Parkerleichterung

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
Antworten
Hoffnung
beginnt sich einzuleben
Beiträge: 5
Registriert: Mi 26. Okt 2016, 21:33

Parkerleichterung

Beitrag von Hoffnung »

Mein Mann leidet unter einer schweren Form von CU ,auf Grund noch andere Erkrankungen haben wir den Schwerbehinderten Ausweis beantragt. Nach 5 Monaten warten bekamen wir erst GdB 40 für alles nach meine Widerspruch GdB 60 für alles , das ist leider viel zu wenig, da wir alleine für CU ein GdB von 60 erreichen müssten um eine Parkerleichterung zu erhalten. Nun wollte ich gerne mal wissen gibt es überhaupt hier jemanden im Forum der allein auf Grund der CU ein GdB 60 erreicht hat.? Wir werden nun klagen müssen würde aber gerne mal wissen wie schwer die Erkrankung noch sein soll damit man überhaupt den GdB 60 für Cu erhält. Danke schon mal

Ivette

Tanzmaus1
hat sich häuslich eingerichtet
Beiträge: 86
Registriert: So 26. Jul 2015, 17:47

Re: Parkerleichterung

Beitrag von Tanzmaus1 »

Hallo Ivette, zunächst einmal herzlich willkommen im Forum. Ich habe keine CU sondern MC und einen GdB von 70%. 60 davon auf den MC. Kann Deinen Frust gut nachvollziehen. Man wollte mich auch weiter runterstufen.Habe aber Widerspruch eingelegt und ein "Gutachten" meiner Gastro gefordert. Das hat geholfen. Du schreibst leider nicht wie oft Ihr Widerspruch eingelegt habt.Z.B. gegen den zweiten Bescheid. Hat man ein Gutachten des behandelnden Gastro eingeholt? Hast Du Dich mal beim Ak Recht erkundigt? Oder hier im Chat. Das sind die Tips die ich Dir geben kann. Viele Grüße und lasst Euch nicht unterkriegen. Tanzmaus

Benutzeravatar
Uwe7
könnte auch hier einziehen
Beiträge: 579
Registriert: Fr 21. Dez 2012, 20:30
Diagnose: CU seit 11/1981
Wohnort: nördliches Niedersachsen / Nähe Hamburg

Re: Parkerleichterung

Beitrag von Uwe7 »

Moin Ivette,

willkommen im Forum!

Der GdB wird nicht wie in einer Addition errechnet - nach dem Motto 60 für die CU, 20 für eine Migräne und vielleicht nochmal 20 wg. Gleichgewichtsstörungen - macht Summe 100. Das ergibt es mit Sicherheit keinen GdB von 100 - auch wenn die reine Addition das vermuten lässt.

Das kannst Du in der Versorgungsmedizin-Verordnung - VersMedV (im Volksmund auch "Knochentaxe" genannt) nachlesen, dort heißt es:
Knochentaxe hat geschrieben:Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so sind zwar Einzel-GdS anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdS durch alle Funktionsbeeinträchtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. Auch andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Gesamt-GdS ungeeignet. Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander.
Nun hast Du wenig Infos geliefert - um welche anderen Erkrankungen es noch geht - und wie die zur CU in Beziehung stehen. Aber um für eine CU allein 50 - 60 GdB zu bekommen, muss folgendes vorliegen:
Knochentaxe hat geschrieben:Colitis ulcerosa, Crohn-Krankheit (Enteritis regionalis) mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle)
Wenn das so ist bei Deinem Mann, dann ist er mit einem GdB von 60 doch korrekt eingestuft. Wenn nicht, solltest Du mal genauer schreiben, warum das aus Eurer Sicht viel zu wenig ist.

Ein Problem gibt es beim Widerspruchsverfahren in diesen Angelegenheiten: Das ganze Verfahren wird dann nochmal aufgerollt - und es kann sein, dass der GdB hinterher kleiner ist, als vorher - wenn der Sachbearbeiter die Lage ganz anders beurteilt, als Ihr Euch das vorstellt.

