Pouch und Rente

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
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Husumerin
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Pouch und Rente

Beitrag von Husumerin »

Moin Moin!
Gibt es eigentlich verlässliche Zahlen darüber, wie viele Pouchträger in Voll- bzw. Teilzeit arbeiten und wie viele eine Rente erhalten?
Ich habe gelesen, wie schwer es ist, eine Rente durchzubekommen. Dennoch werde ich es trotzdem versuchen. Gibt es Dinge, die man bei der Antragstellung beachten kann? Wie läuft das genau ab? Ich kann noch 5-6 Stunden täglich arbeiten.
Über Antwort freue ich mich, Grüße aus dem Norden
Karen

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Thilo
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Re: Pouch und Rente

Beitrag von Thilo »

"Ich heiße Klaus. Kann ich eine Rente erhalten" :lol:

Hallo Husumerin,

lustig, aber mit einer solchen Fragestellung kann man natürlich keine verlässliche und zielführende Auskunft erteilen. Das Rentenrecht gehört mit zu den komplexesten Rechtsgebieten, die einer ständigen Veränderung unterworfen sind. Ohne genaue Kenntnis deiner Biographie (rentenversicherungsrechtlich, medizinisch, etc.) kann man Dir kaum gezielte Ratschläge geben.

Dennoch versuche ich Dir mit allgemein geltenden Regeln einen kleinen Überblick zu verschaffen.

Zunächst: Mir liegen keine verlässlichen Zahlen darüber vor, wieviele Pouchträger arbeiten und wieviele eine Rente erhalten. Ich meine mich aber zu erinnern, dass jährlich lediglich ca. 350 Menschen mit einer CED eine Erwerbsminderungsrente (EMR) erhalten. In Bezug auf die 320.000 Menschen in unserem Land, die an einer CED erkrankt sind, sind dies nur ca. 0,1% aller Erkrankten, die nach einem Rentenantrag eine EMR zugesprochen wird.

Wenn Du aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage bist einer Arbeit nachzugehen, liegt eine verminderte Erwerbsfähigkeit vor. Den Lebensunterhalt (in aller Regel auf niedrigem Niveau) sichert in solchen Fällen die Erwerbsminderungsrente.

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente:

- Du hast die Regelaltersgrenze für die Altersrente noch nicht erreicht.
- Deine Erwerbsfähigkeit kann durch Rehabilitationsmaßnahmen nicht mehr hergestellt werden.
- Du kannst generell nur noch weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten
- Du bist seit mindestens 5 Jahren versichert (sog. Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Innerhalb der letzten 5 Jahre Mitgliedschaft in der Rentenversicherung hast du mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt

Ablauf für die mögliche Anerkennung der Erwerbsminderung

- Antragstellung bei der Rentenversicherung
- Prüfung der Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung anhand ärztlicher Unterlagen bzw. Gutachten
- Bescheiderteilung: Anerkennung ja/nein

Eine volle Erwerbsminderungsrente kann gewährt werden:

- Wenn Du auf unabsehbare Zeit nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten kannst und Du keine Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommst.

Eine halbe Rente bei teilweiser Erwerbsminderung kann gewährt werden:

- Wenn Du zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten kannst. Du hast dann Anspruch auf die Hälfte der Erwerbsminderungsrente. Die anteilige Erwerbsminderungsrente soll dann in Kombination mit einer Teilzeitarbeit Deinen Lebensunterhalt sichern. Kannst Du keinen Teilzeitarbeitsplatz finden und Du bist arbeitslos, kann die volle Erwerbsminderungsrente gewährt werden.

Versicherte, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind, können bereits eine teilweise Erwerbsminderung geltend machen, wenn sie berufsunfähig sind, also nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten können und keine adäquate Stelle bekommen. Versicherte, die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden, müssen dagegen auch einen weniger qualifizierten Job annehmen, bevor sie Anspruch auf Erwerbsminderung haben.

Grundsätzlich werden alle Erwerbsminderungsrenten zeitlich befristet gewährt. Befristungen können aber verlängert werden, sofern sich der Gesundheitszustand nicht verbessert hat.
Über die Höhe einer möglichen Erwerbsminderungsrente sollte man sich vor Antragstellung unbedingt Klarheit verschaffen! Verbindliche Auskünfte erteilen auch hier die Beratungsstellen der Rentenversicherung.

