Schwerbehindertenausweis bei MC

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
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Patrick_SH
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Schwerbehindertenausweis bei MC

Beitrag von Patrick_SH »

Hallo,

mein Name ist Patrick, ich hab seit ca. 18J Morbus Crohn und habe einen langen Leidensweg hinter mir, mit diversen Operationen (inkl. Not OP, Bauchschnitt, etc.). Momentan bin ich nach 1 jähriger AU nun wieder in der Wiedereingliederungsphase.

Ich möchte nun einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen, aber ich weiß nicht genau wie man das am besten Anstellt und welchen GdB ich erwarten kann.

Und inwieweit es möglich ist einen GdB von min. 50 bei MC zu bekommen.

Vielen Dank im Voraus.
LG

glöckchen09
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Re: Schwerbehindertenausweis bei MC

Beitrag von glöckchen09 »

hey patrick,

ich habe den GdB letztes Jahr beantragt. dazu hab ich beim Versorgungsamt angerufen und eine nette Dame hat mir sämtliche Unterlagen zugeschickt. Du musst einen Bogen ausfüllen, Arztbriefe anhängen und wenn du magst ein Schreiben von nem Doc oder dir, dass deine Einschränkungen im Alltag beschreibt.

Der GdB wird beurteilt nach Einschränkung. Eine zurückliegende OP wird zb nicht beachtet. Weil erledigt und nicht ,,chronisch".
Der Ernährungszustand wird zb auch eingerechnet. Meiner ist normalgewichtig trotz aller Probleme, also Pech gehabt.
Welchen GdB du bekommst ist also schwer zu sagen anhand deiner knappen Ausführung. Du kannst mal über google schauen welcher GdB welche vorraussetzungen hat. gibts extra auf MC zugeschnitten Tabellen.
Solltest du mit dem GdB dann nicht einverstanden sein kannst du Widerspruch einlegen usw...
Aber das ist vorerst unwichtig.

Ich habe übrigens mit MC und Endometriose einen GdB von 30 erreicht...

Grüße, glöckchen09

Patrick_SH
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Re: Schwerbehindertenausweis bei MC

Beitrag von Patrick_SH »

Danke erstmal für Deine nette Antwort.

Zu den Operationen, also als ich meine Not OP hatte und bei mir ein Bauchschnitt gemacht wurde, mussten die Ärzte mir danach (mehrere OP´s folgten) ein Netz einsetzten, was zur Folge hat, dass ich keine schweren Lasten heben darf. Die OP ist zwar "Vergangenheit" aber ich habe ja sozusagen einen Handikap, was mich auch mein ganzes Leben begleiten wird.

Hatte schon 2x ein Stoma für etwa je 1 Jahr. Das bedeute habe nicht nur eine riesen Narbe von oben nach unten (mit Netz) sondern auch von links nach rechts (mittig, rechts). Zudem wurden mir das Colon entfernt und 2x ein kleines Stück vom Dünndarm. Also kann man ja von einem "Kurzdarm- Syndrom" sprechen oder?

Dazu kommt...

- Untergewicht
- Gelenk schmerzen (Wahrscheinlich die folge von jahrelanger Cortison Einnahme)
- erhöhte CRP/ calprotectin - Werte
- Allgemeine MC schmerzen (mittel Stark bis stark)
- Allgemeines Unwohlsein / fühle mich einfach schwach.
- Durchfälle ca. 6-8/ Tag

Übrigens nehme ich alle 6 Wochen Stelara

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neptun
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Re: Schwerbehindertenausweis bei MC

Beitrag von neptun »

Hallo Patrick,

eigentlich soll beim GdB eine Einschränkung im täglichen Leben in allen Lebensbereichen bewertet werden. Aber dies ist Theorie, denn es wird nach wie vor eher die Schwere der Erkrankung bewertet, wenn sie länger als ein halbes Jahr wehrt. So zumindest im Verfahren beim Versorgungsamt. Vor Gericht nach einer Klage mag es dann aber anders laufen und es werden die Auswirkungen mehr betrachtet.

