Antrag auf Erwerbsminderungsrente

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neptun
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Registriert: Do 20. Dez 2012, 19:58

Re: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Beitrag von neptun »

Hallo Leinelchi

Zu Thilos gutem Beitrag möchte ich noch ergänzen, wer wirklich nur noch auf Kosten seiner Gesundheit arbeitet oder es auch gar nicht mehr kann nach eigener Einschätzung, es wird im letzteren Fall ja meist durch eine langwährende AU des behandelnden Arztes mitgetragen.

Was aber in einer Krankenakte meist nicht notiert wird vom Arzt, das sind die Einschränkungen im täglichen Leben und eben auch nicht im konkreten Arbeitsleben. Somit ergibt sich eine einzelne Krankschreibung wahrscheinlich direkt aus Untersuchungsbefunden und einem Gespräch.

Somit sind für ein Rentenverfahren meist einige wichtige Voraussetzungen nicht gegeben.
Der Arzt ist kein Sozialmediziner, kann sich also nicht konkret zu den Voraussetzungen im Erwerbsleben äußern und er wird es auch nicht tun. Das aber ist Aufgabe der Gutachter, die im Verfahren durch die DRV oder später vor Gericht bemüht werden. Denn da geht es dann auch um eine Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Es ist also eine Prognose auch in die Zukunft, denn nur wenn man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in seiner Erwerbstätigkeit eingeschränkt ist, siehe die mögliche Stundenzahl, dann kann sich eine Anerkennung daraus ergeben.

Sicher ist ein EM-Rentenverfahren immer sehr aufregend und nervenaufreibend, denn es geht um die zukünftige finanzielle Existenz.
Bringt man sich selbst wenig oder gar nicht ein, es mag etwas ruhiger zugehen. Und manche/mancher hat sogar auch seinen Antrag im Verfahren nach Ablehnung zurückgezogen. Womit dann die Dringlichkeit Fragestellung würde. Ist es aber dringlich, solch Verhalten wird wohl kaum an den Tag gelegt werden. Man fiebert also mit, und dies kann über Monate, sogar Jahre gehen.

Kommt das Verfahren dann vor Gericht, so wird der Arzt sicher noch mal aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben und es wird ein gerichtsbekannter Gutachter eingeschaltet.

Ein Arzt kann nun zum Krankheitsverlauf schreiben, eventuell noch über die (wechselnde) Medikation, die Schwere von Entzündungsschüben, oder zu einem chronisch aktiven Verlauf und dann auch die möglichen vorangegangenen AU-Zeiten dokumentieren.

Sicher wichtig für das Gericht. Aber wie ist es mit den Auswirkungen konkret in diesem Fall?

Was meist fehlt, aber gerade bei den CED argumentativ schwer wiegt in den Auswirkungen, nämlich z.B. das Stuhlverhalten, das ist schwer bis gar nicht überprüfbar. Im Gegensatz zu anderen Erkrankungen, die sich objektiv durch Apparatemedizin bewerten lassen, gelten diese Einschränkungen eher als subjektiv. Dafür braucht es Unterlagen. Will das Gericht Recht sprechen, so muß es eine nachvollziehbare Geschichte sein. Sie muß glaubhaft sein.

Was sich in einem langen Verfahren allein zeitlich aufgrund dieser Tatsache ergeben kann, weil dann auch der Fokus des Arztes anders liegt.

Da ist es dann gut, wenn sich vor Monaten/Jahren schon aus den persönlichen Schilderungen zur Einschätzung der Situation aufgrund der Entzündungsaktivität und der Einschränkungen im bisherigen Arbeitsleben auch im zeitlichen Verlauf Erkenntnisse ziehen lassen.

Wenn dann das Gericht einen Gutachter zu Rate zieht, so muß dieser letztlich der Überzeugung sein, all die Befunde, die Schilderungen entsprechen den Tatsachen. Nur dann wird er seine Empfehlung abgeben, ansonsten eine negative Darstellung.

Und letztlich müssen dann die Richter überzeugt sein, wenn sie urteilen.

Du kannst noch mal in diesem Thread lesen, was ich samson zur aufgehobenen Wegefähigkeit und den Katalogfällen des Großen Senates des BSG einstellte, nach denen dies ein absolutes Erwerbshindernis darstellt. Wird die aufgehobene Wegefähigkeit bejaht, es gibt unbedingt die volle EM-Rente. Eine Überprüfung der Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entfällt dann.

https://forum.dccv.de/viewtopic.php?f=1 ... 297#p39297

LG Neptun

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