Morbus Crohn > Grad der Behinderung 40% ???

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
Guardian
beginnt sich einzuleben
Beiträge: 7
Registriert: Fr 21. Dez 2012, 14:34

Morbus Crohn > Grad der Behinderung 40% ???

Beitrag von Guardian »

Hallo,

ich hoffe ihr habt ein paar Tipps, eine Meinung oder einfach ein paar gute Anworten zu meinen nachfolgenden Fragen ;)

Ich habe heute nun endlich meinen Bescheid bekommen. Beantragt hatte ich im August letzten Jahres, Datum des Bescheides ist der 06.12.2012.
Der Bescheid konntemir aber nicht zugestellt werden, da ich in der Zwischenzeit von Hessen nach NRW umgezogen bin und Nachsendeaufträge
bei solchen Papieren offensichtlich nicht funktionieren.
Vor 2 Wochen hab ich dann in Fulda nachgefragt und erfahren, das der Bescheid nicht zugestellt wurde und darum gebeten ihn mir an die neue Adresse zu senden.
Dies hat dann aber auch erst geklappt, nachdem ich das gestern nochmal angemahnt habe.
In der Zwischenzeit haben die aus Fulda die ganze Akte nun an das zuständige Amt in NRW weitergeleitet und mir den Bescheid nochmal in Kopie geschickt.

Nun die ersten Fragen:

Bekomme ich aus NRW einen eigenen "neuen" Bescheid, oder gilt der quasi länderübergreifend ?

Wenn ich keinen "neuen" bekomme, habe ich dann überhaupt noch die Möglichkeit "Einspruch einzulegen" ?
Der eigentliche Bescheid ist ja vom 06.12. und somit die einmonatige Einspruchsfrist bereits abgelaufen.


Nun zum eigentlichen Bescheid, bei dem für mich ein GdB ( Grad der Behinderung ) von 40 festgestellt wurde.

Berücksichtigte Funktionsbeeinträchtigungen sind: 1. Entzündliche Darmerkrankung
2. Seelische Störungen
3. Chronische Bronchitis ( dazu später noch eine kurze Anmerkung )

Folgendes wird dort explizit erwähnt: Die Behinderungen verursachen "keine" dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit.

Im Prinzip haben Sie ja recht, denn der Crohn tritt schubweise auf und ist keine "andauernde" Beeinträchtigung,
wenn man davon absieht, das man permanent Medikamente nimmt ( in meinem Fall Azathioprin ) und z.B. keine Berufsunfähigkeitsversicherung
oder Lebensversicherung mehr abschliessen kann. Schmerzmittel und Antibiotika ( die manchmal nötig sind ) haben teilweise schlimme Nebenwirkungen
und können bei mir sogar einen Schub auslösen. So ganz ohne Beeinträchtigung ist der Crohn also keineswegs ( und euch fällt da bestimmt noch vieles mehr ein )
Ein weiterer Aspekt ist, das "Morbus Crohn" nach dem heutigen Stand der Wissenschaft keine "heilbare" Krankheit ist
und meines Erachtens damit sehr wohl eine ständige Beeinträchtigung darstellt.
Glücklicherweise wurde ich bis jetzt von schwereren Komplikationen ( Operationen ) verschont,
allerdings kommen die Schübe doch immer wieder, sodaß es immer nur eine Frage der Zeit ist, bis ich wieder für meinen Arbeitgeber ausfalle.
Ängste und deren psychische Auswirkungen spielen eine weitere Rolle und sind eher eine dauerhafte Beeinträchtigung, oder?

Meine Fragen dazu: - Ist ein GdB von 40% gerechtfertigt oder sollte ich noch einmal Einspruch einlegen?
- Wie könnte ich argumentieren?
- Wer kann mir dabei helfen?
- Wie ist eure Meinung dazu?

Zu dem Punkt "Chronische Bronchitis" wollte ich noch folgendes erwähnen: Diese Diagnose erscheint mir vollkommen willkürlich,
denn ich habe undefinierbare Geräusche auf der Lunge und auch die Röntgenbilder sind nicht eindeutig.
Der eine Lungen-"Facharzt" will mir eine Sarkoidose nachgewiesen haben, die Lungenfachklinik hat das mit den gleichen
Befunden ein Jahr später wieder verworfen. Lt. deren Chefarzt würde sich vielmehr der Morbus Crohn auch in der Lunge
manifestieren und zu solchen Veränderungen führen. ( Falls davon schonmal jemand was gehört hat, also "Crohn in der Lunge",
dann bitte ich um Info )
Es weiß also keiner so genau, was da los ist, aber eine "chronische Bronchitis" ist es sicher nicht !

