Antrag auf Behinderung mit CU

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
geierwally
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Re: Antrag auf Behinderung mit CU

Beitrag von geierwally »

Hallöchen,

ich habe das verstanden, daß es im Moment nicht gut wäre, einen Antrag zu stellen, weil es mir zu gut geht.
Aber ich möchte alles Nötige bereits auf den Weg bringen, also aktenkundige Facharzttermine, die meine Beschwerden und Probleme festhalten, damit ich wenn es akut ist, mit weniger Aufwand loslegen kann. Im Schub ging es mir zu schlecht, es wäre mir weder körperlich noch seelisch möglich gewesen dies zu stemmen. Deswegen hat sich das alles auch so verschleppt, es war mir einfach Wurstegal, ich konnte nur Tag für Tag existieren, mehr war nicht drin.

Danke für eure Ratschläge und Hinweise, jetzt weiß ich ungefähr was und wie ich das dann machen sollte!

LG, geierwally
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Mondkalb
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Re: Antrag auf Behinderung mit CU

Beitrag von Mondkalb »

Hallo Geierwally,

in einer gutachterlichen Stellungnahme stand Folgendes:

Der GdB setzt eine nicht nur vorübergehende und damit eine über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten sich erstreckende Gesundheitsstörung voraus.
Dementsprechend ist bei abklingenden Gesundheitsstörungen der Wert festzusetzen, der dem über sechs Monaten hinaus verbleibenden – oder voraussichtlich verbleibenden – Schaden entspricht. Schwankungen bei Gesundheitsstörungen bei längerem Leidensverlauf ist mit einem Durchschnittswert Rechnung zu tragen.

Vielleicht hilft dir das, um deine Möglichkeiten besser einschätzen zu können.

LG
Mondkalb
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geierwally
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Re: Antrag auf Behinderung mit CU

Beitrag von geierwally »

Danke, Mondkalb.

Ist schon witzig, diese Krankheit unterliegt ja Schwankungen, als ob man Hellseher sein könnte .

Da müssten ja viele Leute bei Verbesserung ihre schwer erkämpften Siege wieder abgeben, ob das viele tun? Egal, geht mich nichts an. Hauptsache Lebensqualität zurück :D

LG, geierwally
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Ariana
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Re: Antrag auf Behinderung mit CU

Beitrag von Ariana »

Es ist gar nicht so unüblich, dass ein GdB in regelmäßigen Abständen überprüft wird. Wird beispielsweise grundsätzlich gemacht, wenn man volljährig wird. Ich hab meinen GdB 100 gegen 60 eingetauscht und war im Prinzip froh drüber, weil ich insgesamt selbstständiger geworden bin.

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Mondkalb
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Re: Antrag auf Behinderung mit CU

Beitrag von Mondkalb »

Hallo Geierwally,

derzeit werde ich vom Amt wieder überprüft, letzte Koloskopie ergab keine Anzeichen einer Entzündung.
Diese Schwankungen, wie du schreibst, sind das Problem. :? Vor fünf Jahren derselbe Umstand, fast in Vollremision, da bin ich vor das Sozialgericht gezogen und konnte somit einen GdB von 50 mir erhalten.
Die Frage ist, ob sich der ganze Aufwand dafür lohnt. Fünf Tage Sonderurlaub, ein wenig Steuererstattung und das war es im Prinzip, den Kündigungsschutz mal außen vor gelassen.
Die Zeiten wo ich dann wieder vermehrt auf den Abort laufe, da habe ich nicht die Muße einen GdB zu beantragen. Hier steht die Verlaufskurve der Erkrankung, mit ihrem Auf und Ab, dem Bewertungssystem vom Amt entgegen. Ganz falsch sind deine Gedanken für mich nicht.

LG
Mondkalb
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geierwally
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Re: Antrag auf Behinderung mit CU

Beitrag von geierwally »

Wow, das ist ja echt krass. Da ist das Amt aber schnell, wo doch sonst alles ewig dauert.
Und ich finde das in so einem Fall von chronischen Erkrankungen echt schwachsinnig, sowas sollte einfacher zu regeln sein. Hier ist der bürokratische Aufwand im Verhältnis viel zu hoch.
Es ist schon richtig, daß ein Anspruch nachgewiesen sein sollte, aber bei einer CED ist das ja auch nicht offensichtlich sichtbar. Das tut mir echt leid für alle Betroffenenen, hier auch noch Steine in den Weg gelegt zu bekommen.
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Mondkalb
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Re: Antrag auf Behinderung mit CU

Beitrag von Mondkalb »

Hallo Geierwally,

der Rhythmus der Überprüfung von 5 Jahren ist nichts Außergewöhnliches, rein der Zufall mit dem Augenblick das der Nachweis einer Entzündung nicht gegeben ist, bringt mich in die Beweispflicht dem Amt gegenüber.
Führe eine Art Tagebuch, über meinen Verlauf, wo alles gut nachvollziehbar ist. Stuhlgänge, Stuhldrang, Medikamente, Zeitraum von Rektalbehandlungen, Gelenkschmerzen. Der Gutachter hat mich damals nicht groß untersucht, rein ein Gespräch hat es gegeben wo die Aufzeichnungen doch hilfreich sein können.