Im Steuerrecht kann man in solchen Fällen den Widerspruch zurücknehmen - und wird dadurch in den alten Stand, d.h. in den vor dem Widerspruch zurückgesetzt. Das geht im Schwerbehindertenrecht nicht. Einmal Widerspruch eingelegt - und das Verfahren rollt. Das sollte man sich gut überlegen, denn ein GdB von 60 ist keine Kleinigkeit - und wenn Ihr den habt - ggf. sogar unbefristet - dann würde ich die Füße aber ganz still halten.

LG Uwe
Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben - aber den Tagen mehr Leben

Hoffnung
beginnt sich einzuleben
Beiträge: 5
Registriert: Mi 26. Okt 2016, 21:33

Re: Parkerleichterung

Beitrag von Hoffnung »

Ich danke Euch schon mal für die Antworten. Versuche nun noch mal kurz was dazu zu erläutern.
Mein Mann hat neben der CU noch chron. Pankreatitis, Fazialisparese, Herzklappen Insuffizienz Grad 1, depressive Episoden, vaskuläre Encephalopathie und ein chron. Schulter Arm Syndrom.
Ich habe den ersten Antrag im Januar 2016 gestellt, im Mai erhielten wir GdB 40 worauf ich in Widerspruch gegangen bin.
Es wurden erneut Papiere von allen Ärzten angefordert aber keine Gutachten oder so erstellt, auch die Gastro Ärztin musste kein Stellungnahme schreiben sondern hat wohl nur die Akte im allgemeinen hingeschickt.
Im Oktober erhielten wir erst ein Teilabhilfebescheid mit GdB 60 und der Rest ging an den Kommunalen Sozialverband Sachsen wegen Feststellung auf Merkzeichen "aG" und Sonderparkerleichterung.
Mitte Oktober wurde mein Widerspruch zurückgewiesen und wir erhielten so nur den GdB 60.
Außerdem wurde uns mitgeteilt das wir jetzt nur noch die Möglichkeit zu Klagen haben, was aber ja immer sehr langwierig ist.
Ich hoffe das es jetzt etwas verständlicher ist, aber so wie ich das sehe bleibt uns nur die Klage.
Mein Mann leider unter einer schweren Form der CU . Er bekommt mitlerweile die Entyvio Infusion, da alles anderen Medikamente keine Wirkung zeigten oder auf grund der anderen Erkrankungen nicht gegeben werden konnte.

Kaja
könnte auch hier einziehen
Beiträge: 954
Registriert: Mo 5. Okt 2015, 13:39
Diagnose: MC

Re: Parkerleichterung

Beitrag von Kaja »

Hallo Hoffnung,

ein "aG" gibt es primär nur auf QS (Querschnittslähmung) oder div. Amputationen.

Davon seit ihr glücklicherweise noch weit entfernt. Aber mit einer CED von GdB bekommt ihr Parkerleichterung.

Ist die vaskuläre Encephalopathie medizinisch gesichert?

Wie genau mit wieviel GdB werden die Erkrankungen bewertet:

- CU noch chron. Pankreatitis = xx GdB
- Fazialisparese = xx GdB
- Herzklappen Insuffizienz Grad 1, = xx GdB
- depressive Episoden = xx GdB
- vaskuläre Encephalopathie = xx GdB
- chron. Schulter Arm Syndrom = xx GdB

Wie schon richtig beschrieben, es wird nicht einfach aufaddiert. Aber dennoch müssen "Wechselwirkungen" berücksichtigt werden.

Daher ist hier die Aufschlüsselung sehr interessant.

Nun ist es aber auch abzuwägen, das "Geld muss rein" - Reduzierung von Stunden?

Teilweise EMR? Hier müsstet ihr mal einen Termin bei der Rentenberatung machen.

- Wie eben schon bei Dir angefragt, bekommt Dein Mann eine MdE?

- Wie alt ist Dein Mann?

Es ist, so wie ich es ad hoc bei Dir / Euch lese auch ein komplexes Thema. Es muss bei Euch viel sortiert werden und dann genau bedacht werden, wo man auf was klagt und was es euch bringen kann.

Viele Grüße

Kaja

Antworten