Tja...ich denke, ich komme hier mal zum Ende und würde mich freuen, ein paar interessante und hilfreiche Antworten zu erhalten.

LG

Benutzeravatar
jule1307
Dauergast
Beiträge: 307
Registriert: Do 20. Dez 2012, 21:45
Wohnort: Nähe Stuttgart

Re: Morbus Crohn > Grad der Behinderung 40% ???

Beitrag von jule1307 »

Hallo Guardian,

nachdem die vom Versorgungsamt ja mitbekommen haben, wann dir der Bescheid zugegangen ist, sollte die Frist für den Einspruch sich demnach "anpassen".

Ich an deiner Stelle würde beim Sachbearbeiter anrufen und nach der Prozentualen aufteilung fragen. Sprich wieviel % du für was erhalten hast. Es gibt Tabellen an denen du dich dann orientieren kannst um für dich zu urteilen ob sie dich zu niedrig eingestuft haben. (leider habe ich keinen Link dazu, hoffe aber dass sich noch jemand meldet, der ihn hat)

Hast du zu deinen persönlichen Schwierigeiten im Alltag was geschriben oder nur die "Arztblätter" eingereicht?

Gerade zu der Frage wer nun der zuständige Ansprechpartner ist, würde ich mich direkt an´s Versorgungsamt wenden. Deine Akte scheint ja nun wo anders zu liegen als der Sachbearbeiter sitzt, der dich eingestuft hat...

Ach noch was - wenn dir die chronische Bronchitis angerechnet wurde, dann ist das für dich eigentlich nicht schlecht, bei "ungeklärten" Beschwerden, wird oft nichts festgelegt :(

Liebe Grüße Jule
Die Arbeit läuft Dir nicht davon, wenn Du Deinem Kind den Regenbogen zeigen willst – aber der Regenbogen wartet nicht, bis Du mit der Arbeit fertig bist!

Benutzeravatar
Thilo
könnte auch hier einziehen
Beiträge: 1076
Registriert: Sa 22. Dez 2012, 21:17

Re: Morbus Crohn > Grad der Behinderung 40% ???

Beitrag von Thilo »

Hallo Guardian,

hier zunächst einmal die CED-GdB-Tabelle:

mit geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, selten Durchfälle)
10 - 20

mit mittelschwerer Auswirkung (häufig rezidivierend oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufiger Durchfälle)
30 - 40

mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle)
50 - 60

mit schwerster Auswirkung (häufig rezidivierende oder anhaltende schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, ausgeprägte Anämie)
70 - 80

sind zusätzlich zu bewerten: Fisteln, Stenosen, postoperative Folgezustände (z.B. Kurzdarmsyndrom, Stomakomplikationen), extraintestinale Manifestationen (z.B. Arthritiden), bei Kindern auch Wachstums- und Entwicklungsstörungen.
hier ist der GdB Grad nicht vorgegeben, dies ist Sache des Gutachters bzw. liegt auch eventuell im Ermessen des Amtes? Auf jeden Fall bedarf es einer zusätzlichen Bewertung!!

Afterschließmuskelschwäche: mit seltenem, nur unter besonderer Belastung auftretendem unwillkürlichen Stuhlabgang
10

sonst
20 - 40

Funktionsverlust des Afterschließmuskels
wenigstens 50

Fistel in der Umgebung des Afters, geringe nicht ständige Sekretion
10

sonst
20 - 30

Künstlicher After mit guter Versorgungsmöglichkeit
50

sonst (z.B. bei Bauchwandhernie, Stenose, Retraktion, Prolaps, Narben, ungünstiger Position)
60 - 80

ausgedehnter Mastdarmvorfall, künstlicher After oder stark sezernierender (absondernder) Kotfisteln, die zu starker Verschmutzung führen
hier sind ggf. außergewöhnliche seelische Begleiterscheinungen zusätzlich zu berücksichtigen


Nun kannst du zumindest nach eigener Einschätzung deinen GdB in etwa grob einteilen.

