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Prämie freiwillige Krankenversicherung?

Verfasst: Do 18. Apr 2019, 20:05
von nando
Hallo zusammen,

Ich erhalte eine volle Erwerbsminderungsrente von Brutto 176€, da ich im okt. 2018 einen Mini Job max. 450€ angenormen habe, bin ich rückwirkend nicht mehr in der Familienversicherung meines Mannes versichert. Nun soll ich über 900€ Nachzahlung und im Monat 194 € als freiwillig Versicherte DAK bezahlen. Die haben doch ein Sockenschuss! Ich finde das ein absolute Frechheit Vorallem die Höhe des Betrages.

Muss hinzusagen, dass ich 2007 von der Schweiz nach Deutschland kam und ich die Versicherungszeiten ab Geburt bis 1996 und von 2003 - 2007 der Krankenkasse nicht nachweisen kann, da die gesetzliche Aufbewahrungspflicht nur 10 Jahre beträgt und meine Daten alle gelöscht sind.

Kennt sich jemand damit aus? Habe nun Fristverlängerung Wiederspruch bei der DAK angefordert, da ich beim VDK erst im Juni einen Termin habe. Es läuft aber wahrscheinlich darauf hinaus, dass ich den Mini Job kündige. Hinzu kommt noch , dass ich mit der Schweiz vor Gericht gehe, da die keine Invalidenrente bezahlen wollen. Deshalb habe ich überhaupt den Job angenommen und es ist für mich stressfrei.
Gruss
Nathalie

Re: Prämie freiwillige Krankenversicherung?

Verfasst: Sa 20. Apr 2019, 11:01
von Thilo
Hallo Nathalie,

ich denke nicht, dass "die" einen "Sockenschuss" haben. Die handeln eher nach der gültigen Rechtslage und haben, je nach Konstellation, keinen Ermessensspielraum.

Erwerbsminderungsrenterinnen und -rentner sind gut beraten, wenn sie sich vor Aufnahme einer Tätigkeit umfassend über die Folgen beraten lassen. Krankenkassen und Beratungsstellen der Rentenversicherung geben hier die erforderlichen Auskünfte. Gerade weil man immer die individuelle Situation berücksichtigen muss, gibt es hier keine allgemeingültige Beurteilung.

Auch Verdienste im Aushilfsjob können zu einer teilweisen Rückzahlung der Rente führen und Krankenversicherungen erheben zum Teil Mindestbeiträge, ohne Berücksichtigung der Verdiensthöhe. Ohne eine vorherige Beratung hast du offensichtlich gültige Rechtsvorschriften nicht beachtet und musst nun die Folgen tragen. Das ist sehr ärgerlich für dich, aber im Nachhinein wohl nicht mehr korrigierbar.

Rentnerinnen und -rentner empfehle ich außerdem, die Ausführungen zu möglichen Hinzuverdiensten im Rentenbescheid gründlich zu lesen und zu beachten.

Ein schönes Osterfest wünscht dir

Thilo

Re: Prämie freiwillige Krankenversicherung?

Verfasst: Do 25. Apr 2019, 17:02
von nando
Hallo Thilo,

Vielen Dank für Deine Antwort. Ja ich muss wohl in den sauren Apfel beissen.

Was ich jedoch nicht begreife ist, dass die DAK von einem Einkommen als Bemessungsgrundlage in Höhe von 1038,33€ ausgehen, denn ich habe eine Erwerbsminderungsrente von 176,55 € und die 450€ Mini job.

Kannst du mir das erklären, damit ich im Wiederspruch darauf eingehen kann.

Danke
Nathalie

Re: Prämie freiwillige Krankenversicherung?

Verfasst: Do 25. Apr 2019, 17:55
von Kaja
Hallo Nathalie,

frage doch die Versicherung mal schriftl. an, wie sich Dein Einkommen als Bemessungsgrundlage in Höhe von 1038,33€ errechnet.

Dies muss Dir die DAK aufschlüsseln.

Somit hast Du dann auch eine Kontrolle ob dies korrekt oder auch nicht korrekt ist.

Viele Grüße

Kaja

Re: Prämie freiwillige Krankenversicherung?

Verfasst: Fr 26. Apr 2019, 07:32
von Mondkalb
Hallo Nathalie,

ich informiere mich seit längerem über dieses Thema und musste feststellen, dass es doch einige Fallstricke zu beachten gibt.

Gibt es Einkom­mens­grenzen für die Fami­li­en­ver­si­che­rung?

Ja, wenn Ihr Familienmitglied im Jahr 2019 insgesamt regelmäßig mehr Einkommen hat als monatlich 445 Euro oder - bei geringfügig Beschäftigten - mehr als 450 Euro im Monat, ist keine Familienversicherung möglich.

Was zählt zum Gesamteinkommen?

Dazu gehören unter anderem:

Bruttoentgelt aus einer Beschäftigung (inklusive der zu erwartenden Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld),
Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit,
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
Einnahmen aus Kapitalvermögen (zum Beispiel auch Zinserträge aus einmalig gezahlten Leistungen wie Abfindungen und Lebensversicherungen),
Renten, auch Hinterbliebenenrenten und ausländische Renten,
steuerpflichtige Unterhaltszahlungen.
Nicht dazu zählen Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.

Meine KK erklärte mir Anfang des Jahres:

Wenn das Einkommen bei über 415 € (Stand:2019 445 €) passiv oder über 450 € mit einem Minijob fällt, wird von den KK so getan als wäre dein Mindesteinkommen bei den 1.038,33 € im Monat. Hier berägt der Eigenbeitrag dann mindestens 145,37 € vom Einkommen für die KK + Zusatzbeitrag und 31,67 € für die Pflegekasse.
(Gesamt zu Zahlen sind also 177,04 € + Zusatzbeitrag als Mindestbeitrag).

Wieso bei dir ein Eigenbeitrag von 194 € anfällt musst du mit deiner Krankenkasse abklären.

LG

Mondkalb