Seite 1 von 2

Grad Schwerbeschädigung: "ohne" oder "unter" Therapie???

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 15:24
von Arthur42
Hallo in die Runde,

vielleicht kann mir jemand von Euch bei der Beantwortung folgender Frage behilflich sein:
Was gilt als Grundlage für die Bestimmung des Grades einer Schwerbeschädigung? Ich kenne die Tabellen (habe CU) dafür. Mir erschließt sich nur nicht, ob die dort aufgeführten Symptome dauerhaft, x-Mal pro Jahr oder (da Medis ordentlich eingestellt) seltener auftreten müssen.

Hintergrund, mein Arzt will mich nach zweitem Schub innerhalb von 5 Monaten auf Humira einstellen und mein Arbeitgeber fragt mich, ob ich nicht einen Anspruch auf Schwerbeschädigung habe.

Für Tips und Hilfe wäre ich dankbar

Liebe Grüße
Frank

Re: Grad Schwerbeschädigung: "ohne" oder "unter" Therapie???

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 16:32
von angie0408
Der Grad der Behinderung hängt von deinen Beschwerden im Alltag ab. Die Tabelle ist ein Anhalt. Wenn du gut therapiert bist und unter Medikation wenig Probleme hast, wird der Grad auch geringer ausfallen. Das ist z.B. auch bei Diabetikern usw. so.
Es ist daher "sinnvoll", einen Antrag zu stellen, wenn du in den letzten 6 Monaten akute Probleme hattest.
Ich bekomme z.B meinen Grad von 30 (allerdings CU in Verbindung mit weiterer Erkrankung) immer nur befristet. Zuerst für 3 Jahre nach den ersten Problemen. Dann verlängert um ein Jahr, wobei ich wahrscheinlich das "Glück" hatte, kurz vor der Überprüfung einen Schub beider Erkrankungen zu haben.
Wenn ich jetzt also mal ein weiteres Jahr ohne Schub schaffe, ist das natürlich schön, wird aber wohl bedeuten, dass ich keine Verlängerung bekomme. Obwohl die Erkrankungen weiterhin da sind und die damit verbundenen Einschränkungen wie Medikamente nehmen, psychische Beeinträchtigungen, Schubvermeidungsstrategien erporben usw. bleiben. Aber die krankheitsbezogenen Einschränkungen werden dann wohl nicht mehr als so akut angesehen. Daher lasse ich jede Kleinigkeit in die Krankenakte eintragen, auch wenn ich diese vielleicht alleine lösen konnte. So ist ersichtlich, dass die Erkrankung weiterhin da ist und mich auch weiterhin "beschäftigt". Ich hoffe, dass einfach mal anerkannt ist, dass diese Befristungen unnötig sind und ich einfach eine unbefristete Anerkennung bekomme...
So, das wurde jetzt doch ein längerer Text, aber ich hoffe, du verstehst, was ich meine.
LG Angie

Re: Grad Schwerbeschädigung: "ohne" oder "unter" Therapie???

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 17:13
von neptun
Hallo Frank,

beim GdB geht es um die Auswirkungen der Behinderung im täglichen Leben und in allen Lebensbereichen im Vergleich zu einem gesunden Menschen gleichen Alters und Geschlecht.
Dieser Zustand muß mindestens seit 6 Monaten bestehen.

Damit ist eigentlich klar, es kann sich nur um einen Dauerzustand handeln, der aktuell vorhanden ist, also nicht fiktiv gut oder schlecht sein könnte unter dieser oder jener Behandlung oder auch gar keiner.

Die Krux beim GdB ist aber, es wird, wahrscheinlich in der guten Tradition der Kriegsbeschädigung, welche mal Ausgangspunkt dieser sinnvollen Einrichtung war, auch heute noch stur nach dem Prinzip gehandelt, die Schwere der Erkrankung wird bewertet. Daher auch diese lückenhafte und häufig falsch ausgelegte Gliederung des GdB nach den in Klammern aufgeführten Symptomen und Beschwerden.

Schon in 2002 wurde der Artikel einer Sozialmedizinerin in Medsach veröffentlicht, "Der" Fachzeitschrift für solche Themen. Wird aber nur in einer Auflage von ca. 2.000 verlegt und ist daher quasi nur den Fachleuten zugänglich und bekannt. Danach wäre, zwar in gleicher Manier, aber wenigstens ausführlicher, eine Bewertung möglich.
Hier trotzdem mal der Hinweis:
https://www.medsach.de/Gentner.dll/MEDS ... MID=104380

Daraus:
"Da beide Erkrankungen jedoch schubweise verlaufen, müssen den hieraus resultierenden -Schwankungen im Gesundheitszustand- mit einem -Durchschnittswert- Rechnung getragen werden."