Da nur Funktionsbeeinträchtigung berücksichtigt werden, die in Zehnergraden messbar sind, dürfte deine CED niedrig bewertet worden sein, zumal die Behinderung mit dem höchsten GdB in der Regel an erster Stelle aufgeführt wird.

Ein effektive Hilfe kann dir ein Forum nicht bieten. Spekulationen ohne genaue Kenntnis des Einzelfalles nützen dir wenig. Du solltest dir vor Ort geeignete Hilfe suchen. Sozialverbände, die DCCV oder aber auch Anwälte bieten dir ihre Dienste und Unterstützung an.

Die Feststellung gilt auch in NRW. Die Widerspruchsfrist gilt ab Zugang des Bescheides. Falls du mit dem festgestellten GdB nicht einverstanden bist, sollst du innerhalb der angegebenen Frist gegen den Bescheid schriftlichen Widerspruch einlegen. Hierzu genügt zunächst ein einfaches Schreiben an die Behörde, die den Bescheid ausgestellt hat. Die Begründung kannst du bzw. dein Rechtsbeistand später nachreichen.

Gruß

Thilo

Guardian
beginnt sich einzuleben
Beiträge: 7
Registriert: Fr 21. Dez 2012, 14:34

Re: Morbus Crohn > Grad der Behinderung 40% ???

Beitrag von Guardian »

Vielen Dank für deine Antwort Jule.

Mittlerweile hab ich hier 2 Telefonnummern und eine müßte dann eigentlich zu meinem neuen Sachbearbeiter führen ( hoffe ich jedenfalls )

Zu meinen persönlichen Schwierigkeiten im Alltag hab ich "einiges" geschrieben, wobei natürlich die größte Behinderung ist,
das man alltägliche Dinge nicht tun kann, weil man das Haus wegen des Stuhldranges nicht verlassen kann.
Solange man einen Partner hat, kann man sich Einkäufe, usw. ja abnehmen lassen.....wenn man aber allein ist, dann kann das zu einem Problem werden.
Urlaub, Konzerte, usw.....all das ist oft unerreichbar.
Die Ängste, die Schwierigkeiten in der Partnerschaft, das Unverständnis von Kollegen .....die Dinge, die letztendlich eine große psychische Belastung
ausmachen.....und zusätzlich krank machen, all das hab ich bei meinem Antrag 0erwähnt.

Mal ganz kurz noch zu meiner persönlichen Motivation " warum ich überhaupt einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt habe".
Es geht mir hier nicht um 5 Tage extra Urlaub oder die kleinen finanziellen Vergünstigungen, die man mit 50% bekäme.....vielmehr haben
mich meine Ärzte in der Reha und auch mein Internist dazu angehalten diesen Antrag zu stellen, um meinen Arbeitsplatz zu sichern.
Er ist zwar nicht akut bedroht, aber wer weiß schon, was die Zukunft bringt.
Lieber gewappnet sein und sich das holen, was einem zusteht.....als im Ernstfall dumm dazustehen.
Letztendlich ist es auch gut für's eigene EGO, wenn man aktiv etwas tut und ereicht, als nur abzuwarten,
das alles von alleine besser wird.

LG Guardi

Benutzeravatar
Thilo
könnte auch hier einziehen
Beiträge: 1076
Registriert: Sa 22. Dez 2012, 21:17

Re: Morbus Crohn > Grad der Behinderung 40% ???

Beitrag von Thilo »

Guardian hat geschrieben:.....vielmehr haben mich meine Ärzte in der Reha und auch mein Internist dazu angehalten diesen Antrag zu stellen, um meinen Arbeitsplatz zu sichern.
Hallo Guardian,

im Jahr 2011 endeten 75% aller Kündigungsverfahren von schwerbehinderten Arbeitnehmern mit dem Verlust des Arbeitsplatzes. Bei der Kündigung aus betriebsbedingten Gründen (Arbeitsplatzabbau, Schließungen oder Umstrukturierungen, etc.) besteht auch für schwerbehinderte Menschen kaum eine Chance den Arbeitsplatz zu erhalten.

