-LVR_ ... s_2018.pdf
Rechtssprechung zum Gesamt-GdB:
https://www.anhaltspunkte.de/rspr/gesamt_gdb.htm
Dazu fällt mir etwas ein, was ich heute gelesen habe. Leben ist das, was geschieht, während wir dabei sind, zu verstehen, was geschieht.Kaja hat geschrieben:Leider konnte ich noch nichts finden. Daher ist es für mich eine Verschleierung in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Warum gibt es keine Transparenz und Fakten?
LG
Mondkalb