Bliebe die Frage nach dem "Wie".
Und die Veröffentlichung hat keine Gültigkeit erlangt, wie man sehen kann an den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.
Aber ich verweise auf die Begründung im Urteil weiter unten, wo alle hier genannten Themen doch angesprochen sind.

Nach der Rechtssprechung gelten die aufgeführten Symptome und Beschwerden, in Klammern gesetzt bei der jeweiligen Bewertung der Schwere, nicht kumulativ. Man muß also nicht alle Symptome in der betreffenden Zeile haben. Eines reicht zur entsprechenden Bewertung.

Zum Schluß, es gab in 2014 folgendes Urteil:
http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/urt ... 556.12.htm
Sozialgericht Hannover - S 25 SB 556/12 - Urteil vom 24.07.2014

Darin wird dies geschrieben:
"Bereits die durchgeführte anti-TNF-alpha-Antikörpertherapie mit Adalimumab in Verbindung mit der immunsuppressiven Therapie mit Azathioprin führt dazu, dass von einem Morbus Crohn mit schwerer Auswirkung auszugehen ist."

Danach frohlockten schon einige Betroffene. Ich warne aber, man muß den gesamten Text lesen, nicht nur die Zusammenfassung. Im Kontext also auch die verbliebenen Beeinträchtigungen sehen.

Und dazu aus eigener Erfahrung, falls ein Gericht entscheiden muß, es wird einen Gutachter beauftragen und der wird auch um eine Prognose des zukünftigen Zustandes angefragt, obwohl dies eigentlich nicht vorgesehen ist in der GdB-Bewertung.

LG Neptun

Re: Grad Schwerbeschädigung: "ohne" oder "unter" Therapie???

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 19:57
von Arthur42
Liebe Angie, lieber Neptun

Vielen Dank für die sehr hilfreichen Informationen! Dann werde ich das mal in Angriff nehmen. Bisher war mir das Thema nicht so wichtig und als bis vor einem Jahr Selbständiger habe ich auch keine Krankentage produziert. Aber als (befristet) Angestellter kann so ein Einstufung ja ggf. hilfreich sein. Und wie meinte meine "böse" Frau: "Dann darfst Du immer vor einer Toilette parken!" :D
Liebe Grüße
Frank

Re: Grad Schwerbeschädigung: "ohne" oder "unter" Therapie???

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 20:35
von neptun
Hallo Frank,

wenn das man kein Irrtum ist. Den blauen Ausweis bekommst Du nicht und den orangenen nur mit einem GdB 60 allein für eine CED.
Aber den Schlüssel für die Behindertentoiletten, den kannst Du schon jetzt bekommen für einige Rappen, wenn Du den Nachweis einer CED z.B. bei der DCCV einschickst und den Schlüssel dort bestellst.

LG Neptun

Re: Grad Schwerbeschädigung: "ohne" oder "unter" Therapie???

Verfasst: Do 6. Apr 2017, 21:37
von Korona
Hallo Frank,

ich frage mich, welche Motivation Dein Arbeitgeber hat, wenn er Dir die fürsorgliche Frage nach der Schwerbehinderung stellt.
Soweit ich weiß, müssen Arbeitgeber ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl Schwerbehinderte einstellen. Insofern kann er ein Interesse daran haben, Dich als "Quoten-GdBler" zu betrachten, was für Dich vermutlich kein Nachteil wäre.
Wenn er aber mit dieser Frage sein Risiko einschätzen will, dass Du für ihn als AG bedeutest, kann sich das nachteilig auf Deine Festanstellungs-Chancen auswirken.

Du bist nicht verpflichtet, das Vorhandensein des GdB offenzulegen. Du kannst dann allerdings auch den Vorteil des Mehrurlaubs o.ä. nicht wahrnehmen. Es bleiben aber ja Steuervorteile etc.
Dies zu Ergänzung und falls Du nochmal den Arbeitsplatz wechselst...

LG, Korona

Re: Grad Schwerbeschädigung: "ohne" oder "unter" Therapie???

