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Widerspruch Schwerbehinderung

Verfasst: Mo 12. Feb 2018, 08:45
von LisaH
Guten Morgen zusammen :)

Ich habe letztes Jahr endlich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, vor ein, zwei Wochen kam der Bescheid, dass ich einen GdB von 40 habe. Widerspruch ist eingelegt (auf der DCCV-Seite ist ja beschrieben, wie man genau vorgehen sollte), nach Akteneinsicht begründe ich diesen. Dazu meine Frage: Begründet man wieder auf "persönlicher" Ebene oder legt man besser ein Schreiben seiner HÄ bspw. vor oder beides?

Da meine HÄ neu ist, wurde sie damals beim Antrag nich involviert, sie setzt sich aber auf jeden Fall dafür ein, dass ich auf GdB 50 komme. Genug zeugs neben meiner Colitis habe ich auf jeden Fall :lol: Davon ab sind Fehler in meinen Diagnosen, keine Ahnung, wie man das geschafft hat. Und meine Gelenkschmerzen bspw. wurden gar nicht berücksichtig. Vermutlich deswegen, weil sie (noch) nicht ärztlich bestätigt wurden?

LG
LisaH

Re: Widerspruch Schwerbehinderung

Verfasst: Di 13. Feb 2018, 18:09
von Thilo
Hallo Lisa,

die Behörde hat aufgrund der ihr vorliegenden Diagnosen/Befunde eine Entscheidung getroffen mit der du nicht einverstanden bist.

Aufgrund welcher Unterlagen hat die Behörde die jetzige Entscheidung getroffen? Die Behörde kann bei der Feststellung des GdB nur
Erkrankungen berücksichtigen, die ihr auch bekannt sind. Nun gilt es, im Widerspruchsverfahren deutlich aufzuzeigen, dass die
Entscheidung unrichtig bzw. fehlerhaft war.

Nach Akteneinsicht wirst du erkennen, ob die jetzige Entscheidung auf eine der Höhe nach unrichtigen Zuerkennung des GdB liegt,
oder ob bspw. relevante Nebenerkrankungen nicht berücksichtigt wurden. Demzufolge müssen in der zu fertigenden Widersprüchsbegündung
jetzt alle Fakten auf den Tisch. Das geschieht am besten mit ausführlichen Attesten deiner behandelnden Ärzte. Facharztatteste sind Hausarztattesten
vorzuziehen. Überaus hilfreich ist es, wenn neben den Diagnosen auch auf bestehende Begleiterkrankungen sowie die Auswirkungen der
Erkrankung(en) im alltäglichen Leben bezug genommen wird.

Nach meiner Erfahrung werden eigene persönliche Aufzeichungen und Beschreibungen als subjektive Betrachtung abgetan und finden
wenig bis gar keine Berücksichtigung im Feststellungsverfahren.

Viel Erfolg in deinem Verfahren wünscht

Thilo

Re: Widerspruch Schwerbehinderung

Verfasst: Do 15. Feb 2018, 08:44
von LisaH
Guten Morgen Thilo,

Super, danke für die Info! Sobald eine Antwort von denen kommt, setze ich mich ran, die Sachen von meinen Ärzten bestätigen zu lassen. Meine HÄ ist auch eine Internisten, ich hoffe, ihr Wort reicht neben dem vom Gastro aus. Zwecks Gelenken habe ich zwar in 4 Wochen einen Termin bei einem Rheumatologen, aber wer weiß, ob das schnell genug für den Widerspruch ist. Aber mal sehen :) Insgesamt gesehen bin ich da recht zuversichtlich.

Viele Grüße
LisaH