Echt krass war vor ein paar Jahren ein Rehaantrag. Kurz beschrieben: Antrag gestellt, abgelehnt. Widerspruch eingelegt, die Folge ein Gutachtertermin. Gutachter befürwortet, Reha abgelehnt. :shock:
Auf telefonische Nachfrage in Münster bekam ich die Vermutung geäußert, das der Gutachter die Reha wohl abgelehnt hätte. Die Sachbearbeiterin holte meine Akte und ich bekam die Aussage, der Gutachter hat der Rehamaßnahme zugestimmt, jedoch der medizinische Dienst im Hause hat die Rehamaßnahme abgelehnt.
Die Frage wofür ich zum Gutachter geschickt wurde geflissentlich überhört, erfolgte nur die Aufforderung, einen Widerspruch einzulegen um den ich jetzt nicht herum kommen würde.
Widerspruch eingelegt und zeitnah zu Reha gekommen. ;)

Der bürokratische Aufwand ist im Verhältnis wirklich viel zu hoch, auch hier gebe ich dir Recht!

LG
Mondkalb
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Re: Antrag auf Behinderung mit CU

Beitrag von Kaja »

Hallo Geierwally,

mit einer (meiner ersten Reha) hatte ich keine Probleme der Bewilligung. Dies ist auch kein Indiz
eines GdB´s.

Mir (uns) steht lt. DRV alle 2 Jahre eine Reha zu = Reha vor Rente.

Natürlich kann es sein, dass es bei Dir anders läuft, weil Du nicht berufstätig bist -> Reha vor Rente!

"der Rhythmus der Überprüfung von 5 Jahren ist nichts Außergewöhnliches" - dies bezieht sich primär auf Tumorerkrankungen (Krebs). Man nennt es nach Tumorentfernung (operativ) und oder mit Chemo und Strahlentherapie.

Hier bitte sehr vorsichtig sein und nicht Erkrankungen durcheinander bringen.

Ich kenne bislang keine CED-Erkrankung (Morbus Crohn oder Colitus Ulcerosa) gemäß der Heilbewährung mit 5 Jahren.

Meine Erfahrungen persönlich & von anderen ist immer: CED - befristet auf 2 Jahre mit Überprüfung.4

Wir habe keine Heilungsbewährung, wie bei Tumorerkrankungen wenn es gut läuft - aber wir sind chronisch krank, was keine Heilbewährung bedeutet. Unsere Erkrankung ist nicht steuerbar!!!

Es geht um Deine Einschränkungen 24/7 bzw. sieben Tage in der Woche und das an den 24 Stunden eines Tages.

Viele Grüße

Kaja

geierwally
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Re: Antrag auf Behinderung mit CU

Beitrag von geierwally »

Ich danke euch allen sehr für eure wertvollen Tips und Erfahrungen.

Gerade gestern sagte mir eine Freundin (Brustkrebs, Status auf Behinderung, Antrag auf Alg1 und Rente), ich solle das unbedingt machen, wenigstens den Behindertenausweis. Und die kennt ja meine Geschichte hier vor Ort.

Nun werde ich die Gastro ansprechen beim nächsten Termin, denn die ist aktuell meine beste Ärztin was die CU betrifft. Für den Rest muss ich wohl erst Akten haben. Dumm, daß es mir im Schub zu schlecht ging, irgendwo noch Termine gemacht zu haben und somit keine Nachweise. Auch meine Depression wurde wahrscheinlich nicht irgendwo festgehalten, da ich dies versuchte zu überspielen, bzw. keiner was merkte nach aussen. Man dachte halt, ich wäre mürrisch. Das bisschen Durchfall und Bauchweh... (!!!) sah keiner und sowas ist für gesunde Leute ja pipikram.

Shit happens, aber diesmal denke ich weiter. Obwohl ich mir von ganzem Herzen wünsche, dass der Zustand jetzt anhält. Eine ganze Weile lang.

Lg, geierwally
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Re: Antrag auf Behinderung mit CU

Beitrag von geierwally »

Sobald ich was erfahren habe von der Gastro, sage ich Bescheid. Vielleicht hilft es ja einem oder anderen weiter.

Und was ich noch sagen wollte, es ist mir momentan gar nicht wichtig mit den Prozenten sehr hoch eingestuft zu werden, der Status selbst ist mir persönlich wichtig. Wenn es schlimmer wird, dann ist es vllt einfacher mit der Einstufung, wenn vorher schon überhaupt was da ist an Fakten.

LG, geierwally
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