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Re: Grad Schwerbeschädigung: "ohne" oder "unter" Therapie???

Verfasst: Fr 27. Okt 2017, 09:55
von Thilo
Hallo Virgi,

oft erweist sich ein Antrag auf Neufeststellung einer Schwerbehinderung als klassisches Eigentor. Insbesondere dann,
wenn der schwerbehindert Mensch meint, noch ein paar "Prozente" mehr herausschlagen zu können, ohne dass sich die gesundheitliche
Situation tatsächlich verschlechtert hat. Selbstverändlich kann dass Amt den GdB auch reduzieren oder wegfallen lassen, sofern
sich Sie Umstände erkennbar verbessert haben.

Auch ein Verschlimmerungsantrag sollte man im Vorfeld mit seinem Arzt besprechen, damit dieser bei einer Anfrage des
Amtes im Bilde ist.

Bei einer Offenbarung der Schwerbehinderteneigenschaft in den Bewerbungsunterlagen oder im Vorstellungsgespräch dürften die
Aussichten auf die Besetzung eines Arbeitsplatzes eher sinken.

Und nocheinmal: Eine bestehende Schwerbehinderung muss man nicht angeben, es sei denn, wenn man bereits im Vorfeld erkennen
kann, dass man den Job aufgrund der Behinderung nicht ausführen kann.

Deine Frage "ob man mit einem GdB von 50 noch einen Job findet", kann ich dir nicht beantworten. Das hängt auch von der
Art der Tätigkeit ab. Bei einer Behörde vielleicht, in der freien Wirtschaft sicherlich schwerer, wenn man mit offenen Karten spielt.

Gruss Thilo

Re: Grad Schwerbeschädigung: "ohne" oder "unter" Therapie???

Verfasst: Fr 27. Okt 2017, 10:19
von Virgi
Hallo Thilo,

vielen dank dann werde ich erst einmal mit meinem Arzt sprechen und dann weiter überlegen :)