GdB —> Mitteilungspflicht

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
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Mondkalb
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Re: GdB —> Mitteilungspflicht

Beitrag von Mondkalb »

Hallo Thilo,

unvermeidlich das Meinungen abweichen, Theorie und Praxis aus verschiedenen Blickwinkeln treffen hier vermutlich aufeinander.

Die Arbeitsagentur widerspricht bei dem Verlauf der Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten Menschen, wodurch bildest Du Dir eine andere Meinung, welche Quelle besitzt Du hier?

Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und hat stärker zugenommen als die Zahl der schwerbehinderten Menschen in der Bevölkerung.

Schwerbehinderte Menschen profitieren von der aktuell guten Arbeitsmarktlage. Die Arbeitslosigkeit ging 2016 sogar stärker zurück als bei nicht-schwerbehinderten Menschen.

Die Aussage über den BR betreffend: Bei uns arbeiten BR und SBV wirklich gut zusammen das ich sagen kann, das hier der Anspruch aus der Theorie in die Praxis umgesetzt wird. Die Frage, inwieweit dieser Prozess in anderen Betrieben Einzug gehalten hat, ist daher wirkliches Interesse, worüber ich leider keine Quelle finde, woher auch, um meine Neugierde zu befriedigen.

LG Mondkalb
“Wenn man nicht weiß, wo man hin will, kommt man meistens woanders raus!”

Kaja
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Re: GdB —> Mitteilungspflicht

Beitrag von Kaja »

Hallo Mondkalb,

die Schwerbehindertenvertretung ist primär dem Betriebsrat zugeordnet, somit ist es auch nicht verwunderlich, dass sich beide Parteien gut verstehen :D .

Und weiterhin kann ich nicht aufhören zu warnen, dass unsere Gesetze bezüglich Gleichstellung und Kündigungen von Schwerbehinderten nur Augenwischerei sind!!!

Viele Grüße

Kaja

quintessenz
Dauergast
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Re: GdB —> Mitteilungspflicht

Beitrag von quintessenz »

Hallo,

Danke für die Antworten. Ich denke dass es besser ist keinen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis zu stellen. Ich sehe es auch so dass es mehr Nachteile mit sich bringt.

Kaja
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Re: GdB —> Mitteilungspflicht

Beitrag von Kaja »

Hallo Quintessenz,

wo siehst Du die mehr Nachteile?

Und ganz abgesehen davon, Du weißt ja auch nicht, wie Dich das VA im ersten Schritt bewertet.

Viele Grüße

Kaja

Olagwin
fühlt sich wohl hier
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Re: GdB —> Mitteilungspflicht

Beitrag von Olagwin »

Ich hatte einen Antrag auch mal probiert. Mein MC war da zwar nicht so superschlimm, aber zusätzlich habe ich auch Grünen Star. Ich habe einen GdB von 30 bekommen, soweit ich das verstehe bringt mir das aber quasi gar nix. Einen Kündigungsschutz brauche ich derzeit nicht, ich bin auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt und werde von meinem Arbeitgeber sehr geschätzt. Derzeit bin ich auch kaum öfter krank als der Durchschnitt der Kollegen.

Mittlerweile sagt mir mein Gefühl, dass ein Antrag zum GdB für den durchschnittlichen CEDler der noch berufstätig ist eigentlich kaum Mehrwert bringt. Vielleicht liegt es aber auch an der 30. Wenn man 50 erreicht könnten sich Steuererleichterungen und Vergünstigungen ja durchaus bemerkbar machen (wenn mein Halbwissen hier stimmt).

Virgi
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Re: GdB —> Mitteilungspflicht

Beitrag von Virgi »

Hallo Olagwin,

Steuerrechtlich helfen dir auch schon 30% bzgl. dem Freibetrag. Also bei mir macht das ganz schön was aus.
Klar wären 50% noch mal etwas anderes, aber wie ja oben bereits geschrieben - ist es sehr schwer vorauszusehen wie es im Arbeitsleben dann weiter geht. Ich z.b möchte nicht bei meinem jetzigen Arbeitgeber bleiben, hätte aber mit meinem Verlauf bestimmt die Chance auf 50%. Aber was wenn einen dann niemand mehr einstellt ?

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neptun
Inventar - wird täglich mit abgestaubt
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Registriert: Do 20. Dez 2012, 19:58

Re: GdB —> Mitteilungspflicht

Beitrag von neptun »

Hallo Virgi,

hier mal der Gesetzestext im Auszug:

Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 33b Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

"(2) Die Pauschbeträge erhalten
1. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50 festgestellt ist;
2. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens auf 25 festgestellt ist, wenn
a) dem behinderten Menschen wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen, und zwar auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch auf die Bezüge durch Zahlung eines Kapitals abgefunden worden ist, oder
b) die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.

(3) 1Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung. 2Als Pauschbeträge werden gewährt bei einem Grad der Behinderung
von 25 und 30 310 Euro,
von 35 und 40 430 Euro,
von 45 und 50 570 Euro,"


Du scheinst also rechtes Glück mit Deinem Steuersachbearbeiter zu haben, oder Du bekommst Rente oder bist dauerhaft in Deiner körperlichen Beweglichkeit eingeschränkt.

Dein Statement mag also Olagwin vielleicht doch nicht helfen.

Aber genau dieses Thema hatten wir hier auch schon.

LG Neptun

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