Verfasst: Do 13. Apr 2017, 15:16
von Dirk_Koelsche
Kurz zum Thema Arbeitgeber:
Du bist bei einer Einstellung oder Änderung eines befristeten Vertrages auf unbefristet schon verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten, wenn Dich der Arbeitgeber nach einer Schwerbehinderung fragt. Antwortest Du mit "nein", hast Du später kein Recht darauf, den erweiterten Kündigungsschutz in Anspruch zu nehmen.
Wobei - wenn man schon einige Zeit im Unternehmen ist, sollte es auf die Qualitäten des Mitarbeiters ankommen, da spielt die Schwerbehinderung eigentlich keine Rolle mehr. Wenn man einen Mitarbeiter loswerden möchte, brauchte man gar nicht zu verlängern.
Wenn man allerdings neu eingestellt werden soll, muss man erst einmal abprüfen, ob der Arbeitgeber größeres Interesse hat, dann kann man den Schritt wagen. Es nützt auf die Dauer allerdings herzlich wenig, es zu verheimlichen, wenn sich an der Schwerbehinderung nichts ändert und man öfters auch mal krank ist. Das stresst einfach nur zusätzlich, wenn man es geheim halten muss und macht die Arbeit eher schwerer.

Zum Thema Beantragung eines SB-Ausweises bzw. Verschlechterungsantrag: Ich denke, es hat viel geholfen, dass ich bei allen Anträgen selbst noch einige Zeilen verfasst und diese dem Antrag hinzugefügt habe. Oftmals geht nämlich aus dem reinen Formular nicht hervor, wie die Beeinträchtigung im Alltag wirklich aussieht, und erzählt man etwas über sich und die Erkrankung und wie sie das tägliche Leben bestimmt, ist der Entscheider eher wohlwollend gewogen.

Viele Grüße
Dirk

Re: Grad Schwerbeschädigung: "ohne" oder "unter" Therapie???

Verfasst: Do 26. Okt 2017, 16:06
von Virgi
Hallo,

leider bin ich mir nicht sicher ob meine Frage nun hier super rein passt.
Es geht darum ich habe seit ca 13 Jahren cu und auch durch die damalige beantragung meiner Eltern 30% Behinderung "erhalten".

Nun bin ich jedoch in den 13 Jahren eigentlich niemals wirklich beschwerdefrei gewesen. Kann man die Behinderung auf 50% hochstufen lassen, wenn ja wie?
Und wenn das geht, haltet ihr das dann für eine gute Idee? ich meine ich würde gerne irgendwann mal noch meinen Job wechseln und mit 50% Behinderung ist das bestimmt gar nicht mehr so einfach oder?

Vielen Dank. :)

Re: Grad Schwerbeschädigung: "ohne" oder "unter" Therapie???

Verfasst: Do 26. Okt 2017, 17:03
von Thilo
Hallo Virgi,

du kannst jederzeit bei der feststellenden Behörde einen "Verschlimmerungsantrag" stellen. Dies kann man tun,
wenn Krankheit(en), die zu einer Behinderung geführt haben, sich im Laufe der Zeit verschlimmert haben, oder wenn
neue Krankheiten hinzugekommen sind.

Du brauchst bei einem möglichen Jobwechsel eine bestehende Schwerbehinderung nicht mitzuteilen.

Die Frage stellt sich: Wozu eine Schwerbehinderung (mindestens Grad der Behinderung von 50) anstreben,
wenn man die Nachteilsausgleiche (z. Bsp. Zusatzurlaub) bspw. durch Verschweigen des GdB, nicht in Anspruch
nehmen möchte?

Über das Thema Schwerbehinderung wurde hier im Forum bereits ausgiebig diskutiert. Einfach mal die
Suchfunktion nutzen.

Gruß

Thilo

Re: Grad Schwerbeschädigung: "ohne" oder "unter" Therapie???

Verfasst: Fr 27. Okt 2017, 08:08
von Virgi
Hallo Thilo,

danke für deine Antwort.
Klar würde ich dann die Vorteile nutzen. Ich habe nur Angst das der neue Arbeitgeber mich gar nicht erst einstellt, eben weil ich dann nicht so leicht zu kündigen bin, mehr Urlaub habe usw.
Generell benötigen manche ja eine gewisse Quote, aber viele Arbeitgeber zahlen lieber die Abgaben, wie sich mit einem schweren Fall herumzuschlagen ..
Deswegen die Frage ob man mit 50% noch einen Job findet.
Kann das Landratsamt mir auch die 30% wegnehmen?