Anerkennung Behinderung auf Dauer

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
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angie0408
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Beiträge: 68
Registriert: Do 10. Okt 2013, 21:14

Anerkennung Behinderung auf Dauer

Beitrag von angie0408 »

Hallo ,
ich hätte eine Frage an alle, die bereits eine Behinderung anerkannt bekommen haben.
Die meisten werden ja sicherlich erstmal eine befristete Anerkenung erhalten haben. Wie oft bzw. Wie lange wurde die Befristung verlängert, bis sie unbefristet zugesprochen wurde?
Wurde sie auch schon mal nicht verlängert, obwohl erneute Schübe aufgetreten sind und das Leben daher weiterhin beeinträchtigt ist? Oder ist eine Verlängerung problemloser, als eine Neufeststellung?

Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen freuen, auch wenn ich weiß, das jeder Fall anders ist...

Liebe Grüße
Angie

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Thilo
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Beiträge: 1076
Registriert: Sa 22. Dez 2012, 21:17

Re: Anerkennung Behinderung auf Dauer

Beitrag von Thilo »

Hallo angie0408,

Erfahrungen Einzelner nützen recht wenig, da hier nur Fragmente sichtbar würden. Für eine Behörde gibt es Rechtsvorschriften und Dienstanweisungen, nach denen sie arbeitet und Entscheidungen trifft. Um verlässliche Antworten auf bestehende Fragen zu bekommen ist es wichtig hier anzusetzen und sich nicht auf eventuelle Spekulationen zu verlassen.

Ich möchte versuchen, dir in Kürze deine Fragen zu beantworten:
angie0408 hat geschrieben: Die meisten werden ja sicherlich erstmal eine befristete Anerkenung erhalten haben.
Eine Befristung des Schwerbehindertenausweises steht im Gegensatz dazu, dass die Feststellung einer Schwerbehinderung im sogenannten Feststellungsbescheid fast immer unbefristet erfolgt. Lediglich die Gültigkeitsdauer des Ausweises soll grundsätzlich befristet werden. Die Dauer der Befristung richtet sich nach dem Lebensalter des Schwerbehinderten. Bei Erwachsenen erfolgt meist eine Befristung auf fünf Jahre.
Wie oft bzw. Wie lange wurde die Befristung verlängert, bis sie unbefristet zugesprochen wurde?
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausweises hat ein/e Schwerbehinderte/r - bei unbefristeter Feststellung im Bescheid - einen Rechtsanspruch auf Verlängerung des Ausweises bzw. auf Neuausstellung des Ausweises nach vorheriger zweimaliger Verlängerung.
Wurde sie auch schon mal nicht verlängert, obwohl erneute Schübe aufgetreten sind und das Leben daher weiterhin beeinträchtigt ist?
Dieser Fall ist eher unwahrscheinlich.
Oder ist eine Verlängerung problemloser, als eine Neufeststellung?
Nur mit einer CED einen Grad der Behinderung von 50 zu erreichen ist schon eine recht hohe Hürde. Meist treten aber noch Neben- und/oder Begleiterkrankungen auf, die dann die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch ermöglichen. Eine Verlängerung des Schwerbehindertenausweises ist in der Regel problemlos. Es besteht zwar für die Behörde die Möglichkeit bei Veränderungen des Gesundheitszustandes ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten, jedoch ist im Zuge eines solchen Verfahrens die Behörde für das Eintreten der Verbesserung beweispflichtig. Dieser Nachweis ist oft nicht zu führen.

Ich hoffe, dass dir meine Ausführungen weiterhelfen.

Gruß Thilo

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