Hi Dccv Experten,ich habe eine Frage was wird bei einer teilweiser EU Rente auf Hartz 4 Leistungen angerechnet.
Mein Fall :
858€ Hartz 4
200€ Einnahmen als Übungsleiter
15€ Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit
128€ Einnahmen aus privater BU Versicherung
600€ Einnahmen aus teilweiser EU Rente(Brutto)
.Was hätte ich unter dem Strich an monatlichem Einkommen zu erwarten?
Eu Rente Antrag wird zum 1.2.2018 bei DRV Bund gestellt.Wird die EU Rente dann 6 monate rückwirkend gewährt?Was passiert mit den alten Hartz 4 einkassiert rückwirkend???
Für eine Antwort wäre ich dankbar
mfg Hutsch2012
teilweise EM Rente und Hartz 4 Aufstocker
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Re: teilweise EM Rente und Hartz 4 Aufstocker
Hallo Hutsch,
die richtigen Ansprechpartner sind Rentenberater oder die DRV.
Seitens der DRV und dem AA hast Du wahrscheinlich auch Bescheide erhalten nehme ich ganz stark an.
Viele Grüße
Kaja
die richtigen Ansprechpartner sind Rentenberater oder die DRV.
Seitens der DRV und dem AA hast Du wahrscheinlich auch Bescheide erhalten nehme ich ganz stark an.
Viele Grüße
Kaja
Re: teilweise EM Rente und Hartz 4 Aufstocker
Hallo Hutsch,
ich rate dir auch, verbindliche Auskünfte bei Jobcenter, Arbeitsamt und/oder bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung einzuholen.
Dir ist nicht geholfen, wenn du dich ggf. auf unrichtige oder unvollständige Einschätzungen verlässt. Man muss bei verbindlichen Auskünften
immer die speziellen Besonderheiten des Einzelfalles vor Augen haben.
Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit kann auch zur Folge haben, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht besteht. Wenn du
gesundheitsbedingt auf nicht absehbare Zeit täglich nur weniger als drei Stunden erwerbstätig sein können, bist du nicht erwerbsfähig
im Sinne des SGB II. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht dann nicht. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können
gegebenenfalls in Form von Sozialgeld gezahlt werden, wenn du Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft sind.
Sofern du täglich mindestens drei Stunden erwerbstätig sein kannst, liegt Erwerbsfähigkeit in Sinne des SGB II vor. Arbeitslosengeld II kann
dann gezahlt werden, wenn du auch die übrigen Voraussetzungen erfüllen.
Gruß
Thilo
ich rate dir auch, verbindliche Auskünfte bei Jobcenter, Arbeitsamt und/oder bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung einzuholen.
Dir ist nicht geholfen, wenn du dich ggf. auf unrichtige oder unvollständige Einschätzungen verlässt. Man muss bei verbindlichen Auskünften
immer die speziellen Besonderheiten des Einzelfalles vor Augen haben.
Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit kann auch zur Folge haben, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht besteht. Wenn du
gesundheitsbedingt auf nicht absehbare Zeit täglich nur weniger als drei Stunden erwerbstätig sein können, bist du nicht erwerbsfähig
im Sinne des SGB II. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht dann nicht. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können
gegebenenfalls in Form von Sozialgeld gezahlt werden, wenn du Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft sind.
Sofern du täglich mindestens drei Stunden erwerbstätig sein kannst, liegt Erwerbsfähigkeit in Sinne des SGB II vor. Arbeitslosengeld II kann
dann gezahlt werden, wenn du auch die übrigen Voraussetzungen erfüllen.
Gruß
Thilo