Die Sicherung des Arbeitsplatzes durch den sogenannten "Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen" entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als reiner "Papiertiger".

Gruß

Thilo

Guardian
beginnt sich einzuleben
Beiträge: 7
Registriert: Fr 21. Dez 2012, 14:34

Re: Morbus Crohn > Grad der Behinderung 40% ???

Beitrag von Guardian »

Vielen Dank Thilo,

wenn ich mir die Tabelle so anschaue, dann ist die Einstufung unter Berücksichtigung der anderen Aspekte, für mich schon nachvollziehbar.
Allerdings hatte ich von September 2009 bis Anfang 2011 mehr oder weniger einen "Dauerschub". Durchfall ohne Ende! Ich habe in der Zeit viel Blut verloren,
Eisen-und Eisenspeicher waren so gut wie nicht mehr vorhanden und es ging mir wirklich nicht gut. Wenn ich an diese Zeit zurückdenke,
dann hatte der Crohn in dieser Zeit sicher "schwere Auswirkungen".

Nunja...es ist eben alles relativ und jeder sieht es anders. ;-)

Ich bin mir nicht sicher, was ich tun soll.....und wenn es mir so prima wie jetzt geht, fällt es mir auch schwer, mich "behindert" zu fühlen.
Andererseits habe ich jetzt die Kraft, um für mich etwas zu erreichen. Gerate ich wieder in einen Schub, dann kann mich meine Psyche so
runterziehen, das gar nix mehr geht.

Mal sehen wie das morgen aussieht, wenn ich ne Nacht drüber geschlafen habe *grins*

LG

Guardi

Benutzeravatar
Thilo
könnte auch hier einziehen
Beiträge: 1076
Registriert: Sa 22. Dez 2012, 21:17

Re: Morbus Crohn > Grad der Behinderung 40% ???

Beitrag von Thilo »

Hallo Guardian,

verbuche doch die "40%" zunächst einmal unter "Das war der Anfang".

Niemand hält Dich davon ab, bspw. in einem Jahr einen "Verschlimmerungsantrag" ggf. mit neuen, besseren Argumenten und ärztlichen Attesten zu stellen.

Ich wundere mich immer wieder sehr darüber, dass Ärzte zu einem Antrag raten, dann aber den Patienten mit seinen Problemen alleine "wurschteln" lassen.

Die Gewähr für die Durchsetzung einer Anerkennung als schwerbehinderter Mensch sind nach wie vor eindeutige ärztliche Atteste mit einer kurzen Beschreibung aller Funktionsbeeinträchtigungen. Eigenen Aufzeichnungen wird oft keine Bedeutung zugemessen.

Gruß

Thilo

Guardian
beginnt sich einzuleben
Beiträge: 7
Registriert: Fr 21. Dez 2012, 14:34

Re: Morbus Crohn > Grad der Behinderung 40% ???

Beitrag von Guardian »

Danke Thilo,

ich denke, ich werde das "genauso" machen, wie du es jetzt gerade beschrieben hast.

Wenn ich übrigens bei den Ärzten nachgefragt habe, was ich denn in den Antrag schreiben soll.....dann erhielt ich als Antwort:
"Schreiben sie mal nur meinen Namen und Anschrift, die melden sich dann schon bei mir."

Das ging durch die Bank so und ohne das sie meine persönlichen Funktionsbeeinträchtigungen überhaupt kannten.
Welche Arzt fragt schon ab, wie ich meinen Alltag bewältige? Da wird man "krank" geschrieben und fertig.
Leider ist für Gespräche keine Zeit ...und man wird wirklich alleine gelassen.

Nun denn.....ich werde meinen neuen Sachbearbeiter mal kontaktieren, mir die Argumentation aus Fulda
und die Einstufung erklären lassen.....und dann sehen wir weiter.

LG

Guardi

Benutzeravatar
Uwe7
könnte auch hier einziehen
Beiträge: 579
Registriert: Fr 21. Dez 2012, 20:30
Diagnose: CU seit 11/1981
Wohnort: nördliches Niedersachsen / Nähe Hamburg

Re: Morbus Crohn > Grad der Behinderung 40% ???

