Novelle der Versorgungsmedizin - betrifft Behinderte

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
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pro
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Novelle der Versorgungsmedizin - betrifft Behinderte

Beitrag von pro »

Aus einer anderen Selbsthilfegruppe habe ich folgende Informationen erhalten, die ich hier auf die Schnelle noch nicht entdeckt habe. Ggfl. sollte das hier auch aufgegriffen und thematisiert werden, evtl. von der Sozialrecht Arbeitsgruppe. Da andere Organisationen bereits Stellungnahmen publiziert haben frage ich mich, ob der DCCV auch Stellung beziehen sollte.

Es geht um die "sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung", die uns als Träger eines Schwerbehindertenausweises ggf. auch betreffen könnte.
Hier der Entwurf: https://www.file-up.org/uq63t9pb9fip

Es gibt eine Petition gegen die geplanten Änderungen: https://www.change.org/p/bundesminister ... ng-stoppen

Ich persönlich habe jetzt noch nicht alles gelesen und bin mit meiner Meinungsbildung noch nicht am Ende. Allgemein denke ich aber: Bei allem Verständnis zur Sparsamkeit halte ich es für falsch in Zeiten großer Steuerüberschüsse ausgerechnet den Schwächsten der Gesellschaft etwas wegzunehmen. Insofern hoffe ich auch auf die Solidarität Nichtbehinderter bzw. solcher denen die Behinderung noch in Aussicht steht sowie Angehörigen. Es kann sich jeder selbst überlegen die Petiton zu unterzeichnen.

Den folgenden Text sowie alle verlinkten Dokumente habe ich aus der Mail der anderen Selbsthilfegruppe.
Die Bundesregierung möchte die Versorgungsmedizinverordnung ändern. Für Menschen mit Schwerbehinderung drohen gravierende Verschlechterungen im Feststellungsverfahren. Die Nachteilsausgleiche, die Menschen mit Behinderungen bis jetzt erhalten, sollen gestrichen werden. Bei wem schon eine Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt wurde, auch mit Nachteilsausgleichen, muss damit rechnen, dass diese beschnitten wird. Das Ziel ist klar: Weniger Menschen mit festgestellter Schwerbehinderteneigenschaft bedeuten weniger Kosten für Teilhabe.

In der Kritik stehen insbesondere:

- die vielfach niedrigere Ansetzung des Grades der Behinderung (GdB) als derzeit für Funktionseinschränkungen mit der Begründung des medizinischen Fortschritts, des Abbaus von Mobilitätsbarrieren, einer moderneren Hilfsmittelversorgung und von verbesserten Behandlungsmöglichkeiten.

- die Festsetzung der Teilhabebeeinträchtigung unter Berücksichtigung von Hilfsmitteln und Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens.

- die Zugrundelegung eines „bestmöglichen Behandlungsergebnisses“

- die Abschaffung der regelmäßigen Anhörung und Neuprüfung nach Ablauf der Heilungsbewährung.

- die geplante Befristung von Bescheiden und die Einführung von Altersstufen.

- die nur ausnahmsweise Berücksichtigung von GdB 20 bei der Bildung des Gesamt-GdB.

- zu erwartende generell niedrigere GdB-Bewertungen mit der Folge, dass auch Nachteilsausgleiche versagt werden.

- dass für die Vergabe der Merkzeichen ausschließlich der Grad der Behinderung für die eigentliche Funktionsstörung relevant ist.

- dass es durch die 6. ÄndVO zur Überprüfung von bestandskräftigen Bescheiden kommen und ein festgestellter GdB herabgesetzt sowie ein zuerkanntes Merkzeichen entzogen werden kann.


Deshalb gibt es eine Petition (von Claudia Oswald-Timmler – Kreisbehindertenbeauftragte Landratsamt Göppingen), die von vielen unterschrieben werden soll. Bundesweit müssen 50.000 Unterschriften für eine Petition gesammelt werden.

Bitte informiert euch und macht euch selbst ein Bild ob ihr euch beteiligen wollt.
Anhang:
Petition im Wortlaut [PDF]: https://www.file-up.org/utw4ylo2t8rk
Stellungsnahme des Bundesverbandes der evangelischen Behindertenhilfe [PDF]: https://www.file-up.org/cqszmccs3cf2
Stellungnahme des Solzialverbandes Deutschlands [PDF]: https://www.file-up.org/azsh60a8tazt
Position des Deutschen Behindertenrates [PDF]: https://www.file-up.org/6q4l7p0109t5

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