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Re: Antrag auf Behinderung mit CU

Verfasst: So 6. Okt 2019, 19:50
von Mondkalb
@ Kaja

Der Überprüfungszeitraum von 5 Jahren ist bei mir immer stets so gewesen! Alle 5 Jahre werde ich neu überprüft wg. der CED, dem Stottern und den Gelenkschmerzen.

LG
Mondkalb

Re: Antrag auf Behinderung mit CU

Verfasst: So 6. Okt 2019, 20:42
von Kaja
Hallo Mondkalb,

da kannst Du Dich ja glücklich schätzen gemäß Deines Bundeslandes und zuständigen Versorgungsamtes :D

5 Jahre - dies ist regulär die Bemessungsgrenze einer Tumorerkrankung (Krebs) mit Heilbewährung!!!
geierwally hat geschrieben:Der Überprüfungszeitraum von 5 Jahren ist bei mir immer stets so gewesen!
Mondkalb hat geschrieben:CED, dem Stottern und den Gelenkschmerzen.
Dein Stottern ist wahrscheinleinlich nicht Deiner CED zu zuordnen, aber die Gelenkbeschwerden.

In meinem Bundesland bzw. meinem zuständigen Versorgungsamt versucht dieses hohe Entzündungswerte aufgrund CED auf einmalige Entzündungen "Grippe" zurück zu führen!!!

Sie versuchen aufgrund BB - aha, ich hatte an dem Tag "Schnupfen", aber ich kann die Kausalkette faktisch belegen!!

Mein VA meint, mich alle 2 Jahre überprüfen zu müssen, nach dem Motto: das amputierte Bein müsste nun nachgewachsen sein.

Schätze Dich glücklich, dass man Dich auf 5 Jahre der Heilbewährung zu Tumorerkrankungen gelegt hat.

Viele Grüße

Kaja

Re: Antrag auf Behinderung mit CU

Verfasst: Mo 7. Okt 2019, 16:01
von Mondkalb
Hallo Kaja,

meine Ärztin ist 1991, als sie die Diagnose CED erstellte, davon ausgegangen das es einen Zusammenhang gibt in der Form von Stress, durch das Stottern, der die Erkrankung begünstigt.
Daher hat die CED dazu beigetragen das ich zum Del Ferrro Institut nach Amsterdam durfte und im Anschluss nach Bissendorf/Osnabrück kam.
War damals von der KK als Versuch gestartet worden, mir hat es sehr geholfen. Den Zusammenhang CED und Stottern habe ich aber somit, für mich, widerlegt.

Das Stottern wird entsprechend seiner wesentlichen Besserung mit einem GdB von 10 Bewertet, also nichts, was heute noch groß berücksichtigt wird.

Die Aussage: "Der Überprüfungszeitraum von 5 Jahren ist bei mir immer stets so gewesen!" stammt nicht von Geierwally sondern von mir!

LG
Mondkalb

Re: Antrag auf Behinderung mit CU

Verfasst: Di 22. Okt 2019, 08:19
von geierwally
Hallo,

ich hatte zwischenzeitlich meinen Termin bei meiner Gastro.

Das Humira schlägt an, CRP so gut, wie seit 20 Jahren nicht mehr (obwohl ich Gelenkschmerzen wie Sau habe), Calpro ebenfalls fast normal, US unauffällig, mein Befinden ist eigentlich echt prima. So bin ich ja auch sehr zufrieden.

Sie meinte, in meinem jetzigen Zustand kann ich was beantragen, bekomme vllt 20-30%. So schlimm wie es war, wären sicher 50% drin gewesen. Ich könne es jetzt ja trotzdem beantragen. Aber ich habe ja schon vorher fast an später gedacht, wenn es wieder schlimmer wird. Jetzt möchte ich die gute Zeit einfach genießen, die ich Jahre nicht hatte.

Trotzdem gehe ich in die Vorbereitungen über, da ja Krankheiten über 6 Monate bestehen sollen. Also lasse ich jetzt den Rest aktenkundig checken. Damit hab ich dann erstmal genug zu tun.

Und wenn es wieder schlechter wird, dann kann ich ja loslegen. Aber ich wünsche mir eine lange gute Zeit!

Danke nochmal für eure guten Ratschläge, ihr hattet ja dies auch so gesagt.

LG, geierwally