Beantragung Hilfsmittel was steht mir zu

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
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Mama3
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Beantragung Hilfsmittel was steht mir zu

Beitrag von Mama3 »

Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage.
Was für Hilfsmittel stehen mir zu bei CU ? z.B.Handschuhe oder Desinfektionsmittel.
Wie sieht das mit der Mitgliedschaft im DCCV aus ....habe ich da auch rechtlichen Beistand wenn ich schon Anträge gestellt habe und nun auf Antwort warte. Wie z.B. habe ich einen Antarg auf den GdB gestellt.

Danke , ich freu mich über jede Antwort
LG

Kaja
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Beiträge: 954
Registriert: Mo 5. Okt 2015, 13:39
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Re: Beantragung Hilfsmittel was steht mir zu

Beitrag von Kaja »

Hallo Mama,

jetzt muss ich mal fragen, wofür man bei CU Handschuhe und Desinfektionsmittel benötigt?

Grundsätzlich wird ein RA ab dem Widerspruchverfahren wenn es dann in die Klage geht aktiv.

Demnach musst Du erstmal auf die Post vom VA warten.

Wie viele Zeit ist bereits seit der Antragstellung vergangen?

Viele Grüße

Kaja

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neptun
Inventar - wird täglich mit abgestaubt
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Re: Beantragung Hilfsmittel was steht mir zu

Beitrag von neptun »

Hi,

warum liest Du nicht mal auf der Seite der DCCV?

https://www.dccv.de/die-dccv/was-wir-tu ... htsschutz/

Im letzten Absatz wird Deine Frage wohl beantwortet.

LG Neptun

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Thilo
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Registriert: Sa 22. Dez 2012, 21:17

Re: Beantragung Hilfsmittel was steht mir zu

Beitrag von Thilo »

Hallo Mama3,

hier ein Verzeichnis, welche Hilfsmittel von den Krankenkassen bezahlt werden können:

https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband. ... put.action

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Gummi-Handschuhe, Desinfektionsmittel, etc.)
werden nach Feststellung eines Pflegegrades von der Pflegekasse in Höhe von bis zu
40 € monatlich übernommen.

Der Sozialrechtsschutz der DCCV bietet dir bei bestimmten Voraussetzungen Hilfe. Die
Modalitäten solltest du am besten bei den Mitarbeitern der Geschäftstelle in Berlin erfragen.

Weder für die Bereitstellung von Hilfsmitteln noch für die Einstufung in eine Pflegestufe
ist das Vorliegen einer Schwerbehinderung zwingend erforderlich.

Gruß

Thilo

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