Hallo,
ich hab mal eine Frage zur EU Rente. Ich bin mit meiner CU zu 100% Erwerbsunfähig. Die Rente ist mir zugesprochen worden bis zum Erreichen der Altersrente in~ 3Jahren. Jetzt hab ich, da meine Rente sehr schmal ausfällt, ein Kleingewerbe angemeldet (selbst geschnitzten Holzschmuck mit Vertrieb im Netz) . Ich denke der Umsatz wird 500-1000 € im Jahr nicht überschreiten. Aber es wäre zumindest eine kleine Aufbesserung der Rente.Kann mir dadurch ein Nachteil entstehen, bzw. wird mir die Rentenstelle die Rente evtl. kürzen? Und muss ich eine Mitteilung an die Rentenstelle machen, obwohl noch keinerlei Einkünfte zu verzeichnen sind?
LG
Hobelspan
EU Rente und Kleingewerbetreibender
EU Rente und Kleingewerbetreibender
Eigentlich bin ich ganz anders, nur komm' ich so selten dazu
Re: EU Rente und Kleingewerbetreibender
Hallo Hobelspan,
Es können dir unter Umständen erhebliche Nachteile entstehen.
Zunächst einmal gilt es die Begrifflichkeiten wirklich scharf zu trennen. Erwerbsminderungsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente sehen hier unterschiedliche Vorgehensweisen vor.
Du schreibst klar von einer EU-Rente, also einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Hier ist bei der Bewertung der Rentenbeginn maßgebend!
Vor dem 01-01-2001 EU-Rentner geworden und selbständig bedeutet Rentenwegfall!
Nach dem 01-01-2001 EM-Rentner geworden uns selbständig ist in Ordnung, sofern weniger als 3-6 Std. pro Tag.
Die Rentenversicherung wirst du in jedem Fall über die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit unterrichten müssen.
Ich empfehle dir erstens den genauen Blick in deinen Rentenbescheid und zweitens den Besuch bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung, bevor du in irgendeiner Weise einen Schritt unternimmst und im schlimmsten Fall deine Rente damit aufs Spiel setzt.
Gruß
Thilo
Es können dir unter Umständen erhebliche Nachteile entstehen.
Zunächst einmal gilt es die Begrifflichkeiten wirklich scharf zu trennen. Erwerbsminderungsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente sehen hier unterschiedliche Vorgehensweisen vor.
Du schreibst klar von einer EU-Rente, also einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Hier ist bei der Bewertung der Rentenbeginn maßgebend!
Vor dem 01-01-2001 EU-Rentner geworden und selbständig bedeutet Rentenwegfall!
Nach dem 01-01-2001 EM-Rentner geworden uns selbständig ist in Ordnung, sofern weniger als 3-6 Std. pro Tag.
Die Rentenversicherung wirst du in jedem Fall über die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit unterrichten müssen.
Ich empfehle dir erstens den genauen Blick in deinen Rentenbescheid und zweitens den Besuch bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung, bevor du in irgendeiner Weise einen Schritt unternimmst und im schlimmsten Fall deine Rente damit aufs Spiel setzt.
Gruß
Thilo