Ich hoffe, dass ich Dir mit meinen Ausführungen doch ein wenig helfen konnte.

Gruß

Thilo

Ergänzend: https://forum.dccv.de/viewtopic.php?f=1 ... +Weg#p7181

Husumerin
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Re: Pouch und Rente

Beitrag von Husumerin »

Hallo Thilo,

vielen Dank für Deine Antwort. Du hast mir geholfen!
Ich mach das nicht einfach mal so. Das hörte sich vielleicht so an. Nach jahrelanger Quälerei in meinem Vollzeitjob, an dem ich sehr hänge, habe ich mich dazu durchgerungen, mich wenigstens mal beraten zu lassen und zu sehen, wie schlecht ich finanziell dastehen würde. Seit vielen Jahren habe ich fast kein Sozialleben mehr, damit ich es irgendwie, und mehr schlecht als recht, schaffe zu arbeiten. Für mehr ist einfach keine Kraft vorhanden. Dazu habe ich mich bewusst entschlossen. Doch nun geht auch das nicht mehr. Deshalb war ich bei der RV und habe mich beraten lassen. Sie hat mir gezeigt, was ich verdienen darf und was ich dazubekommen würde. Die Personalstelle rechnet mir grad aus, was übrig bleibt bei der Verdienstgrenze und wie viel Stunden zu arbeiten sind dafür. Seitdem ich 17 bin, und das ist schon etwas her, finanziere ich mich selbst und meine Unabhängigkeit ist, nach meiner Gesundheit, mein höchstes Gut. Dieser Schritt geschieht aus der Not heraus.
Aber zwei Fragen hab ich noch:
Sollte man beim Antrag ein Schreiben mit der persönlichen Situation beilegen? Und kann ich vorher schon ärztliche Unterlagen zusammenstellen oder wendet sich die RV an die Ärzte?
Grüße
Karen

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Thilo
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Re: Pouch und Rente

Beitrag von Thilo »

Hallo Karen,

"einfach mal so" wird man kaum eine EMR beantragen; das ist klar. Vorausgehend sind meist gravierende gesundheitliche Beeinträchtigungen und die meist schmerzliche Einsicht, dass man den Anforderungen im Beruf nicht mehr gewachsen ist. Alleine die finanziellen Einbußen bei Gewährung einer EMR sind beträchtlich. Nun aber zu deinen Fragen:

Reha geht vor Rente. Das heisst, dass die Rentenversicherung zunächst durch eine geeignete Rehabilitationsmassnahme versuchen wird deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Der Entlassungbericht der Reha-Einrichtung hat in einem Rentenverfahren hohe Aussagekraft.

Alle relevanten und in deinem Besitz befindlichen Arztberichte, Attest, Befunde, etc. solltest du dem Rentenantrag in Kopie beifügen. Die RV wendet sich in der Regel nicht an die behandelnden Ärzte. Ein Schreiben über deine persönliche Situation kannst du dem Antrag beilegen, aber nach meiner Erfahrung wertet die RV dies eher als eine rein "subjektive Darstellung". Ich würde nur verfahrensrelevante medizinische Berichte mit einreichen; keine Aufzeichnungen die Einblick in den persönlichen Bereich gewähren könnten.

Etwa vier bis zwölf Wochen nach Antragstellung steht der Besuch bei einem RV-Gutachter an. Der Gutachter wird anschließend der RV gegenüber in einem umfangreichen Gutachten begründen und darlegen, ob eine Erwerbsminderung im medizinischen Sinne vorliegt. Nach einer Weile erfolgt der Bescheid der RV.

Gruß in den Norden von

Thilo

Husumerin
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Re: Pouch und Rente

Beitrag von Husumerin »

Hallo Thilo,

ja die schmerzliche Einsicht hat mich getroffen und es hilft nichts, es geht so nicht weiter. Mein Arbeitgeber hat mir nun ausgerechnet, was übrig bleibt nach Stundenreduzierung bis unter die Verdienstgrenze. Da wird mir ganz anders.