Nun hast Du leider schon viel erleben müssen mit Deinem mc. Hast also eine auch dokumentierte besondere Schwere der Erkrankung. Dazu wären die Durchfälle, vielleicht auch nachts erheblich. Ebenso, wenn die Durchfälle imperativ erfolgen, also mit nur einer Vorwarnzeit im Sekundenbereich, wo man den Stuhl dann auch willentlich nicht halten kann. Bewertet werden auch der Kräfte- und Ernährungszustand, eine mögliche Anämie.

Hier mal die Tabelle aus der Anlage zu „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ :

Colitis ulcerosa, Crohn-Krankheit (Enteritis regionalis)

mit geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, selten Durchfälle) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 – 20
mit mittelschwerer Auswirkung (häufig rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufiger Durchfälle) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 – 40
mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 60
mit schwerster Auswirkung (häufig rezidivierende oder anhaltende schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, ausgeprägte Anämie) . . . . 70 – 80

Ob es für die Hernie noch eine Extrabewertungen gibt, weiß ich nicht.

Du siehst, es gibt für cu und mc nur eine Tabelle. Wobei jeweils auch nur eine Einschränkung gegeben sein muß in der jeweiligen Kategorie. Die aufgeführten Einschränkungen gelten also nicht kumulativ nach der Rechtssprechung.

Ein Kurzdarmsyndrom ist gegeben, wenn so viel vom Dünndarm fehlt, daß es zu speziellen Schwierigkeiten dann kommt bei der Ernährung, der Versorgung des Körpers mit Vitaminen und Salzen. Es handelt sich nicht um den Dickdarm und damit einer gesamten Länge des Darmes, die eventuell operativ entfernt wurde.

Wofür nun der GdB?
Vielleicht, um einen Arbeitsplatz behindertengerecht gestaltet zu bekommen.
Vielleicht, weil man einen Nachweis braucht, warum man in seinem Job jetzt nicht mehr alles machen kann.
Vielleicht, um eher in die Altersrente für Schwerbehinderte kommen zu können.
Vielleicht für den Freibetrag bei der Einkommenssteuererklärung.
Zur Sicherung eines Arbeitsplatzes durch Widerspruch des Integrationsamtes taugt er meist wohl nicht.
Um einen behindertengerechten Arbeitsplatz zu bekommen, taugt er vielleicht.
Ein weiterer Nachteilsausgleich ist wohl eher unerheblich.

Du solltest es einfach versuchen. Es schadet nicht, kann also nur positiv enden. Wobei man sich klar sein muß, die Behörden lehnen gerne ab, und dann ist der Weg des Widerspruches, später der Klage, sogar der Berufung gegeben.

LG Neptun

Patrick_SH
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Re: Schwerbehindertenausweis bei MC

Beitrag von Patrick_SH »

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Ich werde es so vorgehen, dass ich es nächste Woche erstmal alles mit meinem Doc bespreche und dann werde ich den Antrag ausfüllen und einreichen und sehen was passiert. Wenn das Ergebnis von dem GdB mir zu gering erscheint, dann werde ich natürlich Widerspruch einlegen. Als Mitglied bekommt man ja bestimmt gute Juristische Unterstützung dabei.

Gruß
Patrick

Beate123
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Re: Schwerbehindertenausweis bei MC

Beitrag von Beate123 »

Die Angaben haben mir jetzt auch geholfen, danke

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neptun
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Re: Schwerbehindertenausweis bei MC

Beitrag von neptun »

Hallo Beate,

das freut mich.
Kennst Du auch meinen Erfahrungsbericht zu meinem Verfahren?
https://www.dccv.de/fileadmin/public/be ... el_gdb.pdf

Ist zwar lange her, aber nur zu einem kleinen Teil nicht mehr zutreffend.

LG Neptun

Beate123
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Re: Schwerbehindertenausweis bei MC

Beitrag von Beate123 »

Hallo Michael, ich werde deinen Bericht heute Nacht auf der Arbeit lesen

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