Apotheke: Rabatte auf Zuszahlung wieder zulässig

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
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neckarfee
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Registriert: Sa 22. Dez 2012, 02:04

Apotheke: Rabatte auf Zuszahlung wieder zulässig

Beitrag von neckarfee »

Hallo zusammen,

habe kurz mal geschaut, aber noch keinen Beitrag gefunden. Früher gab es ja von ausländischen Online-Apotheken Rabatte auf die Medikamenten - Zuzahlung,
ganz kurz gab es sogar eine Online-Apotheke die komplett ohne Zuzahlungen ausgeliefert hat. Dann gab es ein deutsches Gerichtsurteil, dass das nicht zulässig ist.
Dieses wurde inzwischen vom Europäischen Gerichtshof wieder "aufgehoben".
Details: https://www.test.de/Medikamente-Auslaen ... 5087996-0/

D.h. ausländische Apotheken wie DocMorris, EuropaApotheek, oder APO.AG geben wieder Rabatte auf die Zuzahlung. Bei manchen werden die Rabatte auf einem
Bonuskonto gesammelt und man kann ab einem bestimmten Betrag die Auszahlung beantragen (DocMorris, Apo.AG), bei anderen wird der Betrag direkt vom zu
zahlenden Betrag abgezogen (EuropaApotheek). Die Rabatte an sich sind auch unterschiedlich, muss man vergleichen.

Ich möchte jetzt keine Diskussion Onlineapotheke / Apotheke vor Ort verursachen. Muss jeder selbst entscheiden. Ich persönlich nutze beides. Das Argument der
fehlenden Beratung bei Online-Apotheken stimmt nicht bei jeder Apotheke. Viele Online-Apotheken erstellen Medikamentenprofile, das wurde jetzt mir vor Ort
noch nie angeboten. Kürzlich hatte ich eine Frage wegen einem "Ergänzungsmittel" und die Online-Apotheke hat auf meine Mail sogar angerufen, Nachfrage beim
Hersteller gemacht etc. Meine Apotheke vor Ort habe ich vor einiger Zeit gewechselt. Die ist zwischen auch TOP und wenn ich mich wegen etwas beraten lasse,
schnell Medikamente benötige oder Kinderrezepte habe (für die gäbe es auch einen Bonus) dann bin ich vor Ort.
Grüßle, Neckarfee

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