Beitrag von Uwe7 »

Hallo Guardian,

bei einem GdB von 40 kannst Du einen Gleichstellungsantrag stellen. Wenn der anerkannt wird, bist Du den Schwerbehinderten gleichgestellt - soll heißen: Du hast den gleichen Kündigungsschutz, wie schwerbehinderte Menschen.

Und darum geht es Dir ja wohl hauptsächlich, wenn ich das hier richtig verstehe:
Guardian hat geschrieben:Mal ganz kurz noch zu meiner persönlichen Motivation " warum ich überhaupt einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt habe".
Es geht mir hier nicht um 5 Tage extra Urlaub oder die kleinen finanziellen Vergünstigungen, die man mit 50% bekäme.....vielmehr haben
mich meine Ärzte in der Reha und auch mein Internist dazu angehalten diesen Antrag zu stellen, um meinen Arbeitsplatz zu sichern.
Dieser Antrag wird, wie Du auch dem Link entnehmen kannst, bei der Agentur für Arbeit gestellt.

Sehr gute Informationen über die Gleichstellung findest Du auf der Seite für die Schwerbehindertenvertretung. Übrigens: Falls Ihr in der Firma eine Schwerbehindertenvertretung habt, kontakte den Kollegen / die Kollegin mal im Vorfeld. Denn spätestens nach Antragstellung wird die Schwerbehindertenvertretung von der Agentur für Arbeit um eine Stellungnahme gebeten - und dann ist es gut, wenn dort auch ein bisschen Futter vorhanden ist, um diese Stellungnahme so abgeben zu können, dass die Gleichstellung anerkannt wird.

Gleichwohl würde ich zweigleisig fahren an Deiner Stelle:

a) Kümmere Dich um die Gleichstellung
b) Versuche, mit Deinem GdB auf 50 zu kommen.

Wenn letzteres gelingen sollte, ist der Gleichstellungsantrag natürlich über - aber wenn nicht, hast Du noch einen zweiten Pfeil im Köcher.

LG Uwe
Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben - aber den Tagen mehr Leben

Guardian
beginnt sich einzuleben
Beiträge: 7
Registriert: Fr 21. Dez 2012, 14:34

Re: Morbus Crohn > Grad der Behinderung 40% ???

Beitrag von Guardian »

Hallo Uwe,

vielen Dank für deine Antwort und den Infos zum Gleichstellungsantrag.

Wie gesagt, mein Arbeitsplatz ist nicht akut gefährdet.....und sowas wie eine Schwerbeschädigtenvertretung oder Ähnliches gibt es in meiner Fa. nicht ( ca. 100 Beschäftigte )
Ich werde aber mal mit meinem Chef sprechen. Da ja eine gewisse Quote an Schwerbeschädigten beschäftigt werden muss, ist es ihm vll. sogar ganz recht,
wenn ich diesen Gleichstellungsantrag stelle. Die 40% nutzen im Augenblick weder mir noch meiner Firma, oder?

In der Zwischenzeit hab ich mit dem Versorgungsamt gesprochen. Ein Einspruch ist nicht mehr möglich, aber ich kann durchaus einen Änderungsantrag stellen.
Also werde ich mal mit meinem "neuen" Arzt darüber sprechen, der sich eh gerade einen Überblick über meine Krankengeschichte verschafft. ....und dabei einen sehr rührigen Eindruck macht.

Die 40% habe ich übrigens erhalten, wegen 30% für den Crohn und die verstärkende seelische Komponente. Wenn ich also "mehr" haben will ( also einen GdB von 50 ),
dann sollte ich meine Argumentation auf diese Punkte aufbauen.
Die "chronische Bronchitis" wurde zwar erwähnt, hatte aber bei einer Bewertung von 10%, keinerlei Einfluss auf die Gesamtbewertung.

Um die genaue Argumentation des Versorgungsamtes verstehen zu können, soll ich schriftlich eine Bitte um Akteneinsicht an das Versorgungsamt schicken.
Man wird mir dann im Prinzip eine Kopie der Akte zukommen lassen.

Nun denn....dann werde ich mir diese Unterlagen mal anfordern und weitere Schritte mit meinem Arzt besprechen.

Vielen Dank an euch ( ich werd euch auf dem Laufenden halten ;-) )

LG

Guardi

Antworten