Frischling hat 1. Bescheid vom Versorgungsamt

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
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niki29
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Frischling hat 1. Bescheid vom Versorgungsamt

Beitrag von niki29 »

Hallo,

ich bin noch ein ziemlicher Frischling, was das Beantragen vom GdB angeht. Aber der Bescheid über 20 % ( wegen CU, Depressionen, u.a. ) hat mich dann doch enttäuscht. Noch enttäuschter war ich über die "Stellungnahme" des Gastroenterologen ( Vertreter meines Behandlers ). Mein Hausarzt hat auf die Anfrage vom Versorgungsamt auch nur Berichte anderer Ärzte weitergeleitet. Sicher, ich weiß, dass ich Widerspruch ( mit Akteneinsicht ) einlegen muss, aber dennoch bin ich wirklich unsicher, an wen ich mich denn noch wenden kann, offensichtlich steht ja keiner meiner Ärzte hinter mir.

Habt Ihr vielleicht Erfahrungen oder einen Rat für mich....

Vielen lieben Dank....

Niki29

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Thilo
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Re: Frischling hat 1. Bescheid vom Versorgungsamt

Beitrag von Thilo »

Hallo Niki29,

dein erster Beitrag hier im Forum. Niemand kennt deinen bisherigen Krankheitsverlauf und so ist es unmöglich, sich ein Bild über die Schwere deiner Erkrankungen zu machen. Man kann nicht einmal grob einschätzen, ob du ggf. die Voraussetzungen für eine Anerkennung erfüllst.

Wenn deine behandelnden Ärzte dein Anliegen nicht unterstützen hast du leider "schlechte Karten". In diesem Fall nützt dir auch ein Widerspruch wenig. Mit welchen neuen Fakten willst du deinen Widerspruch begründen ? Widerspruch ja, aber dann müssen auch nachvollziehbare ärztliche Atteste auf den Tisch, welche die Schwere deiner Erkrankungen belegen. Wie soll das ohne ärztliche Unterstüzung gelingen?

Aus welchen Gründen strebst du eine Schwerbehinderung an ? Welche Vorteile stehen hierbei für dich im Vordergrund ?

Gruß

Thilo

niki29
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Re: Frischling hat 1. Bescheid vom Versorgungsamt

Beitrag von niki29 »

Hallo Thilo,

kleine Angaben zum Krankheitsverlauf: Seit 2 Jahren CU gesichert, innerhalb der letzten 12 Monate 3 langanhaltende Schübe mit Gelenkbeteiligungen, Behandlung derzeit mit Mesa, Aza, Budesonid. Unverträglichkeit von Sulfasalazin. Aus dem Bericht des Vertretungsgastros geht gerade mal hervor, wie lange ich dort in Behandlung bin, welche Medis ich nehme und dass das ausgeprägte Cushingsyndrom langsam zurück geht.

Die anderen Erkrankungen wurden gar nicht berücksichtigt. Eine Migräne, die ca. 4 x im Monat auftritt und mich grundsätzlich 2 Tage außer Gefecht setzt, reduziert meine Teilhabe am Leben schon arg....aber mal schauen, habe nächste Woche ein Gespräch mit meinem Hausarzt und die Woche darauf mit meinem Gastro....vielleicht ergeben sich bei diesen Termine ja neue Perspektiven....

Der Grund für die Anerkennung ist in erster Linie der Arbeitsplatz. Da ich in den letzten Jahren häufiger krankheitsbedingt ausgefallen bin, gibt es schon einige Probleme. Ich hoffe einfach, dass es nach einer Feststellung des GdB's ein wenig besser wird. Für die Kollegen sind Erkrankungen, die man nicht sieht, kaum nachvollziehbar. Auch deshalb habe ich große Probleme.

Gruß

Niki29

Streifenhörnchen81
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Re: Frischling hat 1. Bescheid vom Versorgungsamt

Beitrag von Streifenhörnchen81 »

Hallo Niki29!

Ich möchte dich gern auf den Boden der Tatsachen zurückholen, denn ich glaube, du stellst dir das alles mit dem Schwerbehindertenantrag zu einfach vor. :roll: Es ist seeeehr schwer, bei einem Erstantrag sofort einen GdB von 50 zu bekommen. Mit Cu schon mal sowieso. Ich spreche da auch Erfahrung. Ich habe jetzt seit 14 Jahren Cu (Pancolitis). Damals bei meinem Erstantrag 2002 hab ich auch nur einen GdB von 20 bekommen. Dann 2004 einen Verschlimmerungsantrag gestellt und eine Erhöhung von 10 bekommen, also seit 2004 einen GdB von 30. Nun hab ich letztes Jahr nochmals einen Antrag gestellt, da ich auch seit mehreren Jahren schwere Depressionen habe. Tja, was soll ich sagen?! Meine Depressionen wurden nur mit einem GdB von 20 gewürdigt, was ich wirklich skandalös finde. Habe alle meine Ärzte hinter mir stehen gehabt und habe auch selbst ein Schreiben aufgesetzt, wie sehr mich diese Depressionen im Alltag und Berufsleben belasten und behindern. Keine Chance! Habe einen Gesamt-GdB von 40 bekommen, mehr gibts nicht. :(

Ich will dir hier nicht den Mut nehmen, lege auf jeden Fall Widerspruch ein. Aber da au erst 2 Jahre deine Cu hast, glaube ich nicht, dass du große Chancen auf einen Schwerbehindertenausweis hast.