Ich habe die Befürchtung, dass meine Beschwerden wie Abgeschlagenheit, häufige Toilettengänge, Krämpfe, anstrengende Nächte, psychische Auswirkungen..... nicht gut nachvollziehbar sind für Ärzte und die RV. Ich werde meinen Hausarzt bitten, ein entsprechendes Schreiben zu verfassen und hoffe es hilft.

Ich habe einen Antrag auf eine ambulante Reha gestellt und eine stationäre bewilligt bekommen. Es war mir nicht möglich, diese anzutreten, weil meine Tiere dann nicht versorgt sind. Ich habe mich halt sehr zurückgezogen aus sozialen Verbindungen.

Eine Frage wäre da noch. Ich war schon ab und zu krank geschrieben. Aber meistens hab ich mich irgendwie hingeschleppt. Ist die Häufigkeit der Krankschreibungen ein Kriterium für die Gewährung einer EMR?

Danke für Deine Unterstützung!

Karen

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Thilo
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Re: Pouch und Rente

Beitrag von Thilo »

Hallo Karen,

gerne will ich dir deine Fragen beantworten und eine Einschätzung abgeben.

In einem Rentenverfahren geht es auch um Glaubwürdigkeit. Wie soll die medizinische Fachabbteilung der RV eine bestehende Erwerbsminderung nachvollziehen und feststellen können, wenn du viele Möglichkeiten der Dokumentation deiner Erwerbshindernisse bisher nicht genutzt hast?

Die Ablehnung der bereits bewilligten stationären Reha-Maßnahme war ein Fehler. Eine Reha soll zur Verbesserung bzw. Stabilisierung eines reduzierten Gesundheitszustandes beitragen. Auch kann bei entsprechendem Bedarf Rücksicht auf psychische Beeinträchtigungen genommen werden. Alle bestehenden Beschwerden und mögliche Erwerbshindernisse werden im Entlassungsbericht aufgeführt. Auch findet man hierin immer eine Leistungsbeurteilung hinsichtlich der täglichen Arbeitsstunden, die man noch zu leisten vermag.
Eine Frage wäre da noch. Ich war schon ab und zu krank geschrieben. Aber meistens hab ich mich irgendwie hingeschleppt. Ist die Häufigkeit der Krankschreibungen ein Kriterium für die Gewährung einer EMR?
Die Häufigkeit der Krankschreibungen ist nicht zwangsläufig ein Kriterium für eine Rentenberechtigung, aber doch ein klares Indiz. Beständiges Arbeiten auf Kosten der Restgesundheit ist im Grunde auch nicht glaubwürdig. Menschen mit einer schweren chronischen (lebensbegleitenden) Erkrankung können in aller Regel nicht Mitarbeiter des Jahres werden, der keine krankheitsbedingten Fehlzeiten aufzuweisen hat, weil ein derartige Erkrankung hin und wieder zwangsläufig zu Ausfallzeiten zwingt.

Bspw. ist es auch unglaubwürdig, wenn man keine regelmäßigen Facharztbesuche vorzuweisen hat, wo die anstehenden notwendigen Untersuchungen koordiniert werden und dem Krankheitsverlauf angepasste Therapien besprochen werden. Jeder Arztbesuch wird schriflich dokumentiert und hieraus lassen sich bei Bedarf im Nachhinein die notwendigen Schlüsse ziehen. Atteste vom Hausarzt finden nach meiner Erfahrung in einem Rentenverfahren nicht die notwendige Beachtung.

Niemand wird dir sagen können, wie dein Rentenverfahren unter den jetzigen Voraussetzungen endet; ob du nochmals zu einer Reha-Massnahme aufgefordert wirst, dir eine Teilrente genehmigt wird, oder gar die volle EMR, oder ob dein Antrag abgelehnt wird.

Zumindest weisst du bereits jetzt wie deine finanzielle Situation aussieht. Die Gewährung einer EMR zählt nicht umsonst zu einem der Armutsrisiken in unserem Land.

Und denke daran: Verhaltensmassnahmen sollten in sich schlüssig sein, will man einen klaren nachvollziehbaren Weg gehen.

Alles Gute

Thilo

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