Hallo,
ich bin 33 Jahre und in Elternzeit(Baby ist jetzt 6 Monate.Meine Diagnose habe ich vor ca. 4 Monaten bekommen. Ausgebrochen war sie als ich im 2 ten Monat Schwanger war.
SO mein anliegen jetzt: Kann ich eine Haushaltshilfe beantragen? ich bin derzeit im Schub und renne Tag wie Nacht auf Toilette, muss aber früh 6 Uhr raus da ich meine Kids fertig machen muss für Kindergarten und Schule.
Ich denke mal einige können nachfühlen wie es mir geht wenn man mehrfach nachts ca. 30min -40min auf Toilette sitzt da noch am nächsten Morgen fit zu sein ist nicht möglich.
Ich merke das meine kräfte schwinden deshalb wäre es super wenn ich eine Haushaltshilfe hätte.....kennt sich jemand aus??was steht einem sonst noch zu und was kann ich beantragen.Ich möchte nur etwas Unterstützung das mir der Alltag leichter von der Hand geht damit ich genug Kraft für meine Kinder habe.
Danke schon mal LG Mama3
Haushaltshilfe Beantragen?
Re: Haushaltshilfe Beantragen?
Hallo Mama3,
hier bspw. https://de.wikipedia.org/wiki/Haushalts ... eistung%29 kannst du dich zunächst einmal grundlegend zum Thema "Haushaltshilfe" informieren.
Dein Arzt und deine Krankenkasse sind hier die richtigen Ansprechpartner.
Gruß
Thilo
hier bspw. https://de.wikipedia.org/wiki/Haushalts ... eistung%29 kannst du dich zunächst einmal grundlegend zum Thema "Haushaltshilfe" informieren.
Dein Arzt und deine Krankenkasse sind hier die richtigen Ansprechpartner.
Gruß
Thilo
Re: Haushaltshilfe Beantragen?
Ergänzung:
Seit Jahresbeginn erhalten Versicherte Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen einer schweren Krankheit oder unter der akuten Verschlimmerung einer Krankheit nicht möglich ist. Das gilt insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einen ambulanten Krankenhausbehandlung. Auch hier gilt: Der Anspruch besteht nur dann, wenn eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Außerdem muss die Notwendigkeit der Haushaltshilfe und die körperlichen Einschränkungen durch den behandelnden Arzt festgestellt werden. Sofern ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und man auf Hilfe angewiesen ist, kann die Krankenkasse ggf. bis zu 26 Wochen Haushaltshilfe leisten.
Seit Jahresbeginn erhalten Versicherte Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen einer schweren Krankheit oder unter der akuten Verschlimmerung einer Krankheit nicht möglich ist. Das gilt insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einen ambulanten Krankenhausbehandlung. Auch hier gilt: Der Anspruch besteht nur dann, wenn eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Außerdem muss die Notwendigkeit der Haushaltshilfe und die körperlichen Einschränkungen durch den behandelnden Arzt festgestellt werden. Sofern ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und man auf Hilfe angewiesen ist, kann die Krankenkasse ggf. bis zu 26 Wochen Haushaltshilfe leisten.
Re: Haushaltshilfe Beantragen?
Danke das hilft mir weiter
LG Mama3
LG Mama3