Was würdet ihr tun? Hat das vielleicht schon mal jemand gehabt?Sehr geehrter Herr ...,
Eine abschließende Beurteilung Ihrer Berufsunfähigkeit können wir noch nicht vornehmen. Derzeit dauert die Behandlung noch an und ein Antrag auf Rehabilitation wurde gestellt.
Wir sind bereit ihnen im Rahmen einer einzelvertraglichen Vereinbarung für den Zeitraum vom 01.08.2018 bis zum 31.07.2019 einen Betrag in Höhe von XXXXX EUR zu zahlen. Dieser Betrag beinhaltet die Rente und die Beitragserstattung für diesen Zeitraum. Da wir die Zahlung teilweise in die Zukunft erbringen, ist der Betrag abgezinst.
Eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit im Sinne derVersicherungsbedingungen ist damit nicht verbunden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht abgegolten ist. Weitere Ansprüche können von Ihnen nach dem 01.08.2019 geltend gemacht werden.
Ihr Vorteil dabei ist, dass wir auf die Vorlage weiterer Unterlagen (z.B. Einholen eines medizinischen Gutachtens) verzichten und Sie bereits heute finanziell unterstützen. Sofern sich eine gesundheitliche Besserung einstellen sollte oder Sie eine berufliche Tätigkeit vor Ablauf der Vereinbarung aufnehmen, verzichten wir auf die Rückforderung von gezahlten Beträgen.
Eine solche Vereinbarung kann für Sie auch mit Nachteilen verbunden sein. Von einer bedingungsgemäßen Leistungsanerkennung kann sich der Versicherer und lösen, wenn er nachweist, dass eine Berufsunfähigkeit wieder entfallen ist. Diese Beweislast des Versicherers entfällt bei dieser außervertraglichen Regelung (Beweislastumkehr). Vielmehr müssen dann Sie belegen, dass über den Ablauf der Vereinbarung hinaus eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Sollten Sie mit dieser Vereinbarung einverstanden sein, reichen Sie bitte die beigefügte einzelvertragliche Vereinbarung unterschrieben zurück. Andernfalls melden Sie sich bitte kurzfristig, damit wir Ihren Leistungsanspruch weiter prüfen können.
LG Sascha