LG Streifenhörnchen81

niki29
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Re: Frischling hat 1. Bescheid vom Versorgungsamt

Beitrag von niki29 »

Liebes Streifenhörnchen,

vielen Dank für Deine lieben Worte.

Es ist mir allerdings klar, dass ich nicht auf 50 % kommen werde. Ich hoffe allerdings, dass ich wenigstens 30 % bekommen werde, damit ich dem Arbeitgeber dann die Gleichstellung mitteilen kann. Das würde mir schon sehr sehr viel helfen.

Dir wünsche ich alles Gute und viel viel Kraft für die kommende Zeit!!!

L.G.

Niki29

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Thilo
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Re: Frischling hat 1. Bescheid vom Versorgungsamt

Beitrag von Thilo »

Hallo Niki29,

richte dein Augenmerk jetzt darauf, dass du aussagefähige Atteste von deinen behandelnden Ärzten bekommst, aus denen auch deine Beschwerdeproplematik hervorgeht. Du selbst solltest deine Einschänkungen im täglichen Leben durch deine Behinderungen beschreiben und darstellen.

Und noch ein Tipp: Lass den Widerspruch dann von Leuten verfassen, die etwas von der Materie verstehen. Die Rechtsbeistände von den großen Sozialverbänden (VdK /SoVD) leisten hier für einen geringen Mitgliedsbeitrag in aller Regel gute Arbeit.

Wenn das jetzt im ersten Anlauf nicht klappt, kannst du jederzeit einen "Verschlimmerungsantrag" stellen. Dann sollten allerdings im Vorfeld auch die notwendigen Schritte eingeleitet sein, die da wären a.) klare Gespräche mit deinen behandelnden Ärzten b.) Unterstützung durch dieselben und b.) eindeutige und aussagefähige Arztberichte.

Der sogenannte "Kündigungsschutz" ist eigentlich eine Farce. 80% aller Kündigungen von schwerbehinderten Menschen erhalten die Zustimmung des Integrationsamtes. :o Echter Kündigungsschutz???

Gruß

Thilo

niki29
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Re: Frischling hat 1. Bescheid vom Versorgungsamt

Beitrag von niki29 »

Hallo Thilo,

ich hoffe zunächst auf die folgenden Gespräche mit den Behandlern. Dann sehe ich weiter. Den Widerspruch werde ich selber schreiben ( habe auch beruflich mit Widersprüchen / Klagen zu tun, sodass eine Formulierung nicht das Problem darstellen dürfte ). Für Deinen Rat hinsichtlich der persönlichen Schilderung hab lieben Dank. Auch das werde ich beherzigen.

Es ist teilweise erschreckend, wie mit behinderten Menschen umgegangen wird. Auch die Einstellungen im öffentlichen Dienst sollen ja Schwerbehinderte mit gleicher Eignung bevorzugen. Denke kaum, dass dies Anwendung findet. Es wird immer einen Weg geben, diese Vorgaben zu umgehen :evil:

Aber die Hoffnung stirbt zuletzt...

Alles Gute auch für Dich!
L.G.
Niki29

Jonesi04
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Re: Frischling hat 1. Bescheid vom Versorgungsamt

Beitrag von Jonesi04 »

Hi Niki,

würde der GDB sich nur auf die arbeitsfähigkeit beziehen, wäre dieser wohl bei vielen deutlich höher. Dabei geht es aber darum, wie sehr eine oder mehrere Krankheiten einen generell einschränken. Ob man darüber hinaus in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen oder ohne fremde Hilfe das Haus verlassen kann. Wobei physische und psychische Aspekte eine Rolle spielen. Das einem eine Krankheit derart einschränkt, dass man seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist den Versorgungsämtern oft nur einen GDB von 10 oder 20 wert, weil es schließlich noch hunderte anderer Jobs gibt, die man anstelle dessen immer noch ausführen könnte.

Nach schweren Krankheitsverläufen und langen Operationen bekommt man z. B. im Rahmen der gesundheitlichen Rehablitation für eine Zeit lang einen recht hohen GDB bewilligt, der danach aber wieder um einige Punkte abgesenkt wird. So bekam ich nach der Entfernung des Dickdarms und der Anlage eines kurzzeitigen Stomas zwar erst einmal einen GDB von 80 bewilligt, der nach zwei Jahren auf 40 abgesenkt wurde. Ein halbes Jahr nach der ersten OP war die Pouch-OP und ungerechterweise muss man wohl sagen, dass viele deutlich schwereren Einschränkungen unterworfen sind, die aber einen niedrigeren GDB haben. Bei mir steht eigentlich nur das mit dem Pouch drin, eingeschränktes Heben wegen der recht großen OP-Narbe und gelegentliche Kreislaufprobleme.

Einen Widerspruch würde ich auf jeden Fall einlegen, weil die Versorgungsämter erst einmal nur nach Aktenlage entscheiden. Erst bei einem Widerspruch unterziehen die einen Fall einer genaueren Untersuchung und schicken einen eventuell zu einem Amtsarzt.

Gruß,

Bernie

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